Preisfrage: Stillschweigende Abnahme

Diskutiere Preisfrage: Stillschweigende Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Sachverhalt ist bekannt, so denke ich. Wenn der BH das Gebäude einrichtet oder/und Teile wohnlich nutzt, beginnt eine Frist und das Bauwerk...

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    Der Sachverhalt ist bekannt, so denke ich. Wenn der BH das Gebäude einrichtet oder/und Teile wohnlich nutzt, beginnt eine Frist und das Bauwerk ist abgenommen. Laieninterpretation.

    Aber wo beginnt diese stillschweigende Abnahme des gesamten Bauwerks?

    Wenn Eigenleistungen ein Vorgewerk abnehmen ist es klar, z.B. den Putz, wenn man selber tapeziert. Aber gilt schon das Aufhängen von Strippen mit Glühbirnen inkl. Tapezierung als wohnliche Einrichtung? Einen stuhl in das WZ stellt? Oder wenn man eine EBK einbaut? (Vorgewerke natürlich immer, es geht um die Komplettabnahme). Der Bauherr mal eine Dusche nimmt? Seine neue Waschmaschine aufstellt, weil die Lieferung anstand.

    Oder erst, wenn wirklich die Einrichtungen genutzt werden? Im Sinne von Gestaltung des täglichen Lebens?
     
  2. #2 Baufuchs, 05.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    § 12

    VOB sagt folgendes:
    Demnach wäre z.B. der Einbau einer Küche schon als Nutzung zu sehen.
    Ratsam ist es, sich vom ausführenden Unternehmer schriftliche Zustimmung geben zu lassen, wenn derartige Arbeiten vorgenommen werden.

    Eng gesehen, haben Sie schon mit dem Einbau/Anschluss einer Waschmaschine Teile der baulichen Anlage in Benutzung genommen, gleiches gilt für ein Duschbad.

    Keine Rechtsberatung!
     
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    jaa, aber ich habe dazu gelesen, dass eine Abnahme (auch stillschweigende) eine AbnahmeFÄHIGKEIT voraussetzt. Und diese kann erst nach Fertigstellung aller Gewerke vorhanden sein. Insofern wäre ein Anschließen einer Waschmaschine vielleicht eine Abnahme der zugehörigen Installation, aber hätte keine Abnahme des Gesamtbauwerkes zufolge, wenn z.B. die Bodenbeläge noch nicht drin sind.

    Wo wäre da der Unterschied, wenn Leute sich in Eigenleistung Fliesen und Dusche einbauen und dann der GU/GÜ sagt "ok, damit ist ein Teil der Nutzung vorhanden und damit erfolgt die stillschweigende Abnahme". Den Graubereich kann man gerne auf weitere Eigenleistungen erweitern. Und auch eine Küche/Parkett oder eingebaute Eckbank kann man in Eigenleistung machen.
     
  4. OK

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    Bauherr ohne viel Ahnung
    @Quelle
    Was hast Du denn vor? Anders ausgedrückt: Was ist der Hintergrund der Frage?
    +
    Grüße
    Oliver
     
  5. #5 Carden. Mark, 05.02.2006
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    steht doch da

    .
    Also auch nicht für den Inst - das aufstellen einer Dusche usw.
    Reintragen der Möbel - um zu sehen wo die denn stehen könnten und Probeübernachten sind allerdings ME nach schon eher die Schwarz - als die Grauzone :D
     
  6. HaJue

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    Was für ein Vertrag?
    * BGB
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    Was sagt den der konkrete Bauvertrag, der dem evtl. strittigen Gewerk zu Grunde liegt?

    Schönen Abend und bald: moin, moin
    HaJue
     
  7. #7 Quelle, 05.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 06.02.2006
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    bei mir ist nichts strittig. ich fand die sache interessant genug, um diese hier zu diskutieren. wo endet eigenleistung zur fertigstellung des bauwerks und wo beginnt nutzung im sinne der stillschweigenden abnahme.
     
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Preisfrage: Stillschweigende Abnahme

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