Planungsfehler !!!?

Diskutiere Planungsfehler !!!? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Kurzfristig hatten wir vor ein paar Wochen die Idee, nochmal mit Keller zu planen, aber davon riet uns der Archi ab, da alle Verträge unter Dach...

  1. #21 Shai Hulud, 06.04.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Genau das würde ich mir als Bauherr nicht ausreden lassen.
     
  2. #22 Baufuchs, 06.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hier

    wird so nix.

    Architekt hat mangelhafte Planung hingelegt.

    Der korrekte Weg wäre, den Architekten aufzufordern, diesen Mangel zu beseitigen, sprich eine Planung zu erstellen, die dem Grundstück gerecht wird.

    Was, wenn nun lustig weitergebaut wird und der Archi später sagt: "Bauherr hat sich entschieden, nicht umzuplanen, sondern auffüllen zu lassen. Wieso soll ich da was zahlen? Ich hätte ja den Planungsmangel behoben, wollte der Bauherr aber nicht.

    Da gibt es, was die weitere Vorgehensweise angeht Beratungsbedarf beim Anwalt.
     
  3. #23 Tristan, 06.04.2009
    Tristan

    Tristan

    Dabei seit:
    05.04.2009
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Aschaffenburg
    Also, Ortwin,
    vermurkst ist das Haus nicht. Es ist so, wie wir es wollten, nur höher wie geplant und teurer wie geplant.

    Die Alternative erscheint mir teuer und gefährlich: Kredite kündigen, alle Werkverträge kündigen, mit einem Archi, in den man nicht mehr volles Vertrauen setzt, neu planen, nur damit er den Mangel beheben kann, wieder von vorne anfangen, nee nee.
    Da hängt so viel dran an Zeit und Aufwand, von Geld rede ich da gar nicht (Kinder unterbringen, nachbarunterschriften sammeln, Wirtschaftskrise usw usf,
    Baugenéhmigung war auch extrem schwierig mit der Stadt...Flachdach usw.....

    Baufuchs: Vielmehr ist es bei uns doch so, das der Mangel sich bereits quasi bauseitig manifestiert hat in Form von Verträgen. Dieser Mangel ist nicht mehr sinnvoll abstellbar, und daher sind die Mehr-Kosten dem Archi in noch zu bestimmender Höhe anzulasten. Wir waren heute nachmittag beim Anwalt. Unsere Vorgehensweise ist bis dato korrekt, jetzt muß man genau schauen, welche Kosten anzulasten sind.

    Schönen Frühlingsabend!
     
  4. #24 Baufuchs, 06.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Manifestiert

    Die Verträge müssen ja nicht gekündigt werden, lediglich der Inhalt/Umfang der Verträge würde sich ändern.

    Und wenn der Anwalt meint, es gehe nur noch darum, welche Kosten dem Archi angelastet werden können, würde ich mir das mal schriftlich geben lassen.
     
  5. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    für 30t € plane ich 2 keller und der rohbauer freut sich über den mehraufwand/verdienst.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vor allem sollte, bevor noch mehr in die Hose geht, erst einmal IN RUHE geprüft werden ob es nicht Möglicheiten gibt, den Felherrenhügel auch ohne Keller und aufwändige Umplanungen kleiner zu gestalten.

    So - und DIESE Prüfung MUSS dem Architekten eingeräumt werden. Denn es gibt die Pflicht zur Schadenminerung. Sie können also nicht nach dem Motto >> Wir haben ja einen, der zahlt << drauflos wurschteln!!!
    Sie müssen dem Mangelverursacher die Gelegenheit geben, seine Fehler so weit als möglich zu geringstmöglichen Kosten zu beheben.

    Mit anderem Vorgehen sind schon viele auf der Nase gelandet.
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ist zwar leicht gesagt - stimmt aber.
    ich könnte mir vorstellen, dass man jetzt mindestens
    • kosten für optimierte höhenlage des hauses
    • umplanung und baukosten für haus mit keller
    untersucht.
     
  8. #28 Tristan, 06.04.2009
    Tristan

    Tristan

    Dabei seit:
    05.04.2009
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Aschaffenburg
    Es ist alles in Wirklichkeit viel komplizierter und hier nicht sauber und erschöpfend darstellbar, wie ich gerade merke.
    Alle von Euch haben ein bißchen Recht und ich danke sehr für die Ideen.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:
    1. Aufschüttung und damit wird das Haus bis auf die Gartenanbindung wie geplant oder
    2. komplette Neuplanung.
    Zu letzterem sind wir nicht bereit, da es einen immensen Aufwand mit unkalkulierbaren Risiken darstellt. Dagegen sind die 30 000 für Erde wenigstens konkret.

    Ich bleibe dabei: es kann nicht mein Schaden sein, wenn ich nun so bauen möchte, wie über 1 Jahr geplant. Irgendwo muß da ein Entgegenkommen vom Architekten sein, daß nicht nur in einer Umplanung/Neuplanung gipfelt.
    Nochmal Danke für die anregenden Beiträge und nichts für ungut.
     
  9. #29 Shai Hulud, 06.04.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Naja kalkulierbar ist das schon, das ist eher ein nicht kalkulierter Aufwand. Und 30k Euro Kosten ohne Mehrwert sind auch immens.
     
  10. ToStue

    ToStue

    Dabei seit:
    29.02.2008
    Beiträge:
    224
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Bremen
    Hm... Was mir nicht so ganz klar geworden ist: Wann wurde denn bemerkt, dass diese Höhenunterschiede bestehen? Und warum wurde das Grundstück so spät baufertig vorbereitet (k. A., ob das so heißt)?

    Ich kann sehr gut verstehen, dass man nicht nochmal von vorne anfangen möchte @ Planung. Insofern würde ich die oben bereits erwähnte RUHE noch darum ergänzen, darüber ein paar Tage zu schlafen und mal konkreter die Vor- und Nachteile abzuwägen.

    Die Investition ist so groß, dass ich als Bauherr mich nicht darauf einlassen könnte, Jahrzehnte lang für etwas zu zahlen, von dem ich genau weiß, dass es ein Kompromiss ist, der eigentlich hätte verhindert werden können.

    Wenn du schon bereit bist, 30.000 € (sind doch mind. 10% der Bausumme?!) extra auszugeben, dann würde ich die, wie Shai Hulud gesagt hat, nicht ins Verschieben von Erde und sonstige Steine investieren.

    Also, lass dich von der Größe des Unterfangens nicht abschrecken. Bauen ist sehr komplex, langwierig und teuer. Und Kompromisse kannste später immer noch machen.

    Viel Erfolg!
     
  11. #31 Tristan, 10.04.2009
    Tristan

    Tristan

    Dabei seit:
    05.04.2009
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Aschaffenburg
    Die Höhenproblematik wurde am Tag des offiziellen Baubeginns bemerkt, als der Bagger anrollte und noch Reste auf dem Baufeld beiseite schob bzw. mit dem Kanal begann.
    Ob das spät ist, weiß ich nicht, hat auch nichts mit einer korrekten Vermessung vor Planung zu tun. Wo steht denn, wann ein Grundstück "baufertig" sein muß?

    Ein Kompromiß wäre es, jetzt alles umzuplanen. Das Haus ist so, wie wir es wollten. Die Gründe, warum wir es vor über 1 Jahr so planten, mußten wir uns in den letzten Tagen nochmal selber klarmachen. Für uns ist das Prójekt in der Planung schon lange abgeschlossen, daher war es jetzt leicht, uns von Kellerfanatikern wuschig machen zu lassen.

    Umplanen ist definitiv erheblich!! teurer und es ist völlig offen, ob man es dann so genehmigt bekommt.

    Der Schaden ist bisher (bis auf den Baustopp mit ca. 2500 Euro) recht virtueller Natur, sieht man einmal davon ab, daß ich wohl anders geplant hätte, wenn ich gewußt hätte, welche Höhensprünge das Grundstück macht bzw. was es kostet, diese zu beheben, ohne am Haus was zu ändern (Entwässerung/Hebeanlage usw...) Und wie gesagt, jetzt nochmal 30k extra ist nicht gerade berauschend, aber dennoch erzeugen sie einen Mehrwert, nämlich ein Wunschhaus in Wunschlage. Aber deswegen ist das Haus kein Kompromiss! Wir freuen uns sehr darauf, auch wenn es deutlich teurer wird.

    Bauen ist komplex, korrekt. Da passieren Fehler, es werden nicht die letzen gewesen sein (vor 3 d hat der Bagger die Telefon/TV/Internet-Zugänge von 5 Nachbarn für 48 h plattgemacht...), passiert halt. In jedem Beruf jeden Tag. Die Frage ist, wie man damit umgeht.
    Der Archi für L1-5 beklagt sich leider gerade über eine offene Rechnung. Er gibt zwar zu, die Höhen nur mit Augenmaß erfaßt zu haben, kann darin aber keinen Fehler entdecken. Er beschuldigt den Rohbauer und den Archi LP 6-9,
    nicht eher seine Pläne überprüft zu haben....Das ist keine gute Art, damit umzugehen.
    Ich halte die Rechnung zurück, bis der Bau abgeschlossen ist.
    Dann kann man sich ja zusammensetzen.

    Wie gesagt, ist ein komplexes Wunschhaus, muß auch nicht jeder verstehen, aber vielleicht wird klar, was mich umtreibt.

    Schöne Ostern!
     
  12. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Da wäre ich vorsichtig: Wo soll der Schaden sein, wenn in jedem Fall so gebaut werden soll, wie genehmigt und jetzt nur der Fehler hinsichtlich der Höhenlage in Gestalt zusätzlicher Erdbewegungen ausgemerzt wird.

    " Schaden " ist ein juristischer Rechtsbegriff. Es kommt daher nicht darauf an, was sich der Laie unter " mein Schaden " vorstellt. Der Jurist ermittelt den Schaden durch kostenmäßige Gegenüberstellung zweier Geschehenabläufe: Zu betrachten ist zum einen der Geschensablauf, wenn pflichtgemäß gehandelt worden wäre, und zum anderen der Geschehenablauf infolge der Pflichtwidrigkeit. Stellt man diese beiden Kausalverläufe gegenüber, dann muß nicht immer ein Schaden ( = Betragsdifferenz ) entstehen. Ein Schaden entfällt, wenn es auch bei von Anfang an pflichtgemäßem Verhalten die gleichen Kosten angefallen wären. Denn dann wird nur eine vermeidbare Fehlkalkulation korrigiert. Dafür haftet der Architekt nur im Ausnahmefall einer ( nicht mehr zu korrigierenden ) Baukostengarantie.

    Hier wäre zu fragen: Welche Kosten hätten sich ergeben hätten, wenn der Architekt - nach Freigaben durch den Bauherren - die Höhen von Anfang an von einem Vermesser hätte ermitteln lassen und er sodann mit den richtigen Höhen geplant hätte. Wird diese Betrachtung verkürzt auf das genehmigte Haus, daß der Bauherr in jedem Fall so und nicht anders bauen lassen will, dann sind jedenfalls die Kosten für die Erdbewegung kein Schaden. Denn sie wären auch bei richtiger Vorgehensweise des Architekten angefallen. Der Bauherr hätte diese Kosten halt nur früher erfahren.

    Ein Schaden wäre mithin nur dann begründbar, wenn man das Haus bei Kenntnis der Problematik anders gebaut hätte und der Bauherr dies dann auch damals wie heute so will. Bei der Frage, ob anders gebaut worden wäre, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Der Bauherr könnte hier beispielsweise damit argumentieren, daß er bei Kenntnis der Sachlage einen Keller hätte erstellen lassen,was ja in jedem Fall sinnvoller ist, als für 30.000 € Erde auffüllen zu lassen. Da offenbar noch nicht mit dem Bau begonnen wurde, der Fehler jedenfalls frühzeitig aufgefallen ist, dürfte der Archi, sofern man auf diese Argumentation umsteigt, noch ein Nachbesserungsrecht haben. Die Umplanung ist dann Nachbesserung. Daneben ist ein zusätzlicher Schaden denkbar. Dieser bestünde in den Kosten, die bei von Anfang an richtiger Planung vermieden worden wären, also Stillstandskosten, Kosten für eine Neugenehmigung bzw. Tektur, Verzögerungskosten durch die Umplanung usw.

    Aber der bereits hinzugezogene Anwalt wird ja hoffentlich wissen, was er tut.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich würde sagen, Sie haben sich gerade verraten.
    Auch wenn der Kollege rechtzeitig die Höhen aufgenommen hätte, wäre das Haus so geworden und Sie hätten nur von an X0.000 € mehr in der Kalkulation stehen gehabt.

    Jetzt haben Sie das "Glück" einen Dummen zu haben, der einen Fehler gemacht hat und noch dazu eine Haftpflichtversicherung hat.

    Ob Sie juristisch damit durchkommen, will ich nicht beurteilen.
    Aber was ich moralisch davon halte, das kann ich beurteilen:
    Unterste Schieblade - unter dem Deckpapier!!!
     
  14. mc3d

    mc3d

    Dabei seit:
    07.03.2008
    Beiträge:
    366
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Berg. Gladbach
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Vielleicht geht Tristan jetzt mal in sich und überlegt nochmal warum er so handelt.

    Ich sehe keine Anspruchsgrundlage gegen den Architekten. Die "Mehr-"Kosten wären so oder so angefallen. Haben Sie das in Ihrer Finanzplanung vergessen gehabt? Oder einfach nur gedacht, dass machen wir später mal wenn wir wieder Geld haben?

    Also vielleicht nochmal drüber schlafen, die Architektenrechnung bezahlen, denn Sie wollen ja auch, dass ihr Chef den Lohn pünktlich überweist.

    Dann würde ich Ihnen noch empfehlen, vom "neuen" Planer kurzfristig ein LV für die Erdarbeiten erstellen zu lassen und Angebote einzuholen. Bei 30k sollte man schon mehrere Unternehmer abfragen.
     
  15. Bugs

    Bugs

    Dabei seit:
    15.10.2007
    Beiträge:
    252
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techn.Ang.(Maschinenbau)
    Ort:
    Österreich / NÖ
    Mich würden ja mal die zu dem Fall gehörigen Pläne interessieren.

    Kann mir von dem speziellen Haus auf dem speziellen Grundstück kein rechtes Bild machen!
     
  16. #36 Tristan, 16.04.2009
    Tristan

    Tristan

    Dabei seit:
    05.04.2009
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Aschaffenburg
    Bauen mit Architekten Sinnvolle Investition oder zu teuer ?

    Um mal wieder Bezug zu dieser Rubrik zu bringen: sehr sinnvoll und nicht unbedingt teuer.

    Aber zurück zu meinem Thema:
    Eric kann ich voll zustimmen. Es bleibt eben völlig offen, wie es hätte sein können, wenn der archi in LP 1 korrekt gearbeitet hätte. (Im übrigen eine völlig unterbezahlte LP, wenn man die Auswirkungen für die weiteren LP bedenkt.)
    So hatte der archi weniger Arbeit, denn sonst hätte ich doch gerne noch die Entwürfe für Splitlevel oder oder gesehen...
    Es bleibt ein fahler Nachgeschmack, der einem nicht vergoldet wird und auch nicht muß.

    Ralfs Beitrag ist völlig fehl am Platze. Natürlich wird das Haus anders, wenn ich 30 k mehr umsetzen muß(weniger Glas oder weniger Wohnfläche etc...), als ob ich einen nach oben offenen Etat hätte...seltsame Moralkeule, dabei sind Sie sonst ein so besonnener Moderator.

    mc1d hat einen sinnfreien Beitrag geliefert.
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    planung all you can eat ;)
    mit #26 und #27 ist alles klar, trotzdem viel glück.
     
  18. #38 MoRüBe, 16.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sind denn unsere Beamten dumm???...

    ... daß sie nicht wissen wie groß ein Haus ist??? Oder keinen Höhenunterschied von 1,70 Metern erkennen können??? Erst recht nicht nach einjähriger Planung? Damit Sie sich ein Bild machen können: Isolde wär so hoch wie Ihre Fußspitze. Sie tun so, als hätten Sie das Grundstück zum ersten mal gesehen.

    Nee nee, das kauft Ihnen jetzt keiner mehr ab.:mauer
     
  19. #39 Tristan, 19.04.2009
    Tristan

    Tristan

    Dabei seit:
    05.04.2009
    Beiträge:
    49
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Aschaffenburg
    Ums noch etwas klarer werden zu lassen: die 1,70m entstehen aus ca. 70 cm aufschüttung im oberen Geländeteil und ca. 1 m Gefälle diagnonal nach SW des ursprünglichen Geländes.
    Das Gebäude muß mind. 70 cm höher gesetzt werden, damit die Entwässerung funktioniert. Andernfalls brauchts eine Hebeanlage, für die weder Platz noch Lust besteht, sodaß dann auch eine komplett neue Entwässerungsplanung vollzogen werden muß usw usf....

    Eine Teilunterkellerung des Hauses würde ca. 20 Teuros mehr kosten als die Aufschüttung.
    Dem Hinweis von mls sind wir nachgegangen und haben uns eben für die optimierte Höhenlage entschieden. Wobei dennoch klar ist, daß ich eine Planung möchte, die sich dem Grundstück anpaßt, und insofern hat es sich der archi leicht gemacht, indem er einfach mal eine annähernde Flachheit angenommen hat. Damit entfiel ein m.E. komplizierterer Entwurf mit Hanghausvorschlag oder was immer den kreativen Hirnen der Planer für viel Geld entspringen sollte. jedenfalls mehr als: hier ist die Bodenplatte, mehr geht nicht.
     
  20. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nochmal: Warum hast Du den Entwurf dann akzeptiert???

    Ein Glück, daß Beamte nie faul sind und auch keine Fehler machen...
     
Thema: Planungsfehler !!!?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Planungsfehler Baugrundstück

    ,
  2. höhenaufmaß grundstück

    ,
  3. höhenaufmaß kosten

    ,
  4. hypothetischer kausalverlauf planungsfehler architekt
Die Seite wird geladen...

Planungsfehler !!!? - Ähnliche Themen

  1. Planungsfehler Statik - wie groß ist mein Problem?

    Planungsfehler Statik - wie groß ist mein Problem?: Hallo liebe Bauexperten, hatte eigentlich gehofft mich hier nie anmelden zu müssen. Aber jetzt habe ich ein Thema an der Backe, bei dem mich...
  2. Hilfe Planungsfehler. Hinterseite des Fussbodenheizkreisverteiler mit was verkleiden? Duschbereich!

    Hilfe Planungsfehler. Hinterseite des Fussbodenheizkreisverteiler mit was verkleiden? Duschbereich!: Hallo, bei uns gibt / gab es einen Planungsfehler. Jetzt müssen wir das irgendwie wieder zurecht biegen... wir haben einen...
  3. Planungsfehler / Statik falsch

    Planungsfehler / Statik falsch: Hallo liebe Gemeinde, mit einem Sonderfall wende ich mich an Euch. Bitte um Nachsehen, falls ich es in das falsche Forum reingestellt habe ;) Wie...
  4. Wer haftet bei "Planungsfehlern" einer GmbH wie hier?

    Wer haftet bei "Planungsfehlern" einer GmbH wie hier?: Ein Unternehmen dessen Gesellschafter weder in der Handwerksrolle noch in einer Ingenieurskammer, Architektenkammer registriert ist wirbt und...
  5. Planungsfehler Frostschürze ?

    Planungsfehler Frostschürze ?: Sehr geehrte Forumsmitglieder, ich bin neu hier und hoffe sehr auf ein paar sachdienliche Hinweise zu meinem Problem. -Wir bauen ein...