Pool / Teich - Sicherung Grundstück (Verkehrssicherungspflicht)

Diskutiere Pool / Teich - Sicherung Grundstück (Verkehrssicherungspflicht) im Teiche Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, vielleicht hat sich schon jemand mit dem Thema (Stichwort ist wohl Verkehrssicherungspflicht) auseinandergesetzt und kann mir einen Rat...

  1. #1 Sefiroth, 18.04.2020
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    Hallo,

    vielleicht hat sich schon jemand mit dem Thema (Stichwort ist wohl Verkehrssicherungspflicht) auseinandergesetzt und kann mir einen Rat geben. Im Forum hatte ich leider nichts gefunden.

    Unsere Nachbarin hat einen Pool. Die Grenze war mal mit einem Maschendrahtzaun gesichert, den haben wir aber vor einiger Zeit weggenommen (der Pool war zur Sicherung immer abgedeckt). Jetzt soll der Pool dauerhaft offen bleiben, die Nachbarin bittet um eine neue Grenzsicherung. Sonst ist sie wohl haftbar, wenn irgendwas passiert.

    Ein Großteil der Grenze ist eine riesige Koniferenhecke versperrt, da kommt man nicht wirklich durch. Aber so 10-15m im hinteren Eck sind zugänglich, da stehen nur unsere Rhododendren davor aber man kommt dran vorbei.

    Jetzt ist die Frage, ob und wie die Grenze gesichert werden muss. Soweit ich das gelesen habe, ist die Nachbarin nahezu immer Schuld, wenn jemand (insbesondere Kinder) irgendwie auf ihr Grundstück kommt und im Pool ertrinkt. Wir wollen aus optischen Gründen eine möglichst unauffällige Grundstücksgrenze.

    Ich frage mich folgendes:

    1) Gibt es da (für Niedersachsen) irgendwas rechtlich verbindliches zu (Bauordnung, o.ä.)? Ich finde immer nur "das Grundstück ist zu sichern...", aber nichts in Richtung "Zaun, muss mind. 1,20m hoch sein".

    2) Wie unüberwindbar muss so eine Grenzsicherung denn sein? Wenn ich da einen Zaun hinbaue und ein Kind klettert drüber und fällt in den Pool, ist es dann trotzdem des Nachbarins Schuld? Wir machen da doch jetzt keinen 2m Stahl-Zaun mit Stacheldraht hin...

    3) Muss die Nachbarin ihr Grundstück überhaupt gegenüber Zutritt vom Nachbargrundstück sichern? Unsere Tochter kann schwimmen, bei uns laufen keine Kleinkinder mehr rum. Wir hatten unseren Zaun absichtlich stehen lassen, bis unsere Tochter alt genug war. Unser Grundstück ist an sich offen, d.h. ein fremdes (sehr dreistes) Kind könnte "ungehindert" draufgehen und durch die Rhododendren aufs Nachbargrundstück ud in den Pool...

    Für Eure Hilfe & Meinung bin ich sehr dankbar!

    Gruß,
    André
     
  2. #2 simon84, 19.04.2020
    simon84

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    Wenn die Nachbarin einen Pool hat so muss sie diesen sichern, nicht ihr !

    wenn es außerdem eine einfriedungssatzung gibt dann müsst ihr die natürlich beide einhalten
     
  3. BaUT

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    Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
    Vom 31. März 1967

    § 27 Einfriedungspflicht
    (1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

    1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen.



    Tja - wenn sie Euch auffordert Eurer Einfriedungspflicht nachzukommen, dann solltet ihr das auch tun. Eigentlich über die gesamte Länge der Grundstücksgrenze, denn Hecken stellen keine Einfriedung dar und sollten nicht auf der Grenze stehen, sondern daneben.
     
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