Probleme bei der Traufhöhe / Bebauungsplan

Diskutiere Probleme bei der Traufhöhe / Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, wir planen derzeit ein MFH mit 5 WE zur festen Vermietung. Der B-Plan ist recht stark eingeschränkt und daher sind wir derzeit mit unserem...

  1. #1 Bauherr DH, 11.04.2022
    Bauherr DH

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    Moin,

    wir planen derzeit ein MFH mit 5 WE zur festen Vermietung.

    Der B-Plan ist recht stark eingeschränkt und daher sind wir derzeit mit unserem Latein am Ende, da es ein Problem mit der Traufhöhe gibt. Das Gebäude soll durch einen Generalunternehmer errichtet werde, aber dort sind die Planer leider nicht so motiviert viele Änderungen und Wege auszuprobieren (dies ist aber ein anderes Thema).

    Festgesetzt im B-Plan ist, dass die Gesamthöhe 9 Meter und die Traufhöhe 6 Meter nicht übersteigen darf. Folgendes steht drin:

    Zulässig ist eine Sockelhöhe (Oberkante Rohfußboden) von mindestens 30 cm und höchstens 50 cm über der in der Erschließungsplanung festgelegten Straßenhöhe. Sichtbar abgesetzt Sockel dürfen bis zu einer Höhe von max. 60 cm sichtbar sein. Die festgestzte maximale Gebäudehöhe (9 Meter) bezieht sich auf die tatsächliche Sockelhöhe.

    Die maximale Traufhöhe beträgt bei zweigeschossigen baulichen Anlagen maximal 6 Meter über der Sockelhöhe.

    Ist es irgendwie möglich, dass man einen Trick anwendet, dass man die Traufhöhe anders berechnen kann, also weiter oben ansetzen kann?

    Wenn wir nun die Traufhöhe auf 6 Meter setzen, wird die Dachgeschosswohnung meines Erachtens nicht mehr bewohnbar, da die 2,30 Meter Linie und die 2 Meter Linie zu sehr nach innen rücken. Das Gebäude ist schon so eingezeichnet das GRZ und GFZ ausgereißt sind. Das Grundstück ist nämlich nur 670 qm groß.

    Als Anlage habe ich den Schnitt angefügt und die DG-Wohnung. Die Aufteilung ist derzeit nur fiktiv und dient nur der Übersicht. Eine Realisierung ist leider nur mit 5 WE möglich, da sonst die Finanzierung nicht tragfähig ist.
    Die Passage aus dem B-Plan habe ich auch angefügt.

    Kann uns jemand helfen?

    Ich wäre sehr dankbar über Unterstützung.
     

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  2. Dimeto

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    Ja, Dein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser.
    IMHO ist das kein anderes Thema, denn selbst wenn wir hier Ideen hätten, müssten die auch von Deinem Planer umgesetzt und vor allem verantwortet werden.
    Da die Traufe nicht legal definiert ist und ich in "Deinem" BPlan keine Erläuterung zur Berechnung der Traufhöhe finden kann, kannst Du Dir die Berechnungsmethode aussuchen, die Dir am Besten passt. Alternativ kannst Du den gesamten BPlan in Frage stellen, da diese Festsetzung unbestimmt ist.
    Manchmal gibt es keine Lösung, da sich Gegebenheiten und Wünsche einfach ausschließen.
     
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  3. #3 Bauherr DH, 11.04.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.04.2022
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    Danke für die Antwort. Natürlich setzt der Planer das um, leider müssen wir uns Gedanken machen wie es klappen könnte.

    "Da die Traufe nicht legal definiert ist und ich in "Deinem" BPlan keine Erläuterung zur Berechnung der Traufhöhe finden kann, kannst Du Dir die Berechnungsmethode aussuchen, die Dir am Besten passt. Alternativ kannst Du den gesamten BPlan in Frage stellen, da diese Festsetzung unbestimmt ist."

    Was gibt es denn für Möglichkeiten die Traufe zu errechen? Ggf. auch, dass es in unserem Beispiel für uns vorteilhaft ist? Die Sockelhöhe ist ja oben legal definiert (OKRF).
    Ich dachte wenn oben in 2.2 die Sockelhöhe bestimmt ist, bezieht es sich auch auf die Sockelhöhe bei der Traufe.

    Danke für die Hilfe.
     
  4. Dimeto

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    Statt Schnitt mit Dachhaut nimmst Du Oberkante Regenrinne.
    Ja, der untere Bezugspunkt ist eindeutig, aber nicht was unter Traufe zu verstehen ist. Kommentatoren und Rechtsprechung beziehen sich zwar oft auf den Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, es gibt aber auch gegenteilige Urteile.
    Wenn ein Bauvorhaben aber mit Allem das Maximum (wie sieht es denn mit den Stellplätzen aus?) ausschöpfen will, ist mit ordentlichem Gegenwind zu rechnen. Ob das die Finanzierung trägt, weiß ich nicht.
     
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  5. #5 hanghaus2000, 11.04.2022
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    Das hat Er doch eh schon so geplant.
    I
     
  6. #6 Gast 85175, 11.04.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich bekäme das komplette DG um die 30cm höher in dem ich die bekloppten 20cm beim Estrich in allen drei Stockwerken auf ca. 10cm eindampfen würde.

    Dann kann aber nicht mehr jeder Stümper einfach Rohre und Kabel auf den RFB nageln wie es ihm gefällt und das ist ja aus Sicht vieler Planer und Handwerker unzumutbar, da muss der eine dann ja wirklich planen und der andere tatsächlich tun was geplant ist… UNZUMUTBAR1!11
     
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  7. #7 simon84, 12.04.2022
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    Vielleicht müssen es ja auch keine 18cm Stahlbetondecke sein ? Mal den Statiker fragen ob er da ne Idee hätte
     
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  8. #8 Kriminelle, 15.04.2022
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    Dass das knapp wird mit dem Dachgeschoss, wusste man aber vorher, wenn man sich mit den max. Maßen beschäftigt.
    Und ob eine mittige Treppe, die sich in der besten Stehhöhe befindet, sinnvoll ist statt einer Treppe, die sich unter die Dachschräge einfügt, wage ich zu bezweifeln.
     
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  9. #9 simon84, 15.04.2022
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    Vermutlich alles eher schwierig.
    Wer zwingt einen denn eigentlich dazu so ein Konstrukt mit 5WEzu bauen, wenn es schon so knapp ist dass es bei 20% kippt ?
    Geht es nur darum die Finanzierung initial zu bekommen oder auch darum dass diese sich später mal trägt ?

    Was passiert denn wenn mal ein längerer Mietausfall Eintritt ?

    also wenn mein Vorhaben bei so einem Gebäude mit 5WE aufgehen soll, mit 4WE aber nicht …. Dann bräuchte ich mehr Infos das besser zu verstehen. Sonst habe ich das Gefühl das ist einfach von Anfang an zu knapp
     
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