Potenziellen Käufer auf beseitigten Wasserschaden hinweisen ?

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  1. #1 MelliM83, 30.07.2020
    MelliM83

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    Guten Abend,

    aktuell wird bei uns gerade in der Küche ein Wasserschaden getrocknet. Eine Desinfektion aufgrund geringem Schimmelpilz und Bakterienbefall hat auch stattgefunden.
    Zur Zeit warten wir auf die erneute Bodenprobe aus der Dämmschicht.
    Wir haben uns alle Sanierungsmaßnahmen ect immer schriftlich geben lassen und achten darauf, das alles restlos beseitigt wird. Die Wohnung ist 2 Jahre alt und die Schuld liegt nicht bei uns.

    Nun zur Frage. Gesetz den Fall, wir möchten unsere Wohnung verkaufen oder vermieten. Sind wir verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietinteressenten den Wasserschaden mitzuteilen ?

    Dankeschön !
     
  2. #2 Fabian Weber, 31.07.2020
    Fabian Weber

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    Nein, wenn daraus kein dauerhafter Mangel entstanden ist.
     
  3. #3 simon84, 31.07.2020
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    Wenn der Käufer danach fragt ob es mal einen Wasserschaden gab dürft ihr nicht lügen.
    Aber darauf hinweisen müsst ihr nicht explizit
     
  4. BaUT

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    Käufer ja - Mieter nein
    Für den Verkauf könnt Ihr die Doku der fachgerechten Sanierung dem Erwerber vorlegen und darauf hinweisen, dass seither der Schaden nicht erneut aufgetreten ist.
    Für die Vermietung könnt ihr die Doku im Schrank behalten als Beleg für euch selbst, dass ihr eine mangelfreie Wohnung in den Mietverkehr gegeben habt.
     
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