Problem: Architekt macht Fehler=falsches Grundstück gekauft

Diskutiere Problem: Architekt macht Fehler=falsches Grundstück gekauft im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; - War die gestalterische Absicht klar erkennbar? ja, zu 100% wir haben ja nicht umsonst den fertigen grundriss geliefert und uns dann für...

  1. #21 tschiffler, 27.04.2006
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    ja, zu 100%
    wir haben ja nicht umsonst den fertigen grundriss geliefert und uns dann für einen anbieter entschieden der dem am nähesten gekommen ist

    ja
    hier bekommen wir wohl auch die aussage unseres ehemaligen betreuers, der vom unternehmen gekündigt wurde wenn es eng werden sollte

    ja, denn wir sagten wir möchten zuerst das haus planen, wenn das fertig ist suchen wir speziell dafür das passende grundstück

    die frage ist nur, wie solche punkte klar beweisbar sind !
     
  2. #22 tschiffler, 27.04.2006
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  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2006
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    Sie sollten...

    zu Ihrer eigenen Sicherheit mal die ganzen Namen auf Ihrer HP XXXen.
    Bei so viel massiver Negativwerbung könnten sonst Betroffene SEHR rabiat handeln.
    MfG
     
  4. #24 tschiffler, 27.04.2006
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    na gut :)
    erledigt, der firmenname bleibt aber drin, ist ja immerhin freie meinungsäusserung und von mir alles belegbar ...
     
  5. #25 Baufuchs, 27.04.2006
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    Da war doch

    mal was?
    Aus dem Archiv:
    Traufhöhe 4,50m, 38 Grad WD, ca. 1,50m Drempel, 4 Gauben mit Traufunterbrechung. Kaum Schräge im DG, da Drempelhöhe ca. 1,50m und im Bereich der Ausbauten keine Schrägen.
    Bauamt hat nur die Traufhöhe des Hauptdachs berücksichtigt.
     
  6. #26 tschiffler, 27.04.2006
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    ... ich frage mich ja langsam, warum ich keine solchen vorschläge von unserem bauträger bekomme ....
    ich bekomme hier und in anderen foren mehr hilfe als von dem, das freut mich natürlich weil mich das meine Meinung zu foren bestärkt, ärgert mich aber in der adneren situation ...
     
  7. gerdk

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    Ich kann doch mein Haus...

    nicht versenken !!! Das macht doch bestimmt die Gemeinde oder das Amit nicht mit. Da würd mir ja nie im Traum einfallen. Immer wenn es regnet bin ich das Regenrückhaltebegen für die Nachbarschaft.... ne ne neeee..

    Was micht aber ein bisschen verwundert ist, wie das mit den Daten des Amtes gehen soll:

    Geschossflächenzahl: 0,8
    max. Traufhöhe: 4,50 m
    max. Firsthöhe: 10,00 m
    max. Vollgeschosse: 2
    Dachneigung: 30 - 45 Grad

    Steht da vielleicht noch etwas von Geschosse = e+d oder so? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen wie man zwei Vollgeschosse und ein Traufhöhe von 4,50 m vereinbaren kann.

    Mal an die Architekten hier: Wäre es in so einem Fall erlaubt das Dach ziemlich weit herunter zu ziehen, quasi ein grosser Dachüberstand - gilt das dann (wobei das bei den angegebenen Dachwinkeln bestimmt nicht gut aussieht...)
     
  8. #28 tschiffler, 27.04.2006
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    die traufhöhe wird dort gemessen, wo das dach auf die wand trifft, ein grossee dachüberstand bringt also nix (habe ich gestern gelernt)

    Definition Vollgeschoss :
    Mit Vollgeschoss bezeichnet mandiejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens ca. 1,20 m - 1,60 m über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Höhe von 2,30 m haben.
    Die Höhe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis zur Schnittkante mit der Dach(aussen)haut. Die einzelnen Landesbauordnungen variieren aber geringfügig voneinander.

    somit ist es rein rechnerisch schon möglich, aber eben nicht so, wie ich mein vollgeschoss definiere ;)
     
  9. #29 Baufuchs, 27.04.2006
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    Baufuchs Gast

    @gerdk

    wie tschiffler schon schreibt, Dach herunterziehen bringt nichts.

    Die Festlegung "2-geschossig" in Verbindung mit Trauf-/Firsthöhenbeschränkung soll nur den Bau von z.B. Gauben ermöglichen (weil damit ein DG rechnerisch zum Vollgeschoss werden kann). Ein "echtes" Vollgeschoss (wie es der Laie versteht) ist nicht erwünscht und wird durch die beschriebenen Festsetzungen im B.-Plan verhindert.

    So ist das Haus aus meinem Beitrag von 13:38 zwar optisch nicht 2-geschossig, rechnerisch im Sinne der BauONW jedoch schon. Wäre in diesem Fall die 2-geschossigkeit nicht gem. B-Plan zugelassen, könnte man es so nicht bauen.
     
  10. #30 Ingo Nielson, 27.04.2006
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    gruselig

    also ich habe mir nicht alles durchgelesen sondern bin nur dem link des bauherren gefolgt.
    was da gezeichnet ist, hat mit architektur nichts zu tun, für mich stellt sich also zunächst mal die frage, ob der gute mann, der das geplant hat, wirklich architekt ist....
    beim grundriss krieg ich schon die krise... und dann noch der rest... :fleen

    ansonsten: mein gott, wie naiv seid ihr, was eure lebensinvestition angeht?
    wenn ich mir deinen lebenslauf durchlese, hast du doch schon einiges erlebt - warum tut ihr euch dann sowas an? ich werd´s wohl nie verstehen... :irre

    und: hier hilft doch kein herumdoktern wie "dach runterziehen" oder vielleicht mal nen "halben meter abgraben"...
    mein tipp: holt euch professionelle hilfe. zuerst einen vernünftigen architekten mit arsch in der hose (auch gegenüber bauherren, die murksige grundrisse ins reine gezeichnet haben wollen) - dann einen rechtsanwalt.
     
  11. #31 tschiffler, 27.04.2006
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    das ist doch nur einer vom september veröffentlicht, stand ja auch dabei, dass das ein erster Wurf von uns war, der aktuelle sieht etwas anders aus, ich stelle ihn gleich mal online ...

    warum tun wir uns sowas an ?
    gibt viele Gründe:
    1. Wir haben eine Vorstellung eines Hauses, dies ist inzwischen im Kopf festgefahren
    2. Wir haben ein Grundstück, auf dem man das Haus nicht bauen kann
    3. Wir haben das Grundstück gekauft, weil uns gesagt wurde man kann es da bauen
    4. Wir haben eine laufende Finanzierung, über eine Summe X
    5. Eine Klage etc. dauert ewig und kostet Geld wie blöde

    Wir sind derzeit die, die ein Problem haben. Klar ich stehe mit Anwälten in Kontakt mache dem Architekten druck und diskutiere mit dem Bauamt. Mir wäre es auch am liebsten wenn es richtig laufen würde, aber das tut es nunmal gerade leider nicht (es läuft beschissen).

    Was würde uns jetzt ein neuer Architekt bringen, wenn wir einen Bauvertrag mit einem GU haben.
    Der Anwalt berät derzeit, rät aber auch dazu, erstmal die Vorschläge abzuwarten und vielleicht eine gütliche Einigung zu finden ...
     
  12. sepp

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    ganz einfach ihr bauträger ist kein architekt und den den er beauftragt hat bekommt 3 mark fuffzig und macht sich über den entwurf sowieso keine gedanken - weil er weiss, daß gute entwürfe und bauträger sich selten vertragen.
     
  13. #33 tschiffler, 27.04.2006
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  14. #34 tschiffler, 27.04.2006
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    schon klar, aber der bauträger ist doch jetzt in der haftungsfrage, spätestens jetzt müsste er sich doch mal gedanken darüber machen wie er da wieder raus kommt ...
     
  15. #35 Baufuchs, 27.04.2006
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    Mit den Vorgaben,

    die der B-Plan macht, kann man doch eine Menge anfangen.

    Darüber
    sollten Sie aber als erstes mal nachdenken.
     
  16. #36 Ingo Nielson, 27.04.2006
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    zum grundriss

    was ist daran nun so toll, dass es sich in eurem kopf festsetzt?
    ich verstehe schon nicht, wenn treppen in haustürelemente hineinragen.
    das ganze sieht aus wie ein zusammengesuchtes sammelsurium aus verschiedenen fertighausprospekten. keine linie.

    ihr habt also noch kontakt zu eurem "architekten", der euch den kram "ins reine" gezeichnet hat? was meint ihr denn, was der jetzt tut?

    was mich zudem noch interessieren würde: was kostet die hütte und was bekommt ihr für das geld geboten..? wenn die baubeschreibung so professionell aussieht wie ihr betreut wurdet..... :eek:

    aber mal was anderes: warum ist der bauträger in der haftung? steht bei euch im vertrag, dass er auf b-plan-konformität prüfen soll? kann ich mir nicht vorstellen.

    mein fazit:
    es ist ein segen, dass so ein haus nicht gebaut werden darf.
    wahrscheinlich war es eine vorsehung, dass ihr an diesen dilettanten geraten seid.
    seht es als chance...
     
  17. campr

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    Und so ein Haus wolltet Ihr Euch bauen (lassen)? Erinnert mich an Gebäude aus den 1930ern in meiner Heimatstadt. Seid froh, dass die Gemeinde es nicht genehmigt hat. Meiner Meinung nach ist es architektonisch - hm - gewöhnungsbedürftig. Und wenn man sich dann noch vorstellt, es würde in einer Kuhle sitzen müssen... :mauer ... bestimmt toll, wenn es mal kräftig regnet.

    Die Idee mit den Gauben gefällt mir übrigends sehr gut. Vielleicht kann man das auch exzessiv machen, sodass nur an den Ecken die Traufhöhen erreicht werden. ;)
     
  18. Uli R.

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    gut ich sag jetzt mal Ingo hat es krass ausgedrückt und einem, der auf nem Grundstück sitzt das er aus seiner Sicht nicht "gebrauchen" kann fällt der Kinnladen runter, aber Wahrheit kann auch hart sein.

    Wenn euch also das Grundstück ansonsten gut gefällt, dann behaltet es und lasst euch ein Haus passend zum Grundstück planen, nicht umgekehrt, wer es umgekehrt machen will braucht entweder einen dicken dicken Geldbeutel oder jede Menge Geduld.
     
  19. gerdk

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    Niedermachen bringt ja jetzt auch nix mehr...

    ...aber ich kann die vorhergehenden Kommentare über den Grundriss nachvollziehen. Vor allem das EG ist irgendwie komisch. Normalerweise richtet man doch seinen Wohn-/Essbereich nach Süd-Westen aus... dachte ich immer... somit müsste man das Haus entweder um 90 Grad drehen... :yikes

    Aber naja, im OG könnte man das Thema Ankleide und Bad überarbeiten.... aber es ist ja euer Traum - und den müsst ihr leben....

    Jetzt hab ich aber mal auch eure Story etwas gelesen. Ihr habt eure Kredit schon am laufen? D.h. soviel Zeit habt ihr nicht mehr... die Zinsen laufen und Bereitstellungszinsen und und und... :deal

    Jetzt meine persönliche Meinung: Ich muss eurem Anwalt zustimmen - eine gerichtliche Entscheidung würde definitiv zu lange dauern, das kann sie ziehen wie Kaugummi. Somit habt ihr zwei Lösungen: Das ganze Stoppen und verkaufen (schwierig) oder ein Haus nach B-Plan bauen (da müsst ihr über euren Schatten springen. Eine schwere Entscheidung, die euch keiner abnehmen kann, beide mit Konsequenzen, aber das Problem muss wohl gelöst werden... aussitzen bringt hier nichts. :cry
     
  20. campr

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    Gerd, Du hast recht. Mit unterschriebenen Verträgen sieht es mit einem Rückzieher sch**lecht aus. Obwohl, mit guter Argumentation könnte man aus dem Kreditvertrag kostengünstig raus, da die Zinsen ja steigen. Aber ob man dann später wieder einen (zu guten Konditionen) bekommt?

    Vielleicht hab ich's überlesen: welche Dachform gibt denn der Bebauungsplan vor? Kannst Du einen Ausschnitt des Bebauungsplanes für Dein Grundstück zeigen? Bei einem EFH mit Satteldach sollte es doch kein Problem sein, die Räume im OG durch Fenster an den Giebelseiten zu beleuchten. Vielleicht kann ja auch einer der vielen Architekten hier bei diesem schlimmen Fall mal eine Ausnahme machen und in den guten alten Entwürfen kramen, vielleicht findet sich ja ein besserer Entwurf, der Thomas gefällt und nach allgemeinem Verständnis harmonisch aussieht.
     
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