Plan für die Genehmigung / Plan für die Ausführung!

Diskutiere Plan für die Genehmigung / Plan für die Ausführung! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ein gute Bekannter hat mir kürzlich Pläne von seiner geplanten DHH gezeigt. War dann allerdings etwas verwundert, als ich zwei...

  1. #1 driver55, 30.11.2011
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    Hallo zusammen,

    ein gute Bekannter hat mir kürzlich Pläne von seiner geplanten DHH gezeigt.
    War dann allerdings etwas verwundert, als ich zwei unterschiedliche KG-Pläne sah.
    Der eine Plan sei für die Genehmigung, nach dem anderen Plan wird gebaut!:wow
    Im Detail geht es demnach um den Hauseingang und die Garagen.
    Hauseingang (vorne) + Doppelgarage + Keller + Heizung + Flur + Terrassentür (hinten im EG) --> Bau
    Garage + Doppelgarage + Keller + Heizung + Flur + Haustüre (hinten im EG). --> Genehmigung.
    Gebaut wird in den Hang, besser gesagt, in den Berg.
    Der Architikt scheint ein "Profi" zu sein. Ist aber im Falle eines Falles nicht der BH der "Dumme"?
     
  2. #2 Thomas B, 30.11.2011
    Thomas B

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    Wieso?

    Die Frage ist doch WARUM es unterschiedliche Pläne gibt.

    z.B.: BH will etwas was plnungsrechtlich nicht geht, Architekt reicht etwas Genehmigungsfähiges ein und baut später anders und zwar so wie BH will.

    In der tat kann der BH später der Dumme sein, wenn das nämlich bemerkt und angezeigt wird.

    Wen dann wieviel haftung trifft mag ich nicht beurteilen....

    Thomas
     
  3. #3 driver55, 30.11.2011
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    Weil der BH doch die "Genehmigung" für den Plan erteilt.

    Weshalb hier "gemogelt" wird ist mir (noch) nicht bekannt.
    Ich vermute, dass es mit der DHH zu tun hat, die vorher schon da stand und abgerissen wurde. Da war der Eingang hinter dem Haus. Kann es sein, dass es eine solche Auflage gibt?
    Oder hat es mit Wohnfläche / Nutzfläche im allgemeinen zu tun? Insgesamt hat das Objekt 350 m² (ca. 250 m² Wohnfl. / ca. 100 m² Nutzfl.)! Grundstück ca. 300 m².
     
  4. Taipan

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    Grundsätzlich gilt: Genehmigung und Ausführung haben übereinzustimmen.

    Folgen: Versagung der Nutzungsaufnahme, Strafen, Rückbau, Tektur, Herstellen der Genehmigungsfähigkeit.

    Leier haben immer zu viele Leute mit zu vielen Verstößen einfach "Glück".
     
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Plan für die Genehmigung / Plan für die Ausführung!

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