Plötzliche Schallübertragung DHH (2018)

Diskutiere Plötzliche Schallübertragung DHH (2018) im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo :-) Vielleicht hat jemand einen Ratschlag für uns. Wir sind 2019 in unsere neugebaute Doppelhaushälfte gezogen. Die ersten 2,5 Jahre haben...

  1. #1 Julihonig, 11.03.2022
    Julihonig

    Julihonig

    Dabei seit:
    11.03.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo :-)
    Vielleicht hat jemand einen Ratschlag für uns.
    Wir sind 2019 in unsere neugebaute Doppelhaushälfte gezogen. Die ersten 2,5 Jahre haben wir von den Nachbarn absolut gar nichts mitbekommen. Doch leider hat sich das aus unerklärlichen Gründen plötzlich geändert. Nun können wir vor allem sehr störende Schritte, teilweise Gespräche, Husten, Staubsauger-Geräusche, Türen.. deutlich hören. Nach Rücksprache mit den Nachbarn haben diese uns versichert, dass sie baulich an der Wohnungstrennwand nichts verändert haben. Auch meinten sie, dass sie von uns nichts hören, obwohl wir eine 1-jähriges Kind haben, dass gerne mal laut ist :P Wir sind ratlos, wie das auf einmal auftreten kann und wissen nicht weiter. Wir haben uns nun an unseren Bauträger gewandt, dieser will sich das ganze vor Ort anschauen.

    Was meint ihr? Woran kann das liegen? Haben wir eine Chance, dass das wieder wie zuvor wird? Welche Möglichkeiten gibt es?

    Vielen lieben Dank! :-)
    LG Juli
     
  2. #2 Fred Astair, 11.03.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    11.947
    Zustimmungen:
    5.949
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Der Nachbar lügt.
     
    Gast 85175 gefällt das.
  3. #3 Haus1992, 12.03.2022
    Haus1992

    Haus1992

    Dabei seit:
    13.08.2021
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    16
    welche baulichen Schallschutzmaßnahmen sind denn bei eurem Doppelhaus vorhanden? Dort ist dann auch das Problem zu suchen. Eine Haustrennwand alleine bietet m.E. keinen nennenswerten Schallschutz.
     
  4. #4 Julihonig, 12.03.2022
    Julihonig

    Julihonig

    Dabei seit:
    11.03.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Die Kommunentrennwände in allen Geschossen bestehen aus 24cm starken SBZ-Schallschutz-Ziegelmauerwerk mit Betonfüllung. Zwischen diesen Wänden befindet sich eine 4cm starke Trennwandplatte. Somit sollte, laut Bauträger, ein Schallschutz nach DIN Vorschrift 4109 -1 Gebäudetrennwand eingehalten werden.

    Hier noch ein Bild von der Außenansicht der Trennwände.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG
     

    Anhänge:

  5. #5 Haus1992, 12.03.2022
    Haus1992

    Haus1992

    Dabei seit:
    13.08.2021
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    16
    das ist ja schon mal nicht schlecht. Ist die Trennfuge durchgehend, d.h. sind die Gebäude vollständig von einander durch die Fuge getrennt oder habt ihr gemeinsame Decken?

    Es besteht hier entweder die Möglichkeit, dass die Fuge beschädigt wurde oder dass durch eine bauliche Maßnahme Schall über die gemeinsame Decke übertragen wird.
     
  6. #6 Julihonig, 12.03.2022
    Julihonig

    Julihonig

    Dabei seit:
    11.03.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Okay vielen Dank!

    Wir haben keine gemeinsamen Decken, diese wurden auch mit der Fuge getrennt.

    Wie könnte so eine Beschädigung dieser Fuge entstehen? Da die Schallübertragung offensichtlich ja erst nach ein paar Jahre aufgetreten ist.
    Sollte die Fuge tatsächlich beschädigt sein, kann man diese reparieren? Bzw. wie könnte man das feststellen?

    Vielen lieben Dank!
    LG
     

    Anhänge:

  7. #7 Haus1992, 12.03.2022
    Haus1992

    Haus1992

    Dabei seit:
    13.08.2021
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    16
    wenn die Gebäude einwandfrei getrennt sind, dann kann ja die Fuge nur die Ursache sein. Reparieren kann man prinzipiell alles, es ist nur eine Frage des Aufwands.

    Hier im Forum wird niemand helfen, denn das muss sich ein Kenner vor Ort anschauen.

    Was hier gar nicht passt, ist die Behauptung vom Nachbarn, dass er keine plötzliche Schallschutzminderung bemerkt.
     
  8. zulu

    zulu

    Dabei seit:
    19.08.2016
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Selbst wenn hier die Fuge nicht mehr funktioniert (was sehr unwahrscheinlich wäre, was soll den da passiert sein?) hätte man immer noch 2 x 24 cm Mauerwerk - das passt nicht zu der Angabe, was alles an Nachbargeräuschen plötzlich wahrnehmbar sei.

    Grundsätzlich wäre es möglich dass das Mauerwerk dann doch nicht überall verfüllt wurde und daher der mögliche Schallschutz nicht erreicht wird. Das wäre dann aber schon immer so gewesen.

    Eine plötzliche Verschlechterung kann m.E. nur sein wenn irgendwo die Wand durchbohrt und schlecht abgedichtet wurde - gab es neue Installationen, Nachverlegung Stromleitungen o.dgl.?

    Ansonsten würde ich mal überlegen ob es nicht die eigene Wahrnehmung ist, die den Eindruck vermittelt es habe sich plötzlich verschlechtert. Das passiert wesentlich häufiger als man so denkt, das Ohr ist eben kein objektives Messgerät. Wenn man einmal störende Geräusche hört bekommt man die manchmal gar nicht mehr aus dem Kopf und es nervt immer mehr. Hat sich die Aktivität der Nachbarn verändert? Neues Kind, anderer Lebenwandel? Oder könnte es daran liegen dass wegen Corono sowohl die Nachbarn als auch ihr deutlich mehr zu Hause seid? Mehr Lärmentstehung, mehr Lärmwahrnehmung, und das gleichzeitig.
     
    Fred Astair gefällt das.
  9. #9 Fred Astair, 17.03.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    11.947
    Zustimmungen:
    5.949
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Auch wenn man den Nachbarn, warum auch immer, nicht mehr leiden kann, erscheint er plötzlich viel lauter...
     
  10. zulu

    zulu

    Dabei seit:
    19.08.2016
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    P.S. "Vort Ort anschauen" des Bauträgers ist absolut sinnfrei, da kommt nur beschwichtigendes Gelaber bei raus. Erfolgsaussichten gibt es sowieso nur wenn ihr noch in der Gewährleistung seid. Und dann braucht man in jedem Fall eine bauakustische Messung der Luftschalldämmung der Haustrennwand von einem Bauakustiker. Da kommen dann Werte raus die entweder einen Anspruch auf Nachbesserung begründen oder aber nicht. Falls der Akustiker gut ist udn Glück hat bekommt er während der Messung sogar noch raus woran es liegen könnte. Die Messung dürfte so um die 3k € kosten und in den sauren Apfel muss man beißen, die Frage ist nur wer bezahlt. Entweder geht ihr da in Vorkasse und je nach Ergebnis zahlt dann ihr oder der Bauträger. Oder ihr teilt Euch von vornherein die Kosten. Oder der Bauträger mauert und ihr müsst allein zahlen. Aber eine Messung muss sein oder man hakt das Thema ab.
     
    BaUT gefällt das.
  11. #11 Julihonig, 17.03.2022
    Julihonig

    Julihonig

    Dabei seit:
    11.03.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für eure Antworten!

    Wir haben zum Glück ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn! :-)

    Das mit der Wahrnehmung haben wir tatsächlich auch schon geprüft aber selbst Besucher nehmen diese Veränderung der Schallübertragung deutlich wahr. Und die Nachbarn sind nach wie vor zwei Personen ohne Kinder.

    Wir sind noch in der Gewährleistung und von der Besichtigung vor Ort erhoffen wir uns eben eine Messung, die der Bauträger zahlt und in Auftrag gibt.

    Eine bauliche Veränderung gab es nicht. Und wie es sein kann, dass die Fuge beschädigt worden sein kann, fragen wir uns auch. Finden keine plausible Erklärung. Wir finden für die gesamte Situation keine plausible Erklärung.

    Glaubt ihr, wenn alles baulich richtig gemacht wurde, dass es möglich ist, Türen, Niesen und Husten und auch Husten von den Nachbarn hören kann bzw. darf? Wie sind da eure Erfahrungen? Hat jemand vielleicht ähnliche Probleme oder ähnliche Häuser mit keinen Problemen?

    Vielen Dank und liebe Grüße!
     
  12. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.003
    Zustimmungen:
    4.937
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Genau!!!

    Mein Vorschlag - ihr schreibt (schriftlich) eine offizielle Mängelanzeige an den Bauträger
    (quatschen und beschwichtigende Hausbesuche bringen euch da gar nicht weiter):

    Wir stellen fest, dass aus dem nachbarlichen Haus Nr. ... Wohngeräusche durch die DH-Trennwand zu uns durchdringen, welche wir in ihrer Lautstärke als erheblich störend empfinden. Wir gehen davon aus, dass der ihrerseits geschuldete Schallschutz nach DIN 4109 weder hinsichtlich Trittschall noch hinsichtlich Luftschall in ausreichendem Maße erbracht ist und fordern sie auf diesen Mangel bis zum (Ende Mai?) zu prüfen und (bis Ende September?) zu beseitigen. Gerne können sie dazu vorab entsprechende Schallschutzmessungen durchführen lassen, deren Durchführung wir zustimmen, wenn uns das vollständige Schallschutzgutachten anschließend vorgelegt wird.
    Sollten sie den Mangel bis Ende Mai nicht anerkennen, sehen wir uns zur Wahrung unserer Gewährleistungsansprüche gezwungen ein Selbstständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO beim zuständigen Amtsgericht zu diesem Thema einzuleiten.
     
    pacmansh und hanghaus2000 gefällt das.
  13. zulu

    zulu

    Dabei seit:
    19.08.2016
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Guter Textbaustein. Ergänzung: Gar nicht erst DIN 4109 schreiben (MIndestschalldämmung), statt dessen "erhöhter Schallschutz". Der ist planerisch auf jeden Fall geschuldet, darunter sollte man nicht einsteigen.
     
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.003
    Zustimmungen:
    4.937
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Welche Norm oder Richtlinie willst du denn als allgemein anerkannte Regel der Technik für den werkvertraglich geschuldeten Schallschutz dieser Doppelhaustrennwand (Baujahr ???) ansetzen?
     
  15. zulu

    zulu

    Dabei seit:
    19.08.2016
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    39
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    2018 ist wohl Baujahr, d.h. der erhöhte Schallschutz wäre z.B. DIN 4109 Bbl.2 oder VDI 4100 (2012) zu entnehmen. Ist nicht eindeutig geregelt und sachverständig zu bewerten. Nach diversen BGH-Urteilen ist jedoch klar dass Mindestananforderungen schon bei durchschnittlichen Komfortanforderungen und üblicher Bauweise nicht ausreichen, also man muss faktisch mindestens 3 dB besser sein. Deshalb halte ich es für ein unnötiges Zugeständnis in der Mängelanzeige nur Mindestschallschutz zu fordern.
     
  16. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.003
    Zustimmungen:
    4.937
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    mit DIN 4109 Bbl.2 bin ich einverstanden!
     
  17. #17 Julihonig, 27.03.2022
    Julihonig

    Julihonig

    Dabei seit:
    11.03.2022
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Vielen lieben Dank für eure Meinungen! :-)
     
  18. Kloso

    Kloso

    Dabei seit:
    23.12.2021
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Wie haben neubau 2022 doppelhaushälfte und ich höre und spüre jede Stimme des Fernsehers bei den Nachbarn. Entweder liegt es daran dass unser DG noch nicht ausgebaut ist (?) Oder es existiert irgendwo irgendwie eine Schalbrücke. Wenn Sie die Treppe laufen, dann hört sich das noch schlimmer an.... ich muss handeln aber weiß noch nicht wo ich anfangen soll.
     
  19. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.003
    Zustimmungen:
    4.937
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Sachverständigen für Schallschutz und Raumakustik mit entsprechenden Trittschall- und Luftschallmessungen beauftragen! Alles andere ist subjektives Gerede! Sie können ja eine Mängelanzeige an den Bauträger schicken mit dem Vorschlag gemeinam einen Schallschutz-Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen.

    Dazu müssen Sie dann genau aufschreiben von wo nach wo die Trittschall oder Luftschallübertragungen stören und der Schiedsgutachter misst und bewertet ob die entsprechenden Normen eingehalten sind. Wer verliert trägt die Gutachterkosten.
     
Thema:

Plötzliche Schallübertragung DHH (2018)

Die Seite wird geladen...

Plötzliche Schallübertragung DHH (2018) - Ähnliche Themen

  1. Plötzlich hörbaren Tritt/-Körperschall

    Plötzlich hörbaren Tritt/-Körperschall: Bearbeitet Hi, ich habe gar keine Ahnung von Häusern und Bauwerken, aber bin gerade völlig am Verzweifeln. Ich wohne seit 7 Jahren in meiner...
  2. Vinylboden plötzliche weiße Flecken warum?

    Vinylboden plötzliche weiße Flecken warum?: Hallo an alle. Ich bin in eine Neubauwohnung gezogen und habe einen Teppich ausgelegt. Ich habe den Boden nie beansprucht oder etwas ausgekippt...
  3. Kosten - Haus im Familienbesitz plötzlich Denkmal

    Kosten - Haus im Familienbesitz plötzlich Denkmal: Hallo, das Haus der Familie der Freundin wurde unter Denkmalschutz gestellt. Nun wurde die letzten 20 bis 40 Jahre nicht richtig saniert, manche...
  4. Neu verlegter Laminat fängt plötzlich an zu knistern

    Neu verlegter Laminat fängt plötzlich an zu knistern: Hallo zusammen, ich habe vor ca. einem Monat in meiner 60 qm Mietwohnung (2. OG) neuen Laminat mit integrierter Trittschalldämmung verlegt....
  5. plötzliche Schallübertragung-Mehrfamilienhaus

    plötzliche Schallübertragung-Mehrfamilienhaus: hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Ein paar Jahre lang bekam ich von den Nachbarn kaum was mit. Es war wirklich schön ruhig....