Planungsangebot

Diskutiere Planungsangebot im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; @malgucken: Wenn ich mich mal selbst zitieren dürfte: Nein, es spielt keine Rolle, da die HOAI nicht nur für Architekten gilt, sondern für...

  1. #21 saarplaner, 20.11.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @malgucken:

    Wenn ich mich mal selbst zitieren dürfte:

     
  2. #22 karo1170, 20.11.2015
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    Tja, wenn man es sich raussuchen kann, Bezahlung nach HOAI oder Bezahlung nach Fähigkeiten... Das wäre schonmal ein gutes Argument _für_ den Bautechniker.

    Vielleicht hilft es dem TE, wenn er den Anbieter mal bittet, die Teilleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI aufzuführen, die dieser in seinem Angebot berücksichtigt hat.
    Ich halte es nicht für ausgeschlossen, das bei solch einem "komplexen" BV wie einem EFH einige der in der HOAI aufgeführten Teilleistungen (Terminplanung, Kostenfortschreibung, Schnittstellenkoordination...) nicht durch den Planer sondern durch den Bauherren erbracht werden könnten.
     
  3. #23 Manfred Abt, 20.11.2015
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    Deine Antwort hatte leider keinerlei Bezug zur Frage von Herrn Rolf. Bei der Frage ging es darum, ob er den Bauantrag unterschreiben darf.

    Die Aussage deiner Antwort ist hier sowieso allen klar, dir vielleicht noch zur Info, dass ihr beide das nicht dürft.

    Und es liegt auch nicht in deinem Interesse, denn er hat damit wirtschaftlich gesehen keine Chance, deine Interessen zu berücksichtigen oder zu vertreten. Selbst wenn er dir das hoch und heilig verspricht.

     
  4. #24 Bauliesl, 20.11.2015
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    Nein - das darf er nicht! Auch er ist an die HOAI gebunden!
     
  5. R.B.

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    Das ist doch Unsinn. Dürfen dürfte er an sich nicht, und der AG begibt sich bei so einer Konstellation ganz schnell in eine Falle, spätestens wenn es Streit gibt und der Planer (egal ob Techniker oder Ing.) sich dann plötzlich doch auf die HOAI besinnt und ihm eine gesalzene Rechnung präsentiert. Es gibt schon genug Streitpotenzial wenn ein Vertrag vorliegt, da muss man das Risiko nicht auch noch unnötig in die Höhe treiben.

    Solche Vereinbarungen abseits de HOAI gibt es in der Praxis oft, und das kann auch gut gehen, aber es gibt auch viele Fälle in denen es nicht gut geht, und dann ist Stimmung angesagt.
     
  6. #26 Bauliesl, 20.11.2015
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    Was soll uns dieser Kommentar sagen?
     
  7. #27 Skeptiker, 20.11.2015
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    Falsch!

    malgucken, Du sollest genauer hingucken, denn nach meinem Verständnis von http://www.hoai.de/online/urteile_details.php?ID=56 darf er genau das nicht!

    Wenn ich Dich richtig verstehe, empfiehlst Du statt mit dem Arzt mit der Arzthelferin zu reden, aber nur wenn's weniger als die Hälfte kostet? Und was macht man, wenn's nicht besser wird mit dem Bauweh?
     
  8. #28 Manfred Abt, 20.11.2015
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    Doch, ein ganz und gar grundsätzliches Problem.
     
  9. #29 Skeptiker, 20.11.2015
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    Natürlich, der hat ja in seinem zweijährigen "Studium" auch genau so viel gelernt wie die Studis in fünf Jahren an der Uni.

    :mauer

    Dann würde ich aber gleich ganz auf Dritte verzichten und die Arbeit als DIY mit nem günstigen CAD und einem kostenlosen AVA selbst machen, denn das spart richtig! Bei Fragen hilft ja das BEF weiter!
     
  10. #30 Skeptiker, 20.11.2015
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    Hat der Bautechniker für die Dauer der Planung und Ausführung eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die angebotenen Leistungen abdeckt? Enthält der Vertrag eine Nachhaftungsklausel über 5 Jahre?
     
  11. R.B.

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    Dieses "Problem" wurde im real life schon längst gelöst. Ob das gut war, oder ist, darüber könnte man streiten, aber wegdiskutieren kann man es nicht.
     
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