Poroton T8 falsch verbaut

Diskutiere Poroton T8 falsch verbaut im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Einfach: Zulassung = Abweichung = Zulassung erloschen. Wieso rumeiern? ich denke Josef hat genügend Erfahrung mit Poroton und auch die...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Einfach: Zulassung = Abweichung = Zulassung erloschen.

    Wieso rumeiern?

    ich denke Josef hat genügend Erfahrung mit Poroton und auch die Entwicklung der Stegführung verfolgt. Wenn das nicht reicht?

    Ein ADM ist was? Ein Verkäufer!!! Der ist Zulieferer des BU und wird egal von welchem Laden SEINEM Kunden den Rücken stärken.

    Nicht umsonst werden die ADM angewiesen recht unverbindliche Aussagen wie "Liegt bei dem hier verwendeten Material keinerlei Problem, kritischer Zustand / Bedenken vor" (Aber nur beim Material nicht bei der Ausführung)

    Warum sollten die sich als "Nicht Verursacher" so ein Ding ans Bein hängen? Wenn überhaupt gibt es eine "Butterweiche aber schön anzuhörende Portion Hersteller AWG"

    Wer bei der Industrie beschäftigt war kennt die Vorgaben, Vorgehen und Äußerungen die getätigt werden DÜRFEN!

    Unabhängigen Nachweis am besten SELBER BEAUFTRAGT, bedeutet zwar Geld in die Hand nehmen aber man hat selber etwas von einem der dafür haftet! Ich würde das ohne statischen Nachweis eines UNABHÄNGIGEN Fachmanns meines Vertrauens nie machen! Und das sollte wohl zu denken geben oder?
     
  2. #122 hessebub, 06.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2009
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    Gibt es denn keine andere Mglichkeit, als Rückbau?

    Hallo, zunächst einmal wünsche ich dem betroffenen Bauherren ganz ganz starke Nerven und einen kühlen Kopf - Aus eigener Erfahrung: Bitte unbedingt einen nur Ihnen verpflichteten TWP auf die Baustelle holen und dann mal nach Reparaturmöglichkeiten befragen.

    Hier stellt sich doch die Frage, ob man ggf. die Steine durch geeignete Massnahmen statisch ertüchtigen kann (Thema Stahlträger) und dann die Wände entsprechend ergänzend dämmen.

    Ich bin Laie und wenn ich total am Thema vorbei geschrieben habe, so möge man meinen Beitrag einfach ignorieren.

    Andernfalls würde es mich doch interessieren, ob es denn nicht eine Alternative zum Rückbau gibt (Bitte rechtliche Aspekte mal aussen vor - denn auch bei anscheinend eindeutiger Lage ist in einem gerichtlichen Bauprozeß (ich bin im 6ten Jahr) noch lange nicht klar, wer gewinnt - ggf. drohende Insolvenz des Bauträgers?)
     
  3. #123 hundkatzemaus, 09.03.2009
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    Hallo miteinander,
    habe heute ein Schreiben meines BU erhalten. Darin ein Anschreiben, dass laut der statischen Berechnung des BU-Statik-Büros die Standsicherheit nicht beeinträchtigt ist. Eine Stellungnahme der Fa. Wienerberger sei auch dabei.
    Nach dem Anschreiben ist noch ein Schreiben von Wienerberger an den BU dabei, dass der T8 über den ganzen Querschnitt laut Zulassung eine Druckfestigkeit von mind. 6 N/mm2 aufweist. Nächste Seite ist ein Schreiben von Wienerberger an den BU, dass laut Druckversuchen der MPA Hannover und Wienerberger selbst für den dämmenden Teil des T8 eine Druckfestigkeit von 4,4 N/mm2 ermittelt wurde, dies entspräche der Festigkeitsklasse 2. Für den rechnerischen Nachweis könne somit der dämmende Teil mit einer zulässigen Druckspannung von max. 0,3 MN/m2 angesetzt werden kann. Dann steht da noch was , dass sich auf die beigefügte Berechnung bezieht: "Demnach ist auch der reine tragende Teil des Ziegels in der Lage die laut handschriftlicher Ergänzung in der Statik (Seite 13) auftretenden Mauerwerksdruckspannung aufzunehmen."
    Dann kommen 13 Seiten (mir völlig unverständlichen) Berechnungen und dann die Zulassungsblätter für den T8.
    Hab aber eher erwartet, dass die Fa. Wienerberger die Unbedenklichkeit des so verbauten Steins individuell für unser Haus bescheinigt. So ein Schreiben fehlt aber.
    Was nun?
    Ich rufe jetzt mal den Herrn von der Fa. Wienerberger an.
    Dann will der BU wissen, ob die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Was soll ich dem sagen?

    HELP PLEASE!
     
  4. acensai

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    ... ich bin sprachlos - aber wenn's der Statiker sagt? Da können die Bauexperten sicher mehr dazu sagen ....
     
  5. #125 Isolierglas, 09.03.2009
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    Komisch. Genau das hatte ich vermutet

    "Nächste Seite ist ein Schreiben von Wienerberger an den BU, dass laut Druckversuchen der MPA Hannover und Wienerberger selbst für den dämmenden Teil des T8 eine Druckfestigkeit von 4,4 N/mm2 ermittelt wurde, dies entspräche der Festigkeitsklasse 2"

    Wenn es also ausreicht: Dämmputz drauf und gut iss...

    Gruss, Dirk
     
  6. #126 Isolierglas, 09.03.2009
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    Wenn der Statiker sagt, das reicht, dann kriegst Du den Rückbau niemals durch, das wäre auch nicht verhältnismässig!!!
     
  7. fmw6502

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    @hundkatzemaus
    also entweder gibst Du Dich damit zufrieden, achtest vielleicht noch, daß die Unterschreibenden auch solche Aussagen tätigen dürfen und nimmst 'ne große Portion AWG-Hormone :mauer

    ODER Du bleibst kritisch und willst ganz sicher sein, daß Dein Haus ohne Probleme garantiert stehen bleibt und rechtlich nichts verletzt wird.
    Dazu brauchst Du sehr guten Sachverstand an Deiner Seite (zB einen TWP, der sich mit Tx auskennt). Dieser prüft u.a. die Statik inkl. Prämissen (zB Erdbebenklasse, Schneezone...) kann Dir dann sagen was Du ggfs. noch einfordern mußt. Bzw. erklärt Dir und dem BU evtl. warum Dein Haus im jetzigen Stand doch nicht gesundgebetet werden kann.

    Gruß
    Frank Martin
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Keinen eigenen Sachverstand?

    Gegen die Zulassung verstoßen, bedeutet eigentlich "Zulassung im EInzelfall" also einen Persilschein für genau das Objekt!

    Verhälnismässigkeit juckt nur Juristen.

    Entweder mit AWG Hormonen verputzen, oder endlich selber Geld in die Hand nehmen und die richtigen Fragen stellen. Hierzu gehören auch Lastkonzentrationen nich linear? Beiwerte? Knotenpunkte.
     
  9. mls

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    das muss der doch wissen! :(
    wenn er so sicher ist, dass sein spezialmauerwerk keinen grund zur abnahmeverweigerung
    (bauträger .. abnahme bei einzug, nicht jetzt .. juristenkram!) bietet, dann soll er halt
    machen - aber ohne dass du irgendein anzeichen der zustimmung von dir gibst!
     
  10. #130 Shai Hulud, 10.03.2009
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    Hallo hundkatzemaus,

    Gesundbeten... :Roll
    Wer soll die Berechnungen prüfen? Dein von dir bezahlter Sachverständiger!

    Laut Steinhersteller ist das Mauerwerk nicht unbedenklich. Das Schreiben hat dir der Bauträger natürlich nicht beigelegt. :p

    Für mich ein eindeutiges Zeichen der Unsicherheit. Im Moment ist der Bauträger der Bauherr. Wenn der Bauträger von seiner Position überzeugt wäre, hätte er auch gegen den Protest des späteren Käufers weitergebaut. Auch der Bauträger erwartet jetzt deinen Sachverständigen.

    Und höre auf, mündliche oder telefonische Aussagen einzuholen. Ab sofort benötigst du vor Gericht belegbare Aussagen, das geht nur schriftlich.

    Ich in deiner Lage würde mir einen guten Sachverständigen und einen guten Fachanwalt Baurecht empfehlen lassen. Wenn mir beide bestätigen, daß der dir vorliegende statische Nachweis ausreichend, inhaltlich und formell richtig, vom verantwortlichen bauvorlageberechtigten Tragwerksplanern berechnet und unterzeichnet ist und ein Gerichtsverfahren wenig Aussicht auf Erfolg hat, dann würde ich dem Weiterbau zustimmen.
     
  11. SvenW

    SvenW

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    Wenn du eine unterschriebene Statik bekommst, würde ich weiterbauen lassen. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Bei den Kosten die auf den BU zukommen wird er alle Register ziehen und das kann sich durchaus über Jahre erstrecken. Ich bezweifele mal, das du das finanziell durchhalten würdest, es sei denn du hast ein paar 100.000€ zum verbraten auf der Seite liegen.
    Das einzige was ich machen würde ist mit dem BU über eine Preisminderung reden, denn beim Wiederverkauf müßtest du das ja angeben und das drückt den Preis.
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Da steht sowas

    Wetten? :)
     
  13. #133 Baufuchs, 10.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht

    nicht.

    Entweder oder.

    Entweder die Mängelbeseitigung wird als fachgerecht akzeptiert, (dann ist der Mangel ja nicht mehr vorhanden) oder Minderung, weil Mängelbeseitigung nicht möglich.

    Und einen fachgerecht beseitigten Mangel muss ich auch beim Verkauf nicht angeben.

    (Da hätte mancher Bauherr viel anzugeben):)

    Laienmeinung, Anwalt fragen.
     
  14. #134 hundkatzemaus, 10.03.2009
    hundkatzemaus

    hundkatzemaus

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    Richtige Vorgehensweise

    Hallo mal wieder,

    also das SChreiben des BU ist für uns in keinster Art und Weise akzeptabel und bescheinigt gar nichts.
    Wie gehts jetzt (richtig) weiter? Erst einmal GU dann an BU Forderungen stellen zur Mängelbeseitigung und ggf mit RA durchsetzen.

    Oder 2. Alt. :
    RA einschalten über den GU und Forderungen angefordert und durchgesetzt werden?

    Rechtschutzvers. habe ich, Haftpflicht als Bauherr auch, zahlt mir da jemand meine Auslagen (GU etc.) oder muss ich das vom BU durch den RA zurückfordern? Gibt es eine "Hausnummer" für solch ein Statik-GU?


    DANKE
     
  15. mc3d

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    .
    Also zunächst mal... deine Versicherungen zahlen nichts...
    Denn Bausachen sind nicht über Rechtschutz mitversichert.

    Das heißt Du solltest Dir jetzt schleunigst einen Fachanwalt für Baurecht suchen und mit diesem dann in einer Erstberatung klären, welcher SV das ganze prüfen kann. Der Anwalt hat da sicher eine Empfehlung für dich.

    Anwalt und Sachverständigen wirst du selbst zahlen müssen, deshalb immer vorher die Kosten klären.

    Ob und wieviel du später von Bauunternehmer zurückfordern kannst ist noch nicht zu beantworten, rechne lieber mal mit nichts. (Insolvenzrisiko?)

    TWP-Gutachten Stundensatz hier im Bereich zwischen 70-90 euro netto, denke so ca. 20 Stunden mit Besichtigung sollte ausreichen.
     
  16. #136 Thomas B, 10.03.2009
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    ...vielleicht sollte man Wienerberger dahingehend beraten ihre Verarbeitungsrichtlinien zu ändern "...sie können den Stein einbauen wie Sie lustig sind, haben wir gerechnet: Hält!..."

    Thomas
     
  17. #137 Herr Nilsson, 10.03.2009
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    So blöde ist das gar nicht, Thomas. Ich weiss, jetzt setzt es wieder von allen Seiten was, aber warum sollte WB das nicht tun (rein theoretisch, weil es praktisch keinen Nutzen bringen würde)? Bis zu einer gewissen, nachgewiesenen Druckspannung ist es nun mal machbar, auch der "dämmende" Teil ist ja nicht aus Watte, hat also eine gewisse Tragfähigkeit, die für ein EFH tendenziell ausreichen kann. Wie gesagt, es hätte nur keinen Nutzen. Und das ist auch der Grund, warum der "Anwendungsfall" keine Zulassung hat, weil er keinen Sinn macht und unnötig Zulassungskosten verursachen würde, NICHT WEIL DER TEIL GENERELL NICHTS TRÄGT.
    Spart euch die Kommentare, ich kenne sie bereits:winken!
     
  18. #138 hessebub, 10.03.2009
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    Ich wiederhole mich ...

    ratzfatz einen NUR dir verpflichteten SV anheuern. Erst mal einen Ortstermin vereinbaren. Stundensatz um 60 Euro sind hier üblich.

    Aufpassen dass dieser SV nichts aber auch gar nichts mit den Helden zu tun hat, die diesen Mist verbockt haben. Und je nachdem was dieser UNABHÄNGIGE EXPERTE rät, weiterverfahren.

    Notfalls dann auch zum RA - insbesondere dann, wenn sich abzeichnet, dass ausser windigen Bescheinigungen nichts zu erwarten ist.

    Warum äussert sich hier niemand zu möglichen Reparaturen - abgesehen vom DÄMMPUTZ :yikes
     
  19. #139 Herr Nilsson, 10.03.2009
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    Schaut das Männeken so verdutzt weil es was gegen den Dämmputz hat, oder weil keine "möglichen Reparaturen" vorgeschlagen werden? Die möglichen Reparaturen wird keiner ansprechen, weil es (das MW) dann keine Zulassung mehr hat.
     
  20. #140 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2009
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    Ich zitier jetzt mal aus den Schlagmann-Poroton Verarbeitungsrichtlinien für den "alten" T8

    Zulassung Z 17.1-872

    Danach gibts weder zu debattieren noch gesund zu beten - nur noch zurück zu bauen!

    Und könnten jetzt bitte mal alle anderen den

    Ball flach halten
     
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