Podest für Waschmaschine weil Entwässerung zu hoch?

Diskutiere Podest für Waschmaschine weil Entwässerung zu hoch? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir bauen mit einem Bauträger. Laut Baubeschreibung erhalten wir im Keller einen Waschmaschinenanschluss. Nun meint unser...

  1. #1 webmagier, 10.07.2019
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    Hallo zusammen,

    wir bauen mit einem Bauträger. Laut Baubeschreibung erhalten wir im Keller einen Waschmaschinenanschluss.

    Nun meint unser Bauträger, dass die Entwässerung für die Waschmaschine zu hoch ist und er uns deshalb ein Podest für die Waschmaschine hinbauen will. Das möchten wir aber nicht, da wir im Keller eine Art Küchenzeile mit einer Arbeitsplatte planen und die Waschmaschine ebenerdig darunter stehen soll. D.h. eine Hebeanlage wäre da die einzige Möglichkeit. Für die will der Bauträger aber Geld haben und das nicht zu knapp.

    Nun meine Frage: Muss ich das hinnehmen? Laut Vertrag bekomme ich einen Waschmaschinenanschluss, es ist aber nirgends die Rede davon, dass das nur mit einem Podest funktioniert. Muss ich das Podest als Lösung akzeptieren und zusätzlich Geld für eine Hebeanlage ausgeben, oder ist hier der Bauträger in der Pflicht?

    Danke und Grüße,
    Daniel
     
  2. #2 Fred Astair, 10.07.2019
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    Ihr baut nicht mit einem Bauträger sondern Ihr kauft ein fertiges Produkt von einem Bauträger.

    Wenn Ihr im Vorfeld nichts anderes ausgemacht habt, müsst Ihr die Art der Ausführung des BT akzeptieren.
    Ihr könnt froh sein über das Podest.Es sei denn Ihr hättet einen Toplader und müsstet die WM dann mit der Leiter befüllen.
    Außerdem kommt der WM-Abfluss dann vermutlich über die Rückstauebene und Ihr habt ein Problem weniger.
     
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  3. Cybso

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    Ich würde das Podest nehmen, da es eine ernorme Arbeitserleichterung ist. Ging bei uns wegen der Dachschräge leider nicht (WaMa und Trockner stehen im OG).
     
  4. #4 simon84, 10.07.2019
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    Auf jeden Fall Podest !!!
     
  5. #5 webmagier, 10.07.2019
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    Wie gesagt, wir wollten die WM ebenerdig hinstellen und eine Arbeitsplatte drüber. Das Podest kommt für uns daher nicht in Frage. Der Punkt ist ja, dass ich ein Haus mit WM Anschluss gekauft habe und nirgends steht geschrieben, dass der Anschluss nur dann funktioniert, wenn ich die WM auf ein Podest stelle.

    Aufgrund welcher Gesetzeslage muss ich die Lösung mit dem Podest nun akzeptieren? Im Vertrag steht ja nichts von so einem Podest. Ich muss also davon ausgehen, dass es ohne funktioniert.
     
  6. #6 Fred Astair, 10.07.2019
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    Du musst gar nichts.
    Du kaufst ein Haus mit WM-Anschluss und Du bekommst ein Haus mit WM-Anschluss.
    Wenn Du anderer Meinung bist, geh zu einem Anwalt und verklag den Bauträger.
     
  7. #7 Fabian Weber, 10.07.2019
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    So eine Kleinhebeanlage bekommt man schon für 100€ Haben meine Eltern auch.

    Für Wama braucht man ja keine mit Hexler.

    Kauf Dir die einfach später selbst.
     
  8. #8 simon84, 10.07.2019
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    Du handelst dir mit dem Anschluss unter der Rückstauebene ganz andere Risiken ein, die mit einer 100 EUR Kleinhebeanlage nicht zu lösen sind.
     
  9. #9 webmagier, 10.07.2019
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    Es ist eine Rückstauklappe verbaut falls du darauf hinaus willst.

    Oder welche Probleme meinst du und wie können die ggf. gelöst werden?
     
  10. arch

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    Einen Bodenablauf gibt es also nicht im Hauswirtschaftsraum? Das podest ist zwar praktisch zum befüllen, und wegen der höhe des Anschlusses, aber wenn ich wäsche wasche, besonders aus dem trockner, lecke ich sie gern direkt darüber zusammen, kann die arbeitsplatte also gut nachvollziehen. Aber es ist wie fred sagt. Du hast ien Haus mit WM anschluss gekauft, nicht eines mit WM anschluss+ Hebeanlage + Rückstausicherung etc. Darauf kannst du also nicht bestehen zum gleichen geld. Das Podest bekomsmt du, weil der Bauträger in der Planung geschlafen hat. Sei froh, das er dir den WM anschluss nicht kurzerhand ins Bad, oder gar in die Küche legt.
     
  11. #11 Fabian Weber, 10.07.2019
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    @arch, was machst Du Deiner Wäsche? :mega_lol:
     
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  12. #12 Fabian Weber, 10.07.2019
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    Verstehe nicht wo das Problem mit der Kleinhebeanlage ist, wenn diese vor der Rückstauklappe angeschlossen wird.
     
  13. arch

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    ja, manchmal sollte man einen Beitrag auf einmal fertig schreiben, und nicht zwischen drin etwas anderes tun... da kommen verwirrende Sätze bei raus. Habs aber zur allgemeine belustigung so gelassen. Was ich meiner Wäsche mache, darfst du dir selbst denken. :angel:
     
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  14. SIL

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    Nee, nee der @arch heute wieder :winkendas Fred nur immer ein Geblubber von sich gibt ohne Ahnung ist ja bekannt.
    1. Begriffe wie Gebrauchstauglichkeit kennt ihr nicht wa
    2. wenn die WM und der Anschluss bereits im Notarvertag bzw in den Anlagen im Grundriß verzeichnet ist und nicht nachträglich als Offerte oder Kundenwunsch geändert/geäußert wurde - gibt es da kein "Verschieben / Verlegen" etc
    3. Ob dies aus Planungsfehler oder Nichtbeachtung Anschlusshöhe Kanal etc eruiert ist dem BT sein Problem

    Vorab schuldet er Ihnen die Nutzung und zwar ohne Podest oder Hebeanlage, weder sind Höhen noch Grundriß frei zu gestalten- im Gegenteil es hätte eine Hinweispflicht erfolgen müssen von Seiten BT, zur Hebeanlage wo bitte steht das Mehrkosten und Wartung/ Ersatz oder technische Erweiterung, die ja unweigerlich auch mit Kosten im laufenden Betrieb verbunden ist, zu Lasten des Kunden gehen?
    Ausser bei Architekten und vorgeblichen TGAlern :not_w1:
    Das dies dem TE nicht weiterhilft in der Form ist bekannt, aber von welcher Podesthöhe reden wir den?

    Noch kurz für den jungen arch als Tipp:

    " Änderung oder Ergänzung ( des Grundstückseigentümers ) in dem Fall BT ( auch wenn notariell erfasst ) sind mit Vorsicht zu genießen , es gilt exemplarisch
    V ZR 118/13 juris , Rn 20 hier TE G
    Strittig ist maximal ob " vorformulierte Vollmachten zur Änderung ...." durch BT einer AGB rechtlichen Klauselkontrolle oder lediglich Überprüfung nach § 242 BGB V ZR 74/11 juris Rn 14 m.m.N als schlauer Architekt verweist du nun auf § 308n Nr.4 BGB nur fehlt da der trifftige Grund VII ZR 200/04 juris Rn16, TE wäre §242 BGB VZR 74/11 juris Rn15.

    ungeachtet gilt aber immer nach Artikel 5 Klauselrichtlinie 93/13/ EWG ( PAUSE Bauträgerkauf ... 6 Aufl 2017 Rn 112) d.h.Änderungen sind konkretisiert bereits in der Vertragsklausel erwähnt zu sein ( PAUSE a.a.O. Rn112 V ZR 74/11 juris Rn 17) nach Basty Der Bauträgertrag 8 Aufl 2014 Rn 183 ( PAUSE .a.a.O. Rn112) sind natürlich Änderungen der Leistung bzw ist die Möglichkeit einzuräumen dies entbindet aber nicht der Inhaltskontrolle § 308 Nr4 BGB und dem Transparenzgebot § 307 Abs 1 Satz 2 BGB
    Reithmann / Terbrack 8 Aufl 2018 Rn183
    VIII ZR 125/98 juris Rn69
    VII ZR 200/04 juris Rn18
    VII ZR 200/04 juris Rn18

    so @arch ich hoffe du verstehst das :e_smiley_brille02: bei Fred ist sinnlos.
     
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  15. #15 Fabian Weber, 10.07.2019
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    Das frage ich mich ehrlich gesagt auch, weil die Waschmaschine pumpt ja auch schon ein bisschen hoch.
     
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  16. #16 simon84, 10.07.2019
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    So viele Meinungen :)
     
  17. #17 arch, 10.07.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.07.2019
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    [Beitrag editiert]

    @SIL Danke für die Mühe, werde mal deine Paragraphen und urteile durcharbeiten sobald merh zeit ist ;)
     
  18. #18 Fred Astair, 10.07.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.07.2019
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    [Beitrag editiert]

    Im Übrigen habe ich weiter oben nichts anderes gesagt, als dass der Besteller genau die Ausführung zu beanspruchen hat, die er schriftlich beauftragt hat. Nicht mehr und nicht weniger.
    Ist nichts Genaueres beschrieben gilt mittlere Art und Güte.
    Für den WM-Anschluss heißt das hier, dass er funktionieren muss und vom Besteller problemlos benutzt werden kann.
    Zum Zeitpunkt des Kaufes von Bauträgerobjekten ist die zentimetergenaue Höhenlage meist gar nicht bekannt. Solche Schnittstellenprobleme treten plötzlich auf und sind pragmatisch zu lösen.
    Ein WM-Podest ist weitverbreitet und wird oft sogar ohne die Abwasserthematik bestellt, weil es sehr rückenschonend ist. Der BT hätte hier sicher den Käufer informieren sollen. Dass er es hier mit einem seltenen Exemplar der Gattung Kunde zu tun hat, der auch gutgemeinte Lösungen ausschlägt und wie Rumpelstilzchen auf seiner Arbeitsplatte über der Waschmaschine beharrt, konnte er nicht ahnen.
    Eine wartungspflichtige Hebeanlage hinter einer Rückstauklappe ist jedenfalls die störanfälligste und unglückliche Lösung.
     
  19. SIL

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    Nun hat leider wieder einer moderiert in einer Art und Weise - nochmals, ich hätte gerne von wem auch immer, bevorzugt von Fred Astair nach welchen Recht oder welcher Rechtsgrundlage ein Erwerber - die Änderungen unkommentiert - weiter folgend in Sachen Regress oder Ersatz ggf zu akzeptieren hat und dafür auch noch die Kosten zu tragen hat wahlweise nach BGB OR ABGB ZGB mir gleich, unglaublich was hier zum Teil behauptet wird.
    Bitte baldigst sofern möglich....
     
  20. #20 Fred Astair, 10.07.2019
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    Welche Änderungen hat der Erwerber denn hinzunehmen?
    Erhält er den WM-Anschluss?
    Ist dieser gebrauchstauglich?
    Wird dieser zum vereinbarten Preis geliefert?

    Dreimal ja.

    Nur wenn der Erwerber die sichere, störungsfreie und für Kellerräume übliche Ausführung nicht will, soll er für von ihm gewollte Änderungen bezahlen. Ich sehe da nichts ehrenrühriges und muss mich mit Deinen ganzen unzutreffenden Spitzfindigkeiten nicht befassen.
    @arch kann uns ja über seinen Erkenntnisgewinn unterrichten.
     
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