Planungsleistung via Bauträger (GÜ/GU)

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  1. M1900

    M1900

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    Hallo!

    Ich bin neu hier in diesem Forum und Anfänger...

    Ich plane in 2010 auf vorhandenem GS eine DHH zu errichten (einzelnes Bauwerk, die andere DHH wird vermutlich - wenn überhaupt - wesentlich später gebaut).

    Ich habe über die Themen "Planung", "Archtitekt" und "Bauträger" bereits einiges hier gelesen. Grds. möchte ich gerne mit einem GU/GÜ bauen, da ich mir hiervon eine bessere Kalkulationsmöglichkeit verspreche.

    Erstes Gespräch mit einem Unternehmen wurde bereits geführt, dort wurde uns auf Baisis unser Vorstellungen und - so glaube ich - aus deren Portfolio an fertigen Systemhäusern eine Vorplanung gemacht. Bauskizzen mit unverbindlicher Schätzung der Baukosten wurden uns (kostenlos) ausgehändigt. Alle weiteren Planungsschritte würden nur nach Unterzeichungung eines Vertrages seitens des Unternehmens gemacht. A'dings sind wir mit den Plänen nicht 100%ig zufrieden.

    Ein anderer Bauunternehmer dessen Referenzen m.E. sehr gut sind hat mir folgendes Angebot gemacht:

    Freie Planung mit ihm und seinem Architekten bis zur Fertigstellung des Bauantrages als sperate Leistung für pauschal T€ 3. Nach längerem Nachdenken finde ich dieses Angebot gar nicht mehr so schlecht. Wenn ich hier nach gehe, kostet eine Architektenplanung bei dem geplanten Bauvolumen von ca. 200 T€ bis Stufe 4 wesetlich mehr. Nach der Planung hätte ich die Wahl bei dem besagten Bauunternehmer die Planung umsetzten zu lassen oder mir einen anderen GU zu suchen.

    Was sagen die Profis dazu? Mit Vorfeld besten Dank!
     
  2. #2 MoRüBe, 11.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Alles wird gut sooo gut...

    ... oder?

    Fall 1: bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar. Eine individülle Planung wirds nicht kostenlos geben.

    Fall 2: nu rat doch mal, warum er sooooo günstig ist? Wenn er plietsch ist, wovon ich ausgehe, dann wirste seinen Entwurf nicht so ohne weiteres 1:1 umsetzen können. Dann haste zwar ne Planung, mehr aber auch nicht. Und ein möglicher Nachfolger wird Dir erst mal erklären, warum dies nicht geht, warum das nicht geht und was weiß ich noch.

    Merke: wer etwas umsonst macht oder etwas wahnsinnig günstig anbietet, hat was in petto. Und das merkste noch nicht mal...
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ausserdem kannst Du bei diesen Konstellationen die HOAI nicht 1:1 ansetzen, weil ja einen Teil der Leistungen der HOAI der GU bringt.
    Wandsysteme, Dämmsysteme, Kosten, ggf Raster uswusw sind vom GU und die Kosten für deren Erbringung kalkuliert der in seinen Hauspreis ein.
    Der Architekt muss die aber nicht machen und DARF das dann auch nicht berechnen.
     
  4. M1900

    M1900

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    Hallo,

    ich bedanke mich für die Stellungnahmen (auch wenn nicht alles verstanden habe: was heißt den "plietsch"!?).
     
  5. salleD

    salleD

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    Wahrscheinlich

    das er etwas knapp bei Kasse is.
    eine DHH is eine planerische Herausforderung, was den Bedarfsdeckungsgrad, Optik und in diesem Fall (1 DHH!!) wohl auch bauphysikalisch. Wie wird die Giebelwand zum Nachbarn gedämmt ?? Provisorisch ??
    usw. usf. Wenn der GÜ die Planungsleistung kostenlos (Prinzip Hoffnung, Akquise, nennt es wie Ihr wollt) erbringen wollte, dann dürfte er das, der Archi dürfte es nicht, weil preisrechtgebunden.
    Gefällt die Planung und stimmt der Preis kommt ein Vertrag zu Stande, wenn nicht dann nicht. Eine Bauantragsplanung (wirklich Komplett ? oder nur vermaßte Pläne 1:100 ?) wird er Archi sicher nicht erstellen.

    So große Kunst ist die Planung einer DHH aber auch nicht, dass ein seriöser GÜ aus der Region das nicht hin kriegen sollte.

    Auf jeden Fall: Detaillierte Baubeschreibung erstellen, vor Vertragsabschluß bemustern und die technischnen Details von einem eigenen SV überprüfen lassen und erst dann einen Vertrag unterschreiben. Als Bänker sollte man das BGB ja kennen und viel was anderes sollte in dem Vertrag auch nicht drinstehen (von GÜ Seite) ansonsten Fristenplan, Festpreis, Leistungsverzeichnis und Pläne werden Vertragsbestandteil, und viel Glück mit dem Wetter :e_smiley_brille02:
     
  6. #6 Shai Hulud, 15.12.2009
    Shai Hulud

    Shai Hulud

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    Das ist ein plattdeutsches Wort für schlau. Meist als Lob für schnelle Auffassungsgabe oder geschicktes durchdachtes Handeln, seltener negativ als Warnung vor Hinterlist (Pass op, dat is 'n ganzen Plietschen).

    Jeder gute BU wird aus Erfahrung wissen, wie man mit Bauherrren umgeht. Am leichtesten ködert man sie mit einem nur scheinbar günstigem Preis.
     
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Planungsleistung via Bauträger (GÜ/GU)

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