Problem mit Höhenunterschieden auf Grundstück

Diskutiere Problem mit Höhenunterschieden auf Grundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben ein Grundstück und möchten nun darauf ein Haus bauen. Wichtig dabei ist, dass wir eine Verbindungstür zwischen Garage und Haus...

  1. #1 rantanplan, 17.05.2013
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    Hallo,
    wir haben ein Grundstück und möchten nun darauf ein Haus bauen. Wichtig dabei ist, dass wir eine Verbindungstür zwischen Garage und Haus haben wollen. So sieht unsere Planung aus:

    Den Anhang Grundstück-Haus.pdf betrachten

    Man sieht die Garage und das Haus eingezeichnet.
    Das Grundstück fällt von rechts nach links entlang der Straße ab. Über die komplette Breite des Hauses und der Garage von ca. 16,6m ein Höhenunterschied von ca. 80cm. Zusätzlich gibt es eine Art Stufe direkt vom Fußweg auf das Grundstück von ca. 30 cm nach unten und vom Fußweg fällt das Grundstück nach hinten auch ganz leicht ab (ca. 1cm pro Meter). Die Garage wollen wir als Grenzbebauung haben. Und genau da beginnt das Problem:
    Es ist ja in Niedersachsen (und vielleicht auch in ganz Deutschland?!?) so, dass man auf der Grenze 3m hoch bauen darf und das gemessen ab dem gewachsenen Boden, also ohne Aufschüttung oder Abtragung.
    In unserem Fall würde das bedeuten, wir fangen mit der Höhenplanung der Garage an und richten von da aus den Rest aus. Also liegen wir mit dem Haus bei der Eingangstür, die in der Mitte der Hausseite zur Straße liegt, etwa 80cm unter Gehwegniveau. Wir müssten also bis zur Eingangsüberdachung auf 3,5m Länge 80cm Höhenunterschied abfangen, also quasi 4 Stufen.
    Und das gefällt uns nicht!
    Dazu habe ich nun eine ganze Menge Fragen, von denen ich nicht weiß, wer sie mit beantworten kann, meine Baufirma? mein Architekt? Der Sachverständige? Die Stadt? oder jemand ganz anderes?
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Hier meine Fragen:

    1. Wo werden die 3m Höhenunterschied der Grenzbebauung gemessen? Ab dem gewachsenen Boden oder ab Gehwegniveau?
    2. Beziehen sich die 3m genau auf die Grenze oder kann ich einen Durchschnittswert über die Breit oder die Länge oder beides bilden?
    3. Kann ich denjenigen, der da eine Entscheidung trifft (Stadt, Bauamt,...), dazu bringen, dass er einsieht, dass hier ab Gehwegniveau gemessen werden sollte?
    4. Wenn der Nachbar sagt, ich kann auch 3,80m hoch bauen und mir das schriftlich gibt, darf ich das dann? oder verstoße ich damit trotzdem gegen Regelungen/Gesetze?
    5. Wenn ich keine Grenzbebauung machen würde, sondern 1m Abstand lasse und mich mit dem Nachbarn darauf einige 3,80m hoch zu bauen, darf ich das dann?


    Seht ihr, abgesehen von der Entwässerung ein Problem wenn wir bei der beschriebenen Planung bleiben und 4 Stufen vom Gehweg zum Haus nach unten haben? Optik? ...?

    Hat jemand einen Tipp oder Hinweis was man sonst noch machen könnte?
     
  2. #2 NixPlan, 18.05.2013
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    1. die 3m werden ab gewachsenen boden an der Grenze gemessen, im Mittel auf der länge der Garage.
    2. siehe 1.
    3. zu 99,99% : nein
    4. sollte gehen, NAchbarunterschrift wird eh von nöten sein da zugang garage zu wohnhaus und die garage dadurch privilegien verliert.
    5. 1m Abstand zählt als Grenzbebauung.

    Immer davon ausgegangen das im B-Plan etc nichts anderes vorgesehen ist.

    Bester Tipp: Frag deinen Architekt.
     
  3. #3 mastehr, 19.05.2013
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  4. Baumal

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    gibts einen B-Plan zur planung?
    ansonsten gibt es noch, §16 NBauo.
     
  5. #5 rantanplan, 19.05.2013
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    Es gibt keinen B-Plan.
     
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