Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt

Diskutiere Probleme mit dem Finanzamt-Bauauftrag wird nicht weiter ausgeführt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Warum auch immer der Zitatkasten in Beitrag #14 einem Zitat von @chillig80 meine Autorenschaft zuordnet und dann in einen Beitrag von mir verlinkt...

  1. 11ant

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    Warum auch immer der Zitatkasten in Beitrag #14 einem Zitat von @chillig80 meine Autorenschaft zuordnet und dann in einen Beitrag von mir verlinkt ... die Wege der Forensoftware sind zuweilen unergründlich. Zur Sache: das Geld ist nun zurück, muß es aber nicht bleiben. Insolvenzverwalter sind nicht an die Kooperation der Schuldner gebunden. Beim Vertragskram wird der Anwalt schon wissen, was zu tun und vor allem zu lassen ist: auf die Gefahr der konkludenten Heraufbeschwörung eines bis dahin nichtigen Vertrages durch dessen Aufhebungsersuchen wurde ja bereits hingewiesen. Ich wünsche dem TE einen verständigen Anwalt, und daß es kein Fleischerhaus Hausbaufirma baut nicht weiter - Alleine weitermachen, aber wie? wird ;-)
     
  2. #22 Krokochen, 27.09.2023
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    @11ant Ernsthaft jetzt? Ein Insolvenzanwalt darf Geld wieder zurück fordern obwohl dafür keine Leistung, geschweige denn Material gekauft wurde?
     
  3. 11ant

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    Ein Insolvenzverwalter darf nicht nur fast alles, was dem gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden zuwider läuft, sondern er wird auch noch anführen, er müsse dies sogar.

    Aus meiner Sicht sieht es hier sehr danach aus, als sei Dein "Bekannter" bereits insolvent. Das macht solche Verfügungen wie Dir etwas zurückzuüberweisen angreifbar und bringt sie in die Gefahr der Revision. Worst Case dreht Dir sogar jemand einen Strick daraus, diese Bereitstellung von Geld durch Dich als Darlehen zu sehen und Dir eine Mittäterschaft an einer Insolvenzverschleppung anzulasten. Dann ist das Lehrgeld für den fraglichen mündlichen Bauvertrag Dein kleinerer Schaden. Wann willst Du eigentlich endlich klären, ob dieser Vertrag wirksam war, oder möchtest Du ihn lieber erst durch Dein Auflösungsbegehren beleben ?

    Hier geht es nicht um Dein Aufatmen darüber, daß Du die paar Piepen wieder zurück hast (was wie gesagt durchaus "vorläufig" sein kann) !
     
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  4. #24 simon84, 27.09.2023
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    Man kann beim zuständigen AG mal nachfragen ob schon ein Inso offen ist.

    exakt die Anweisungen von AG beachten. Man kriegt dann schon ein schrieb zur Befragung, offene Rechnungen offene Leistungen usw
     
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    Wenn ein Insolvenzschuldner eine Insolvenz nicht anmeldet, wird sie dem Amtsgericht erst bekannt, wenn ein Gläubiger Fremdantrag stellt. Das tun Finanzämter von sich aus eher nicht, und die klassischen Fremdantragsteller (Krankenkassen) auch erst mit einiger Verzögerung. So lange kein Antrag vorliegt, wird logischerweise auch nicht über eine Eröffnung entschieden. Der TE hat hier also wahrscheinlich die Auskunft eines Nichtvorliegens von Anträgen (oder gar nur den Hinweis auf die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen) zu erwarten. Ob er selbst Fremdantrag stellen wollte, wird er vermutlich nicht gefragt (das wäre hier als Nichtmehrgeschädigter auch wenig sinnvoll - es sei denn, er wolle Forderungen stellen, dann ginge die Sinnlosigkeit aber wohl darauf über). Ohne Verfahren wird man ihm kaum ein Formular zur Forderungsanmeldung schicken. Um derlei muß man sich meist selbst - beim Verwalter - bemühen. Ich gehe bisher davon aus, daß es aktuell kein Verfahren gibt, der TE folglich auch kein Verfahrensbeteiligter sein kann (und froh sein darf, wenn der Kelch Beschuldigter zu werden an ihm vorbei geht).
     
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  7. #27 Gast 85175, 27.09.2023
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    Ein Insolvenzverwalter prüft ob es da eine vertragsgemäße/legitime Forderung gibt und wenn es die gibt, dann fordert der regelmäßig das Geld ein. Mit der zugehörigen "Gegenforderung" kannst Du dich dann zwischen die anderen Gläubiger in der Schlange stellen... Der darf dir kein Geld "schenken", das ist nicht sein Job...
     
  8. #28 nordanney, 27.09.2023
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    Genau wegen dieser Insolvenzsch... habe ich ja den Widerruf ins Spiel gebracht. Kein Vertrag, kein Stress mit Forderungen.
     
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    Im Hinblick auf die vermutete Insolvenz ist der Widerruf die sauberste Lösung, ja. Mit einem Auflösungsbegehren - der TE weiß ja leider nicht recht was er will, und mag zu seiner Aufklärung und derjenigen der Mitdiskutanten wenig beitragen - würde allerdings ein Vertrag eventuell erst "bekräftigt". Der TE muß zu einem Anwalt - aber bitte nicht wieder einem "Bekannten".
     
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  10. Berndt

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    Die Frage wird weniger sein, ob er mitspielt, sondern ob der Insolvenzverwalter mitspielt.
    Ausser ihr dreht nen Schmu und datiert irgendwelche passenden Verträge zurück. Geh zum Anwalt.


    Ein sehr gutes Beispiel für "Zahlen nach Baufortschritt" und saubere Verträge.


    Und aufpassen mit "Wir haben auch schon eine Firma gefunden die das Ganze übernimmt zu einem guten Preis."
    Nicht den Fehler direkt wiederholen.
    Viele Gewerke sind zwar wieder sehr, sehr gut verfügbar - aber vielen Firmen spezialisiert auf Neubau steht auch das Wasser bis zum Hals.
    Und da sind dann noch die Gewerke, welche NICHT gut verfügbar sind. Die können schnell zu einem finanziellen Problem für dich werden...
     
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  12. 11ant

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    Achte auch auf die Fertigstellungsbürgschaft und die Bauzeitengarantie mitsamt Poenale - und hole eine Bonitätsauskunft ein.
     
  13. BaUT

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    Wahnsinn wieviel Rechtsberatung hier läuft ohne dass wir überhaupt wissen in welchem Land der Baufuzzi überhaupt steuerschulden hat, wo sein Firmensitz ist und in welchem Land seine Konten sind. Ist doch alles ziemliches Geeier.

    Bauvertrag mit anwaltlicher Unterstützung widerrufen und danach alles andere einfach abwarten.
     
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