Planungsfehler Abgasführung Gasheizung?

Diskutiere Planungsfehler Abgasführung Gasheizung? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Maxtor, es ist armseelig, wie Du Dich hier selbst bloßstellst! Es hat niemand gesagt, der Architekt sei nicht haftbar! Es wurde nur auf das...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2011
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    Maxtor, es ist armseelig, wie Du Dich hier selbst bloßstellst!

    Es hat niemand gesagt, der Architekt sei nicht haftbar! Es wurde nur auf das Risiko hingewiesen, der Architekt könnte mehr Geld haben wollen - und das völlig legal und zu Recht!

    Aber das zu lesen frommt ja nicht der eigenen Phobie!
     
  2. #22 Thomas B, 29.12.2011
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    Das ist zwar richtig, aber die Ausdrucksweise (oder die angedeutete Ausdrucksweise), die die Architektenschaft nicht als Planer, sondern eher als ein am verlängerten Rückgrat zu verortende Spezies sieht ist es mindestens mal würdig gewürdigt zu werden!

    Auf solche unqualifizierten und ehrabschneidenden Beiträge kann ich gut verzichten. Brauchen wir das hier???????
     
  3. SvenW

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    Sorry Ralf, aber wieso will er Geld haben?
    Das an eine Therme ein Schornstein gehört sollte zum Grundwissen eines Architekten gehören. Dafür Geld zu fordern fände ich eine Frechheit. Aber zumindestens den Platz für einen Schornstein einzuplanen ist IMHO der Job des Architekten. Ob da nun ein normaler Schornstein, dein Plasterohr für den Brennwert Kessel oder sonst was rein kommt ist NICHT sein Job.

    Wenn er sich dann noch über Bedenken des Sanis hinwegsetzt: Sein Problem. Sorry, aber von jemandem der einen Schornstein vergißt und dann noch dem Sani falsche Anweisungen erteilt will ich keine Haustechnik geplant haben. Wenn er das volle Honora für eine Haustechnikplanung im nachhinein haben will, würde ich mal fragen, was bei der Planung der selben seine Leistung war und was der Sani gemacht hat. Nur dafür den Schornstein zu vergessen gibts IMHO keine 4000€. Denn das er die Wasserleitungen dimensioniert hat, exakten Kessel ausgesucht hat etc glaube ich weniger!
     
  4. #24 Baufuchs, 29.12.2011
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    Wenn die Konsequenz sein sollte, dass der Architekt glaubt, wegen des erst falsch und dann korrigiert geplanten Abgasrohrs einer Heizung ein "Haustechnikplanungshonorar" von 4.000.- € berechnen zu können, dann ist das schlichtweg Unfug.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2011
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    Es gibt doch nur genau 2 Möglichkeiten:
    1) Der Architekt hat zwar ne Idee gehabt, hat die vielleicht auch noch als eine Möglichkeit vorgetragen, aber die eigentliche Planung der Heizung samt LAS-Führung hat jemand anders gemacht.
    Dann hat er nix geplant, wäre ergo auch nicht haftbar
    2) Der Architekt hat gesagt - LAS da lang -, hat das auch gegen Bedenken des Sanilöters (wenn ich das richtig verstanden habe) durchgesetzt, dann hat er geplant, hier offenbar falsch = mangelhaft.

    Träfe 2) zu -und so lese ich die Texte von Goldbeere - dann hat er auch Anspruch darauf, neben seinem Honorar als Hochbauarchitekt ein Honorar für die Planung und Bauleitung der Haustechnik zu bekommen.
    Welche Höhe das haben kann, weiß hier keiner, weil weder die Summen noch die Leistungen bekannt sind.
    ABER:
    Die Honorarhöhe würde sich wohl kaum auf die wohl (ich bin bei Schornis GANZ vorsichtig) mangelhafte Planung + Bauleitung für den LAS runterbrechen lassen.
    Anrechenbar wären dann ggf. die gesamten Kosten für die Heizung, also Therme, Wärmeübertragungsflächen, Verteilleitungen usw usw.
    Ausserdem ggf Sanitär und Elektro.

    Wenn man ein mittleres EFH mit Sani, Hzg und Elt zu Grunde legt und daraus ein für den Bauherren wohlwollend berechnetes Honorar ermittelt, dann können da schon 3 - 5.000 € Honorarsumme zusammen kommen.

    ****

    Hört doch mal auf, Euren eigenen Gespenstern nachzujagen und lest objektiv, was da steht!
     
  6. Lukas

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    Ich will auch mal Gespenstern..;)

    Wenn ich mich recht erinnere, dann ist der Handwerker der doofe, wenn er plant und dabei Mist baut, woraus sich Haftung aber nicht Vergütung ergibt.

    Warum sollte das beim Archi anders sein?

    Er macht ja nicht nur den Fehler der Fehlplanung, sondern augenscheinlich auch den der Überschätzung. Daraus einen Anspruch auf Honorar zu entwickeln fänd ich schon etwas eigenwillig.

    Gruß Lukas
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2011
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    Sagt mal, drehen hier jetzt alle durch??? :motz :mauer :motz

    Es geht weder darum, die Haftung des Architekten (so er geplant hat) abzustreiten noch darum, aus Mängeln ein Honorar herbeizuzaubern.

    Der Honoraranspruch besteht unabhängig von der Mangelhaftigkeit oder -freiheit der Leistung!

    Ganz einfaches Beispiel:
    Bauherr besitzt zwei Flurstücke, für das Bauvorhaben (Hochbau) ist nur eines interessant. Ich mache (so nebenbei) eine Skizze für eine mögliche Gartengestaltung, die der Bauherr umsetzt. Diese bezieht das 2. Flustück mit ein und sieht einen Freisitz mit angrenzendem Gartenhäusel und Pergola vor. Für diese Planung nehme ich kein Honorar, weils ja bloß ein nebenbei entstandener Vorschag ist.
    Dummerweise befindet sich darunter eine über ein Leitungsrecht als unüberbaubar gesicherte ....leitung.
    Der Netzbetreiber stellt das fest und fordert den Bauherren auf, das Geraffel zurückzubauen und der kommt bei mir an und will den Schaden ersetzt bekommen.
    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass ich mich dann nicht eines möglichen Honorars erinnere und das dann nicht auch zu bekommen versuche - unabhängig davon, ob ich ob des mir nie bekannt gegebenen Leitungsrechts überhaupt haftbar wäre!
     
  8. bernix

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    Nein...mit Sicherheit nicht.

    Architekt/Planer ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, bei der kleine Fehler grosse Kosten verursachen können. Das müsste/sollte auch ein Tischler wissen....

    Gewisse Dinge muss der Architekt wissen, vor allem im Grenzbereich zu anderen Gewerken.
    Das geht uns aber, vermute ich mal, allen so. Bei gewissen Dingen kann man sagen "keine Ahnung, nicht meine Baustelle". Bei anderen Dingen im Schnittbereich kann man nicht wegen jeder Kleinigkeit auf die andere Fachabteilung verweisen...alles eine Frage des eigenen Anspruchs.

    In diesem Fall hats der Architekt einfach versemmelt...
     
  9. bernix

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    ...wenn du die Zeit hattest solltest du auch die Zeit gehabt haben um einen Stempel draufzudrücken: Vor Umsetzung sind Grenzabstände, Leitungsrecht usw zu prüfen....)
     
  10. #30 Goldbeere, 29.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.12.2011
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    Hallo an Alle! ;)

    Die Meinungen gehen hier ja teilweise schon sehr auseinander. Danke für alle Antworten!! ;)

    Im Großen und Ganzen finde ich es nur sehr ärgerlich, dass unser Architekt einen Fehler gemacht hat und wir jetzt für die zusätzlich entstehenden Kosten aufkommen müssen. Ganz einfach, weil die Kosten ja sowieso entstanden wären, wenn von Anfang an richtig geplant worden wäre.
    Trotzdem finde ich, dass das manchmal auch zu einfach gedacht ist. Ehrlich gesagt, ist man als Bauherr eindeutig der Laie und verlässt sich auch auf den Architekten. Wenn der dann falsch plant - sein Kompentenz überschreitet - bleibt eh der Bauherr auf den Kosten sitzen.
    Ich stelle mir gerade vor, wie das wäre, wenn bei jedem Gewerk so etwas passieren würde... dann könnte man schnell nachfinanzieren.

    In unserem persönlichen Fall sind wir eigentlich nur sehr verärgert, das unser Architekt das einfach so ab tut. Alles kein Thema, Lösung kommt. Kostet sie mehr, aber egal! Eine Entschuldigung / Erklärung oder was sonst auch immer kam nicht über seine Lippen. Uns kostet das jetzt mehr Geld und die Zeit bis zum Umzug wird auch immer weniger. Das trübt das Gesamtbild seiner Arbeit... eigentlich schade:
    die Planung und das Haus mit dem Grundriss so wie es jetzt steht, haben bisher alle gelobt. Einschließlich der Handwerker. Alles sehr gut durchdacht von der Ausnutzung her. Gefällt uns super!! Naja, nur bei der Ausführung / Bauleitung jetzt solche Sachen. Hatte ja schon erwähnt, dass auch die Ausschreibungen nicht immer vollständig waren. Überall kommt der ein oder andere Euro dazu. Das ärgert uns gerade auch, weil es meist Sachen waren, die von Anfang an feststanden. War eigentlich kein Problem, das mitanbieten zu lassen.
    Ich würde behaupten wir haben schon sehr viel nachgefragt, gelesen, kontrolliert... trotzdem ist uns als Laie einiges durchgegangen. Die Quittung kommt immer hinterher.

    Das Abgasrohr soll jetzt an der Außenwand (Traufseite) nach oben durch das Dach geführt werden. Jetzt wo es schon draußen ist, ist es das einfachste dort die Führung zu verlängern. Die Möglichkeit eines Schornsteines im Haus waren sehr begrenzt, da überall schon
    Fußbodenheizung und Estrich liegt. Da kann man nicht mehr so einfach bohren. ;)

    Mal schauen, was das jetzt alles extra kostet und ob der Architekt da irgendwas von übernehmen wird. Wir haben zumindest schonmal angekündigt, die ggf. entstehende Mehrkosten des Heizungsinstallateurs (Stunden+Anfahrt) oder was sonst so kommen könnte abzuziehen. Das wir das Material zahlen ist klar, aber die Mehrarbeit sollte nicht auf unsere Kappe gehen. Wir wollen uns zumindest alle Möglichkeiten offen halten. Einen Streit deswegen zu riskieren, würde wohl aber auch nichts bringen. ;)

    Viele Grüße!
    Goldbeere
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2011
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    Goldbeere - hör mal auf, die Dinge in Word zu schreiben und per paste&copy hierher zu bringen.
    Die Formatierungen, die dann entstehen, sind eine Zumutung
     
  12. #32 ThomasMD, 29.12.2011
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    Ralf, das ist aber für viele die einzige Möglichkeit, einen fehlerfreien Text in die Tastatur zu hauen.
    Ich wünschte, das würden mehr Teilnehmer so machen. Muß ja nicht in Fraktur 28 dunkelgrün kursiv formatiert sein.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2011
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    Na und - dann gibts hier den Knopf "Vorschau" - so viel Zeit und Höflichkeit muss sein!
     
  14. Lukas

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    Nicht aufregen, Ralf.;)

    Ich hab ja von HOAI keine Ahnung.

    Was schuldet demnach der Archi bei der Vollbeauftragung?

    Muß der Archi nicht im Zweifel auf einen externen HT-Planer verweisen oder wenigstens auf seinen Honoraranspruch, wenn ers mitmacht?

    Entweder ist die Leistung so vereinbart, dann ist sie zu liefern und honorieren, oder nicht.

    Gruß Lukas
     
  15. #35 Goldbeere, 29.12.2011
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    Ich schaue immer in die Vorschau... was immer das mit Höflichkeit zu tun hat.
    Ich weiß jetzt leider aber auch nicht, was gestört hat... ich habe jetzt keine Fehler gesehen... aber man ist ja lernfähig. ;)

    LG
    Goldbeere
     
  16. SvenW

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    Wenn er das so sieht, dann würde ich gerne seine Planungsunterlagen und seine Qualifikation für die Arbeit sehen. Seine Arbeit dürfte sich darauf beschränkt haben dem Sani zu sagen: in alle Räume Fußbodenheizung + Brennwerttherme. Welcher Verlegeabstand, Verlegemuster oder wie groß die Zusatzheizung im Bad sein muß hat er sicher nicht geplant. Und falls doch, dann hätte natürlich das Honorar des Sanis gekürzt werden müssen, weil der dann ja einen fertigen Plan vom Archi bekommen hat = extrem zweifelhaft.

    Hier hat der Architekt einfach nur ins Klo gegriffen. Das ist sicher ärgerlich aber man muß es einfach anerkennen, und gut ist. IMHO würde sich ein Archi der sich mit solchen Einwänden heraus winden will eher unglaubwürdig machen.

    Für mich sind nur Leute glaubhaft und gut die nicht nur zu ihren Erfolgen sondern auch zu ihren Mißerfolgen stehen. Jeder baut Mist, aber dann soll man verdammt noch mal dazu stehen. Denn ein guter Archi/Sani/Strippenzieher etc. baut im Gegensatz zu einem schlechten sehr wenig Mist.
     
Thema: Planungsfehler Abgasführung Gasheizung?
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