Private Bauhelfer - Unfall - BG Bau

Diskutiere Private Bauhelfer - Unfall - BG Bau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich hatte beim Hausbau meinen besten Freund da, welcher mir geholfen hat im Juni 2020 - Leerrohre zu befestigen (es ist nicht vom...

  1. #1 siteburn, 16.11.2020
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    Hallo zusammen,

    ich hatte beim Hausbau meinen besten Freund da, welcher mir geholfen hat im Juni 2020 - Leerrohre zu befestigen (es ist nicht vom Fach, also kein Elektriker). Er hat sich dann dummerweise in den Daumen gebohrt und hat jetzt ein bisschen Probleme mit "Gefühl" im Daumen...ich habe eine private Unfallversicherung über die R+V abgeschlossen, dort hab ich den Fall bereits gemeldet. Jetzt hab ich von der BG Bau das typische Formular "Nachweis über ausgeführte nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten" bekommen, ich welchem ich den Zeitraum April bis Oktober melden sollte. Jetzt ist es so, das ich ihn bisher nicht als Bauhelfer gemeldet habe.

    Habt ihr mir einen Tipp was ich tun kann, damit es keine Probleme mit der BG gibt?

    Ist ein nachträgliches melden möglich? (Unfall war im Juni 2020)
    Ist mit Strafen zu rechnen? Wenn ja, wie hoch?
    Ist er als enger Freund meldepflichtig (Gefälligkeit)? Und sollte ich den Unfall dort im Nachgang eintragen?

    Vielen Dank.

    Grüße
     
  2. #2 Fritsch, 16.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2020
    Fritsch

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    Hallo, hast du bei der BG bislang überhaupt Helfer gemeldet und auch den Beitrag gezahlt? Und wurde der Unfall dann auch als Arbeitsunfall beim Arzt angegeben?
     
  3. #3 Gast56382, 16.11.2020
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    Die gesetzl. Unfall leistet eh erst ab 20%. Besser ist, erhat ne private Ufallvers. Dort sind aber auch die Meldeplfichten verstrichen.
     
  4. #4 siteburn, 16.11.2020
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    Hallo ich hatte bislang keine Anmeldung von Helfern bei der BG, also kein Beitrag und der Unfall wurde im Krankenhaus erst mal nicht explizit als Arbeitsunfall angegeben aber bei meiner Versicherung schon.
     
  5. #5 Hercule, 16.11.2020
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    Du wirst etwas fürs Leben lernen: Versicherungen haben die Angewohnheit nichts zahlen zu wollen. Und die ziehen da alle Register.
    Mein Tip: geh zu deinem Anwalt und besprich das mit ihm. Nicht das du am Schluss noch durch die Versicherungen mit Anzeigen vollgepflastert wirst.

    Mit was und wie tief hat er sich eigentlich reingebohrt ?
     
  6. #6 siteburn, 16.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2020
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    Vielen Dank für die Tipps.

    Er hat sich mit dem Schlagbohrer durch den Fingernagel des Daumens gebohrt.

    Das mit einem Anwalt wollte ich erst mal noch bleiben lassen, die Versicherung hat ja noch keine Aussage getätigt. Jedoch was mach ich mit der BG Bau?

    Aber kann mir ggf. noch jemand was genaueres zu meinen oben genannten Fragen sagen?
    • Ist ein nachträgliches melden möglich? (Unfall war im Juni 2020)
    • Ist mit Strafen zu rechnen? Wenn ja, wie hoch?
    • Ist er als enger Freund meldepflichtig (Gefälligkeit)? Und sollte ich den Unfall dort im Nachgang eintragen?
    • Oder ist es besser ich melde Ihn nicht bei der BG als Helfer nach. Die Versicherung hat ja soweit ich das verstanden habe mit der BG nix zu tun.
    Vielen Dank.
     
  7. #7 Gast56382, 16.11.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Du wirst von der BG Bau nichts bekommen, erwarten darfst du schon gar nichts. Nachträglich wird auch kein Verwicherungsschutz aufleben. Einzige Möglichkeit an Geldzahlung zu gelangen ist die private Unfall deines Freundes. Aber auch nur, wenn er den Schaden zeitnah gemeldet hatte.
     
  8. #8 simon84, 16.11.2020
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  9. #9 Gast 85175, 16.11.2020
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    Es ist so, die BG ist auch für „Schwarzarbeiter“ zuständig. Das klingt erst einmal seltsam, ist aber Folge des Auftrags der BG und das ist die Absicherung von Leuten die gewisse Tätigkeiten ausführen. Es kommt im ersten Schritt also nur auf die Tätigkeit an.

    Was Du da noch zusätzlich privat versicherst ist deine Privatsache, das ändert aber halt nichts an der primären Zuständigkeit der BG.

    Was der Fall für Folgen haben kann weiß ich wirklich nicht. Aber da Du ja offensichtlich keine Ahnung hattest (schützt trotzdem nicht vor Strafe) und in deinem Irrtum eine private Versicherung abgeschlossen hast, sehe ich da jetzt erstmal keinen ganz schweren Fall von Rowdytum (wird idR strafmildernd angerechnet). Es kann aber auch sein, dass das überhaupt. nicht bestraft wird. Meine Kenntnisse sind hier bisschen angestaubt, aber ich. kenne das bei Privaten Bauprojekten so, dass man deine eine Meldung nach Abschluß der Arbeiten abgibt (bei längeren Aktionen evtl. auch jährlich). Ist aber wie gesagt 1990er-Style.

    Wiie auch immer, wegen einem Samstag Leerrohre verlegen reisst man dir da wohl eher nicht den Kopf ab, also,rein von der Strafe her wohl nich. Aber die „Strafe“ ist da oft überhaupt nicht das Problem, sondern die Behandlungskosten und evtl. auch Erwerbsminderungsrenten, etc... Wenn man das als einen Fall von Schwarzarbeit einstuft, dann bekommt dein Kumpel trotzdem alles bezahlt, man wird das Geld dann aber wieder bei dir holen wollen und das ist mE die größere „Gefahr“ als die „Strafe“.

    Da die Katze jetzt aber schon aus dem Sack ist, wird dir nichts anderes übrig bleiben als erstmal mitzuspielen und die Meldung abzugeben. Das ist auch aus einem anderen Gesichtspunkt heraus sinnvoll, es gibt da ja oft Fristen und bevor man dann am Ende evtl. noch eine Frist versäumt (und dadurch alles noch schlimmer macht), macht man sowas lieber doch zeitnah.

    Der Meldung würde ich noch ein kurzes Begleitschreiben beilegen mit dem Hinweis, dass Du gedacht hättest das müsse man privat versichern und eine Kopie des Versicherungsscheins auch noch dazu (gib ihnen wenigstens die Chance dir iregndwie helfen zu können, bzw. liefere Argumente für deine „Unschuld“).

    Ab dem Punkt kannst es dann nur gären lassen und die Antwort abwarten. Wenn das Ergebnis für dich dann aktzeptabel ist, dann zahl einfach und sei zufrieden, ansonsten ist dann der Zeitpunkt an dem es ohne spezialisierten Anwalt halt doch nicht mehr geht.

    Ich würde mich aber trotzdem noch kurzfristig um einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt bemühen, die bieten oft telefonische „Ersteinschätzung“ für relativ kleines Geld an, was in so einem Fall halt wohl kein Fehler wäre...
     
  10. #10 simon84, 16.11.2020
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    Was genau leistet die BG Bau bei einer "Gefälligkeitstätigkeit" eines guten Freundes?
     
  11. #11 Gast 85175, 16.11.2020
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    Wenn es als Arbeitsunfall eingestuft wird, dann „volles Programm“.
     
  12. #12 siteburn, 17.11.2020
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    Vielen Dank für die Einschätzungen und Antworten, jetzt frag ich mich nur noch, sollte ich den Fall überhaupt bei der BG bekanntmachen? Ich könnte da ja jetzt einfach nur reinschreiben, das keine privaten Helfer dabei waren und es keinen Unfall gab.... Mir würde ja meine private Unfallversicherung vermutlich ausreichen, im Prinzip geht es nur darum das, falls jetzt irgendwas bleiben sollte in dem Daumen er ggf. etwas dafür bekommen kann, es ist nicht schwerwiegendes...ggf. sollte ich mich da aber tatsächlich noch rechtlich informieren (Erstberatung Anwalt) wie bereits beschrieben...damit ich jeweils die Folgen kenne und ich eine richtige Entscheidung zu diesem Thema treffen kann und nix falsch mache, damit ich mir nicht ins "eigene Fleisch schneide".
     
  13. #13 Feyerabend, 17.11.2020
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    Ich muss durch meine private Baustelle je Quartal / halbem Jahr die Helferstunden und ausgeführten Arbeiten melden. Bin zu Beginn der Arbeiten von der BG aufgefordert worden die Helfer namentlich zu nennen.
    Da meine Helfer aber nur sehr unregelmäßig gekommen sind, musste ich seit März 2018 noch keinen Beitrag zahlen. Bin mir nicht mehr ganz sicher wo da die Grenze der Helferstunden im Meldezeitraum liegt.
    Bis zu einem gewissen Stundenanteil ist meines Wissens die BG raus und die gesetzliche Unfallversicherung involviert.
     
  14. #14 msfox30, 17.11.2020
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    Jetzt muss ich an der Stelle auch mal blöd fragen - auch wenn ich keine Antwort für den TE habe.
    Muss ich jede Person, die mir auf dem Grundstück mal hilft bei der BG melden?
    Ich habe letztens mit 3 Nachbarn unser Carport gestellt. Sich wegen je 8h extra bei der BG zu melden, dann sind die ja "Land unter", wenn das jeder macht.
    Im Frühjahr habe ich mit einem Nachbarn 4h Estrich in der Werkstatt gemacht. Hätte ich das auch melden müssen?
    Wenn mir der Nachbar 30min beim Abladen von Balken hilft, muss ich das auch melden?
    Wo fängt die Meldepflicht an und wo hört sie auf?
     
  15. #15 siteburn, 17.11.2020
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    Genau so war der Fall auch, bei mir waren es auch nur 2 Stunden in denen er mir geholfen hat...Bin gespannt ob jemand genaueres dazu sagen kann bzw. Erfahrungen gemacht hat.
     
  16. SvenvH

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    Das kommt immer auf den Umfang der Arbeiten an. Ein paar Stunden helfen wird als übliche Gefälligkeitsleistung angesehen und sind vom Versicherungsschutz der BG ausgeschlossen, während paar Tage auf dem Dach oder beim Mauern Meldepflicht sind. Das heißt wenn der Kumpel zwei Stunden beim bohren geholfen hat, dann muss das nicht gemeldet werden. Andersherum hat er aber auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Dann müsstest du angeben, dass er ein paar Tage bei dir tätig war. Die Frist dafür ist aber schon längst abgelaufen. Die Meldefrist endet drei Tage nach dem Unfall. Wiederum muss der Unfall aber auch nur gemeldet werden wenn der verunfallte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
    Es ist so, der Baubeginn muss innerhalb von 7Tagen bei der BG angemeldet werden. Die Helferstunden müssen in Regelmäßigen Abständen nach Aufforderung der BG eingereicht werden. Dabei ist die BG einerseits auf Ehrlichkeit angewiesen, andersherum kannst du aber auch Probleme bekommen wenn dich jemand verpfeift.
     
  17. #17 Surfer88, 18.11.2020
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    Ausnahmsweise nicht versichert sind Personen, die als Freunde oder Verwandte etc. Gefälligkeitsleistungen erbringen oder unternehmerähnlich handeln. Eindeutige Definitionen hierzu sind den gesetzlichen Vorschriften und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

    Dieser Passus in Ihrem Merkblatt ist der Grund wieso die BG nur Beiträge kassiert aber eben seltenst mal etwas zahlt!
    Also den Verein kannst du komplett in die Tonne werfen!
    Sei froh das du eine private Vers abgeschlossen hast. Von der BG wird in diesem Fall mal wieder kein Cent fließen.

    Ein einziger Haufen Ars******r!

    Lg
     
    Gast56382, Feyerabend und simon84 gefällt das.
  18. #18 derjacky, 21.11.2020
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    Noch eine Verständnisfrage:
    Hast du die private Unfallversicherung auf den Namen deines Freundes abgeschlossen? (für 2 Stunden Hilfsleistung)
    Oder auf deinen eigenen Namen?
     
  19. #19 siteburn, 21.11.2020
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    Hallo, die Bauherrenunfallversicherung ist Bestandteil unserer R+V Wohntraumpolice, diese läuft auf mich und meine Frau, nicht auf den Bauhelfer.

    Der Bauzeitschutz enthält die Leistungen aus vier Bausteinen:
    • Bauherrenunfallversicherung: Sie schützt Sie und Ihre Helfer vor den Folgen eines Baustellenunfalls, zum Beispiel wenn ein Helfer in einen Schacht stürzt.
    • Bauleistungsversicherung: Sie schützt Sie vor unvorhergesehenen Sachschäden an Lieferungen und Leistungen für den Rohbau, zum Beispiel im Fall von Unwetter oder Vandalismus.
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Sie schützt Sie gegen Ansprüche Dritter, die während des Baus entstehen können. Zum Beispiel sichert sie Beschädigungen des Nachbarautos durch herabfallende Bauteile ab.
    • Rohbauabsicherung: Damit sichern Sie Ihren Rohbau gegen Feuerschäden ab. Bei vorzeitiger Fertigstellung des Gebäudes sind auch Schäden durch Leitungswasser und durch Sturm abgesichert.
     
    simon84 gefällt das.
  20. #20 simon84, 21.11.2020
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    Musst genauer in die Police schauen ob diese nur Behandlungskosten übernimmt oder auch Erwerbsminderung etc.
     
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