private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt

Diskutiere private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; @Julius Ich würde dir aber erstens nicht die Leitung frei schalten - viel Spaß beim kappen (ja ich weiß, geht ohne Probleme) und zweitens auf...

  1. #41 Joki4711, 30.08.2012
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    Bei der Erstellung des Stellplatzes, also quasi als das Kabel "sichtbar" war wollte er es weg haben. Zwischenzeitlich sind über 4 Monate vergangen und er wollte jetzt die Rechtslage geklärt haben.

    Die ist nicht so einfach. In meiner Baubeschreiobung steht als Punkt die Stromversorgung der Garage. Ich habe schlüsselfertig und erschlossen gekauft, mein Nachbar ebenso. Keiner konnte wissen wie das Kabel liegt.

    Der Bauträger ist meiner Meinung nach verantworltich, er meldet sich aber auf mehrer Schreiben nicht und ich habe dann nur die Möglichkeit einer Klage, ERfolgsaussicht????

    JOKi
     
  2. BJ67

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    Dann sage dem Nachbarn, WENN ER DAS NÄCHSTE MAL DAMIT AN FÄNGT, dass du so gekauft hast, wie es jetzt ist und der BU wohl versäumt hat, eine entsprechende Grunddienstbarkeit/Baulast einzutragen (Hat er wirklich ? Kennst du das Grundbuch des Nachbarn Abt 2 und das Baulastenverzeichnis).

    Es gäbe jetzt die Möglichkeit, dass du den ... ja wen denn nun ... verklagst, den Nachbarn auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit - kaum Erfolg, da du keine Rechtsbeziehung zu ihm hast, den BU auf E-Anschluss in der Garage - das schon eher, der zahlt aber, so er noch Geld hat, eher einen Schadensersatz, als dir das Kabel um zu legen oder den Nachbarn auf die Grunddienstbarkeit/Baulast zu verklagen.

    Erfolgsaussichten ungewiß bis negativ

    Eventuell kann der BU ja noch mal die Verträge durchsehen, ob er dem Nachbarn nicht doch das Kabel in einem Nebensatz aufs Auge gedrückt hat.



    Alternativ würde ich mal mit der Gemeinde reden, ob man mittels Baulast einen Anschluß dort hin bekommt. Wie sieht der Fußweg aus, gibt es Grünflächen in Richtung Garage, die man öffnen könnte oder erfolgen noch Ausbaumaßnahmen, wo ohnehin geschachtet wird ?

    Das wäre wohl Stress freier als ein Rechtsstreit.

    Du kannst dem Nachbarn auch anbieten, am besten schriftlich (nach dem er wieder damit angefangen hat), dass du eine entsprechenden jährlichen Geldbetrag für die Grundstücksnutzung zahlen würdest, der na klar unter den jährlichen Zählergrundgebühren liegen müsste.
     
  3. #43 Joki4711, 30.08.2012
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    private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaub

    Antwort:

    1. "wie es jetzt ist und der BU wohl versäumt hat, eine entsprechende Grunddienstbarkeit/Baulast einzutragen (Hat er wirklich ? Kennst du das Grundbuch des Nachbarn Abt 2 und das Baulastenverzeichnis)."

    Ich kenne das Grundbuch des Nachbarn nicht und bekomme auc auf dem Grundbucamt hier keine Auskunft, nach Aussagen des Nachbarn ist nichts eingetragen.


    2. "BU auf E-Anschluss in der Garage - das schon eher, der zahlt aber, so er noch Geld hat, eher einen Schadensersatz, als dir das Kabel um zu legen oder den Nachbarn auf die Grunddienstbarkeit/Baulast zu verklagen.

    Geld hat er genug, denn es gibt ihn immer noch und er hat eine rege Bautätigkeit. Ich vermute er weiß, das er im Unrecht ist und deshalb schweigt.

    3. Meines Wissens hat der Nachbar das Haus wie wir im Rohbau gekauft (auch schlüsselfertig und erschlossen) und zum Zeitpunkt des Kaufes war noch nichts gepflastert etc. Es sieht so aus, als wenn der BU nie damit gerechnet hat, dass das Kabel irgendwann zum Vorschein kommt.


    4. "Es gäbe jetzt die Möglichkeit, dass du den ... ja wen denn nun ... verklagst, den Nachbarn auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit - kaum Erfolg, da du keine Rechtsbeziehung zu ihm hast, den BU auf E-Anschluss in der Garage - das schon eher, der zahlt aber, so er noch Geld hat, eher einen Schadensersatz, als dir das Kabel um zu legen oder den Nachbarn auf die Grunddienstbarkeit/Baulast zu verklagen.

    Wenn er sich melden würde könnte man sicherlich mit einem Schadensersatz durch den BU zu GUnsten des Nachbarn die Sache aus der Welt schaffen, aber dafür muß sich der BU erst einmal melden.

    Joki
     
  4. Julius

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    Wenn Du es geklärt haben möchtest, solltest Du Dich mit der Sache an einen Fachanwalt wenden.
    Du könntest auch einen Notar fragen, vorzugsweise den, welcher den Kauf beurkundet hat. Denn es dürfte kein Bau- sondern ein Rechtsmangel sein.
    Welche Verjährungsfristen diesbezüglich gelten, weiß ich leider nicht.

    Warum Du keine Grundbucheinsicht bekommen sollst, leuchtet mir nicht ein. Die vorhandene Leitung sollte ausreichend sein für berechtigtes Interesse.
    Allerdings wäre dann ja vermutlich nicht nur beim "dienenden" Grundstück ein Eintrag sondern auch bei Deinem als dem "herrschenden".
     
  5. #45 Joki4711, 30.08.2012
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    Hallo Julius,

    sie haben sich wirklich viel Mühe mit meinem Problem gegeben.

    In "meinem" Grundbuch ist nichts eingetragen und das Grundbuchamt gibt über ein fremdes Grundstück keine Antwort.

    Da sich der Bauträger nicht meldet, sondern das Problem lt. "einem" Schreiben vor 3 Monaten an das verantwortliche Elektrounternehmen weiter geben hat und dieses aufgefprdet hat den Schaden zu beheben gab es auf mehrer Mahnungten und Verzugsetzun g keine Antwort mehr.

    Ich sehe ein, ich werde jetzt einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate ziehen.

    Danke.

    Joki
     
  6. BJ67

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    Das Grundbuchamt muss Einsicht gewähren, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist in der Grundbuchordnung geregelt. Julius sagte es schon.

    Klar werden die (zu Recht) keine Auskunft zu Einträgen in Abteilung 3 geben.

    Stelle die Anfrage schriftlich und formuliere sie richtig mit Beschreibung der Situation.

    Hier würde ich konkret anfragen ob in den Grundbüchern der Flurstücke 691/3 und/oder 691/4 in Abteilung II Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Flurstücke 691/2 und/oder 691/5 eingetragen sind und wenn ja, ob sie dich als Eigentümer der Grundstücke über den Inhalt dieser Grunddiensbarkeiten informieren können.

    Normal kann man das aber auch persönlich mündlich erfragen, denn die Rechtspfleger dürfen ggf. über den Inhalt keine Auskunft geben, ja oder nein sagen dürfen sie schon. Bei ja wie oben, bei nein hat es sich erledigt.
     
  7. Julius

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    Hierbei ist ein persönlicher Besuch im Amt fahrungsgemäß weit effektiver als z.B. ein Anruf.
     
  8. #48 Joki4711, 31.08.2012
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    An alle:

    Ein Besuch im Grundbuchamt hat ergeben, dass keinerlei Grunddienstbarkeiten auf allen Grundstücken eingetragen sínd!

    Das hatte ich fast vermutet.

    JOki
     
  9. Julius

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    Dann mit dem Kaufvertrag und dem Grundbuchauszug ab zum Anwalt/Notar, der soll zusehen, ob da gegenüber dem Verkäufer noch irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Wenn nicht (was gut sein kann), muß man weitersehen. Dann hast Du auf jeden Fall schlechte Karten.
     
  10. fuchsi

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    Und warum kann das Kabel nicht einfach belassen werden. Es stellt KEINRLEI Wertminderung dar, da sowieso nicht eingetragen.

    Sollte der Nachbar das Haus tatsächlich irgendwann verkaufen, kann der Käufer das Kabel ja eh entfernen lassen, sollte er das wollen.

    Geh rüber, nimm ein 6er Tragerl Bier mit, und besprich das mit Deinem Nachbarn.

    Muss denn wirklich alles sofort über Notar und Anwalt abgeickelt werden?
     
  11. Julius

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    Offenbar, weil der Nachbar es nicht darauf beruhen lassen will.
    Vielleicht hat er erfahren, daß man Rechte prinzipiell auch durch Untätigkeit verwirken kann...
     
  12. #52 Joki4711, 26.09.2012
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    Heute melde ich mich noch einmal.

    In der Zwischenzeit hat sich der Bauherr gemeldet und die Änderung der Leitung verweigert.

    Er beruft sich auf die § 199 Abs. 3 BGB und § 634a BGB und verweist auf die10jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüch nach § 199 BGB

    Die dreissigjährige Haftung vor de rich ausgegangen bin iust durch die Schuldrechtsmodernisierung abgemildert worden, auf 10 Jahre.

    Demnach habe ich schlechte Karten, aber mein Nachbar auch, denn für ihn gelten die gleichen Verjährungsfristen.

    Mal sehen wie er das sieht.

    Joki
     
  13. Julius

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    In Bezug auf Deinen Nachbarn dürftest Du ME falsch liegen.
    Denn bei dem laufen die Fristen erst ab Kenntnis! Bei Dir ab Übergabe...
     
  14. #54 ralph12345, 02.10.2012
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    Rechtlich scheint die Sache klar. Im Zweifelsfall gehört dem Nachbarn das Kabel auf seinem Grundstück. Rechte hast Du selber keine. Also was will der Nachbar?
    Diskutier das mal mit dem Nachbarn und frag ihn, was er eigentlich will.
    -Rechtliche Klärung - die hat er.
    -Rechtliche Änderung zu seinen Ungunsten (Grunddienstbarkeit)?
    -Kabel weg? Inklusive alles wieder aufbuddeln?
    -Kabel kappen?
    -Aufbuddeln und Kabel so tief legen, daß das nie wieder einer bemerkt, auch kein potentieller Käufer?
     
  15. #55 Joki4711, 15.11.2013
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    Hallo heute melde ich mich noch einmal zu diesem Fall, der stark diskutiert wurde und wofür ich dankbar war.

    neue Situation:

    Der Nachbar verkauft jetzt sein Haus und möchte da er nicht mehr streiten will das Kabel so lassen wie es ist und der neue Käufer soll das Haus mit dem "Mangel" kaufen, eventuell mit Preisnachlass.
    "Das Kabel liegt jetzt seit über 14 Jahren so und hat noch nie einen gestört."
    seine Argumentation.Der Mangel soll im Kaufvertrag eingetragen werden und der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.

    Meine Frage:

    Wenn der neue Eigentümer wissentlich das Haus so kauft ist dann die Sache vom Tisch, da er den Mangel ja mit dem Hauskauf anerkannt hat oder kann danach die Sache wieder von vorne los gehen?

    Er könnte also einen Preisnachlass kassieren und dann von mir später verlangen das Kabel zu entfernen? Kann das sein?

    Danke für eine nochmalige Hilfe?

    Joki
     
  16. Julius

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    Dann ist es einfach:
    Der Verkäufer soll vor dem Verkauf eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) zu Gunsten Deines Grundstücks eintragen lassen.
    Deren Kosten trägst natürlich komplett Du.
    Dann ist auch jeder Käufer daran gebunden.
    Also schnapp Dir den wirklich netten Nachbarn und auf zum Notar!
     
  17. #57 Joki4711, 15.11.2013
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    Hallo Julius,
    das möchte der Nachbar nicht, das war auch mein Vorschlag. Er ist der Meinung, dass der Käufer diesen "Mangel" anerkennt sobald er den Kaufvertrag unterschrieben hat wo diese Leitung erwähnt wird.

    Es ist in diesem Augenblick - so seine Meinung - aus der Sache raus, was ja wohl auch stimmt.

    Also bleibt meine Frage offen.

    Danke für die Antwort.

    Joki
     
  18. #58 toxicmolotow, 15.11.2013
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    Also wenn ich der Käufer wäre, wäre mir das Kabel erstmal sch***egal. Wenn ich weiß wo es liegt und ich den Platz bräuchte würde man es eben umlegen oder sich was einfallen lassen. Es gibt schon kleinkarrierte Menschen. Hoffen wir mal dasser einen netten Käufer findet, dem das Kabel egal ist.

    Wertminderung wegen Kabel... Banken schreiben in dem Beschluss dann sowas wie: Abt. II/... Leitungsrecht, nicht wertmindernd... Wie soll man das denn bitte Bepreisen? Ein Ding der Unmöglichkeit.
     
  19. #59 Joki4711, 15.11.2013
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    Hallo toxicmolotow siehe meine Antwort an Julius.

    Der Verkäufer geht genau von diesem Argument aus und ist um es dem Käufer schmackhaft zu machen zu einem Preisabschlag bereit. Er sieht hier gute Chancen, da der eventuelle Käufer den Preisabschlag gerne mitnehmen möchte.

    Meine Frage bleibt aber trotzdem bestehen.

    Joki
     
  20. BJ67

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    Danke Joki4711 für das Update, war ja doch schon eine Zeit her. Wie hoch ist denn der Bodenrichtwert am Standort des Hauses ?

    Üblicher Weise zahlt man als Entschädigung für ein Leitungsrecht etwa 20 % des BRW bezogen auf die in Anspruch genommene Fläche zzgl. Kosten des Notar und der Eintragung.

    Bei uns hier ist das bei BRW von 15 ... 30 €/m² lächerlich, bei euch schon ein schönes Abendessen für die neue Nachbarsfamilie drin (oder wofür sie nach dem Kauf noch immer Geld benötigen).

    Wenn ich mir vorstelle BRW von 250 €, Streifen 1,5 m breit, 5 m lang macht € 375,-- zzgl. 100 € geschätzt an Nebenkosten hast du für weniger als 500 € Rechtssicherheit.

    Locken kannst du den neuen Nachbarn eventuell auch damit, dass er zu dem Geld, was er eingespart hat, jetzt noch mal welches bekommt. Aber bitte nicht mit der Tür ins Haus fallen Herr Fischer ... ach ne der hieß ja Vogel:winken
     
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