Planungsfehler Frostschürze ?

Diskutiere Planungsfehler Frostschürze ? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Forumsmitglieder, ich bin neu hier und hoffe sehr auf ein paar sachdienliche Hinweise zu meinem Problem. -Wir bauen ein...

  1. #1 EmilBaut, 10.02.2019
    EmilBaut

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    Sehr geehrte Forumsmitglieder, ich bin neu hier und hoffe sehr auf ein paar sachdienliche Hinweise zu meinem Problem.

    -Wir bauen ein Einfamilienhaus in leichter Hanglage mit einem GU
    -der Hauseingang befindet sich im Keller vorne, Straßenseite, der vordere Bereich liegt komplett ebenerdig frei
    -hinten der Hang und mit ebenerdigen Terassenausgang
    -bindiger Boden mit aufstauendem Sickerwasser und mäßig drückendem Wasser
    -das Bodengutachten nimmt zur Gründungsempfehlung ein gering eingebundenen Keller an
    -Gründungsempfehlung 15 cm Kies oder 5 cm Magerbeton dann Polsterkies 15 cm , Textil nicht erforderlich

    Bodenaufbau : Kiesfilterschicht gemäss Bodengutachten, Trennlage PE Folie 0,2 cm, Stahlbetonplatte nach Statik, habe 25 cm gemessen. Bitumenschweißbahn, PS Hartschaum 4cm, PE Folie, Zementestrich 4,5 cm

    Im Vertrag steht bei Keller auch diese Gründung mit drinnen. Wir haben aber mit Architekten vorne offen geplant.
    Nun zu meinem Problem, bin ich in der Annahme richtig, dass hier nicht frostfrei gegründet wurde?
    Also falsch geplant?
    Ich bin zur Baustelle, da war die Außenschalung aufgebaut. Höhe der Holzleisten 25 cm. 2 tage später wurde an der vorderen Seite die freiliegt, hinter der Schalung der Kies weggebuddelt und eine ca . 55 bis 60 cm hohe Dämmung angebracht. der ganze vordere Bereich und ca. halber Meter um beide Ecken so das man vorne weiter runter kommt. Kies lag da keiner zu dem Zeitpunkt. Abflussrohre Richtung Kanalisation lagen auch frei, weil in dem vorderen Bereich der Kies abschüssig runter geht. Am nächsten Tag lag die Bewehrung und Folie. Die Folie geht nicht bis an den vorderen Rand. Kies immer noch runter abschüssig. Ich habe alle Schritte fotografiert. Bodenplatte wurde gegossen. Ich wusste vorher nicht Bescheid, es hieß es wird wahrscheinlich betoniert.So wie das dort aussah, dachte ich es wird irgentwie nachgebessert vorher.

    Am Donnerstag bin ich durch Recherchen drauf gekommen das da was nicht stimmen kann, hab dann den Bauleiter meine Bedenken geäußert. Er sagte, deswegen sind wir vorne weiter runter. Ich sagte das sind doch keine 80 cm ab Oberkante Bodenplatte. Er meinte doch das wäre so. Gilt frostfrei ab Oberkante Bodenplatte? Wir haben nachgemessen, Die Dämmung ist 60 cm hoch. Und selbst wenn es noch 5 cm runter geht.
    Ich werde morgen früh versuchen einen Gutachter zu bekommen. Die Kellerwände sollen vorbereitet werden .

    Habe ich jetzt eine Bodenplatte die 60 cm vorne ist? Das habe ich so doch nicht bestellt. Das muss doch statisch berechnet werden. Ich möchte ein Gespräch mit den Beteiligten, will mir aber sicher sein das falsch geplant und ausgeführt wurde. Nicht das ich einen Denkfehler habe und ich mich blamiere. Ich habe jetzt alles geschrieben, so wie ich es vorgefunden habe. Warum wurden wir nicht informiert? Wie kann ich vorgehen? Bekomme ich mein Recht? Wie schnell bekomme ich einen Gutachter.
    Ich wäre sehr dankbar über ein paar Antworten.
    Grüße Emil
     
  2. #2 EmilBaut, 10.02.2019
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    der Werksplanung mussten wir zustimmen. Kann der GU sagen , dass wir es ja so wollten und wir nicht im Recht sind?
     
  3. #3 Surfer88, 11.02.2019
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    Bevor hier nach Gutachter geschrien wird, erstmal Planungsgrundlage beachten!

    Vom GU die statischen Pläne einsehen und vergleichen. Im Bodengutachten sollte eine Frostfreie Tiefe genannt sein.
    Frostfrei gilt ab späterer GOK, kann OK Bodenplatte sein, muss nicht. Kiespolster zählt aber dazu, solang FSS Material.

    Blamieren können Sie sich nicht, fragen Sie einfach nach und lassen Sie sich alles erklären, anhand von FAKTEN und nicht mit „das passt so“.

    Letztlich ist ihr GU in der Pflicht der fachgerechten Ausführung oder Vergabe der Gewerke, daher können Sie ihn auch für Mängel belangen.

    Lg
     
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