Plattenbau akustisches Verhalten.

Diskutiere Plattenbau akustisches Verhalten. im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Die Wohnungshöhe ist ca. 2,65m. Ich kenne das aus dem Block in dem ich Aufgewachsen bin, der ist ein paar Jahre später gestellt worden, da sinds...

  1. #21 ThomasMD, 18.12.2012
    ThomasMD

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    Nicht nur die Türen, auch die Fensterbrüstungen, Lichtschalter, Wandauslässe, Treppen, Aufzug usw. wären alle zu tief.

    Wenn das wirklich die billigsten Wohnungen in ganz Berlin sein sollten, was ich bei 5,60 /m² kalt nicht so recht glaube, dann liegt hier vielleicht des Rätsels Lösung?

    Wieso lässt man sich eigentlich vom Vermieter davon abhalten, miteinander zu sprechen? Maulkorb?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Und ohne gemessene Werte sind die Protokolle wertlos, denn kein Mensch kann sagen wie diese entstanden sind, oder ob es sich dabei tatsächlich um eine "Belästigung" gehandelt hat. In solchen selbsterstellten Protokollen kann ich alles schreiben, also ist das nur eine ABM.

    Ich hatte Dir oben auch schon geschrieben welche Chancen es gibt hier für Abhilfe zu sorgen. Deine Vermutung der Austausch des Bodenbelags hätte etwas damit zu tun ist nicht belegbar, und technische betrachtet auch nicht haltbar, zumal nicht einmal das Material gewechselt wurde.

    Wenn etwas erreicht werden soll, dann nur anhand von Fakten. Ansonsten wird sich der Vermieter weiterhin nicht darum kümmern (müssen).

    Gruß
    Ralf
     
  3. Simbad

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    Das was du für weniger bekommst, möchtest du nicht bewohnen. Es geht hier auch nicht um die Frage ob billig. Und nein. Das ist nicht des Rätsels Lösung.
    Das Problem ist, das die Unter-uns-Mieter die Vermietung als ihre Beschützer betrachtet, was sie auf keinen Fall sind.
    Die sind so in ihrem denken beschränkt, das sie einfach aus der Tatsache, das wir über ihnen wohnen ableiten, das wir deren Trampeln durch die Wohnung nicht hören können. Damit ist dann auch die Diskussion beendet gewesen. Der Vermieter hat nur erfolgreich dieses Denken gefördert.
     
  4. Simbad

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    Es ist eine Belästigung. Daran gibt es gar keinen Zweifel, denn ich werde ja durch die Geräusche der Unter-uns-Mieter belästigt. Ob ich diese hinnehmen muss oder nicht, kann bezweifelt werden. Und die Lärmprotokolle belegen die Tatsache der Belästigung. Mehr ist in einem ersten Schritt nicht nötig. Denn ersteinmal muss eine Belästigung vorliegen, bevor man eine Messung der Verhältnisse durchführen kann.
    Man geht ja nicht zum Vermieter und sagt, "lass mich mal die Wohnungen schalltechnisch Begutachten und wenns nicht passt, dann fühle ich mich belästigt."
    Es wäre gut gewesen die Inhalte meiner Posts auch vollständig zu lesen.
    Meine Vermutung ist ja nicht, das der Austausch des Bodenbelags an sich eine Verschlechterung ergeben hat, sondern das sich bei den dabei durchgeführten Arbeiten eine Veränderung des akustischen Verhaltens ergeben hat.
    Auch dessen bin ich mir bewußt. Hatte ich aber auch schon geschrieben.
     
  5. Simbad

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    Das waren meine bisherigen Fragen.

    1. Haben Plattenbauten überhaupt Estrichbetonauflagen?
    2. Kann das sein, das irgendein Idiot die wegoptimiert hat?
    3. Wie dick wäre der Estrich überhaupt?
    4. Wie kann ich Zerstörungsfrei feststellen was unter dem Linoleum ist?

    5. Mich interessiert mal wie so ein Fussboden in einem Plattenbau "angebaut" ist.
    6. Sind die wirklich nur in Legostein Manier aufeinander gestapelt? Das wäre ja für die Körperschallübertragung der perfekte, am wenigsten dämmende Aufbau.

    Da steht nichts davon, das ich eure persönliche Meinung zu Lärmprotokollen und deren Sinn wissen möchte, ob die Wohnung zu teuer oder zu billig ist, und so weiter und so fort.
    Das ist ja alles ganz lieb gemeint, aber ich wäre ja schon froh wenn man mir mal diese Fragen beantworten könnte.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    1. Ja. Rohbeton ist ungeeeignet für Beläge, erst der Estrich schafft die geeignete Ebenheit. ABER: meist nicht schwimmend, sondern einfach auf die Rohdecke eingebaut. Entkoppelung gegen Null.
    2. Nein
    3. 3-5 cm etwa
    4. Gar nicht.
    5. Was ist angebaut? Aufbau: Rohdecke, Estrich, Belag ist Minimum. Je nach Gebäude auch anderer Aufbau denkbar.
    6. Ja, manchmal aber mit Entkoppelung (Moosgummi usw), wobei dies je nach Befestigung sinnlos ist.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Nein, man geht zum Vermieter und sagt, " hier Messptotokoll von Gutachter xyz das belegt, dass die Wohnung die Standards abc nicht einhält". Dann muss er reagieren, oder ich zwinge ihn dazu, notfalls über ein Urteil. Das Gericht wird dann dem Parteiengutachten folgen, oder einen SV bestellen der diese Werte bestätigt. Wenn Du ihm aber einen Zettel vorlegst, "ich wurde am 17.12.2012 um 19:30 Uhr durch Lärm aus der Wohnung darunter belästigt" dann wird er nur mit den Schultern zucken. Er könnte auch behaupten, Du hättest nur schlecht geschlafen, oder was weiß ich.
    Du kannst monatelang Protokolle schreiben, das ist nichts anderes als eine ABM und führt letztendlich zu nichts.

    Bei den durchgeführten Arbeiten kann das Schallverhalten niemals so extrem verändert worden sein wie von Dir beschrieben, sprich vorher war´s ruhig, und jetzt hört man bereits das Tippen auf der PC-Tastatur. Denkbar wären worst case Veränderungen im Bereich von ein paar dB, aber nie und nimmer in der von Dir beschriebenen Größenordnung. Selbst wenn die den Estrich, eventuelle Dämmung, von mir aus alles was auf dem Rohbetonboden lag, entfernt hätten, und falsch wieder eingebaut hätten, könnte man damit den Effekt nicht erklären.
    Bei einer Gebäude- oder Wohnungssanierung geht´s aber auch um´s Geld, da wird niemand unnötige Arbeiten beauftragen oder ausführen. Wenn ein neuer Bodenbelag gewünscht wird, dann wird der alte entfernt und ein neuer gelegt. Da wird sich niemand die Mühe machen den kompletten Bodenaufbau zu ändern. Er wird schon gar nicht den Estrich und was weiß ich alles ausbauen.

    Wäre ein anderer Bodenbelag zum Einsatz gekommen, dann hätte man hier einen Ansatzpunkt, denn ein Parkettboden (beispiel) verhält sich anders als ein Teppichboden oder Linoleum als Bodenbelag. In Deinem Fall kam aber das gleiche Material zum Einsatz, somit scheidet dieser Punkt aus. Beim Verlegen von Linoleum kann man gar keine Fehler begehen die so eine starke Veränderung bewirken wie von Dir beschrieben.

    Deswegen bleibe ich dabei, entweder die Probleme waren vorher schon vorhanden und man muss an anderer Stelle suchen, oder aber Deine Beschreibung der Lärmbelästigung bzw. der Veränderung der Schalldämmung passt nicht. Um hier Klarheit zu schaffen muss man messen, alles Andere bringt nichts.

    Du bist aber auf dem völlig falschen Dampfer, wie soll man Dir das sonst beibringen? Deine Fragen sind für den Sachverhalt völlig unerheblich. Was nutzt es Dir wenn Du nun lesen kannst, dass in vielen Bauten 3-5cm Estrich vorhanden ist? Deine 4. Frage hatte ich oben schon beantwortet, aber das bringt Dich auch nicht weiter.

    Oben hast Du von einem Anwalt geschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Fachanwalt handelt. Dann wundert mich, dass der Dir noch nicht gesagt hat, wie man jetzt vorgehen muss. Oder hat der von der Thematik keine Ahnung (bei einem Fachanwalt wohl eher unwahrscheinlich).

    Damit wir hier mal voran kommen, hier ein Auszug aus einem Beitrag den Eric hier in´s Forum gestellt hat.

    Dein Anwalt sollte also erst einmal klären, was für einen Schallschutz Du erwarten kannst. Dann muss überprüft werden, ob dieser Schallschutz erfüllt wird. Dazu sind, s.o. Messungen erforderlich. Erst wenn diese Fakten vorliegen kann man weiter vorgehen.

    Alles andere ist und bleibt ABM und führt Dich keinen Schritt weiter.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Simbad

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    Ist es normal der der Fussboden durchgebogen ist?
    Ist das eine Alterungserscheinung?
    Wie weit wäre das Normal?
     
  9. #29 ThomasMD, 19.12.2012
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    AW: Plattenbau akustisches Verhalten.

    Nein, ist es nicht.

    Wieviel ist es denn?

    Wenn jetzt die Frage nach dem "wie denn?" kommt:
    Nimm einen Zwirn, klemme ihn unter ein Tischbein o.ä. und spanne ihn straff über die Senke. Dann kannst Du messen.

    PS: Du bist nicht in der Situation, hier Vorgaben über Art und Umfang der Antworten zu machen.
    Willst Du das, geh zu einem bezahlten Gutachter.
    .

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