Probleme mit Grenzbach

Diskutiere Probleme mit Grenzbach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte ein paar Fragen bzgl Bächen und sich daraus ergebenden Problemen. Jeder Input ist Hilfreich! Folgende Situation: Auszug aus dem...

  1. #1 Baubobo, 04.02.2025
    Baubobo

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    Hallo,

    ich hätte ein paar Fragen bzgl Bächen und sich daraus ergebenden Problemen. Jeder Input ist Hilfreich!
    Folgende Situation:
    Auszug aus dem Kataster (liegt in Bayern)
    upload_2025-2-4_15-5-35.png
    Ein Bach (Pfeil) fließt durch das Flurstück welches mit der 14 gekennzeichnet ist.
    Die dünnen grauen Linien kennzeichnen einen Privatweg auf der Flur 15.

    Fragen:
    1. Die Grenze zwischen 14 und 15 ist ohne Grenzsteine gekennzeichnet? Woher weiß man dann die Grenze in der Realität?
    2. Wie ist das mit dem Zugang zum Bach, die Flur 15 berührt scheinbar den Bach in einem Punkt?
    3. Gewässerrecht in Bayern? Wem gehört der Bach? Dem Staat? Oder der Flurbesitzer? Darf der Besitzer der Flur 15 den Bach betreten? Zb um zu baden? Oder Wasser zum gießen zu entnehmen?
    4. Was passiert wenn sich der Fluss "verschiebt"? Insbesondere wenn der Bach den Privatweg unterspült?
    5. Angenommen der Privatweg wird unterspült, wer haftet für die Instandsetzung? Wer haftet für sich daraus ergebende Schäden, zb wenn ein Auto verunglückt?

    Danke schonmal
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    Man beauftragt ein Vermessungsbüro oder das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Freising mit einer Grenzanzeige. Vermutlich handelt es sich aber um eine ehemalige Gewässergrenze, so dass zunächst einmal eine Grenzfeststellung erfolgen müsste. Möglicherweise zählt die Fläche aber noch als Gewässerfläche, so dass das Bayerisches Wassergesetz (BayWG) anzuwenden ist.
    Das ist zwar auf Deinem Ausschnitt nicht zu sehen, aber es sieht so aus, dass die süd-westliche Grundstücksecke das Bachflurstück berührt. Da sich dort auch die Straße befindet, die wahrscheinlich öffentlich gewidmet ist, ist dort der Zugang möglich.
    Das steht im Grundbuch.
    Möglich. Da es sich um ein Gewässer dritter Ordnung handelt aber unwahrscheinlich (Art. 5 BayWG).
    Ja, wenn im Grundbuch "Die Anlieger" steht.
    Ja, soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann (Art. 18 BayWG).
    Art. 7 - 13 BayWG.
    Art. 10 Abs. 1 BayWG:
    Hat ein Gewässer durch natürliche Ereignisse sein bisheriges Bett verlassen, so sind die davon
    Betroffenen insgesamt oder einzeln berechtigt, den früheren Zustand auf ihre Kosten wieder herzustellen.

    Entweder Art. 7 BayWG
    (2) Ist die Überflutung künstlich herbeigeführt, so hat derjenige, der sie verursacht hat, die bisherigen
    Eigentümer zu entschädigen.

    oder Art. 10 BayWG
    (1) Hat ein Gewässer durch natürliche Ereignisse sein bisheriges Bett verlassen, so sind die davon
    Betroffenen insgesamt oder einzeln berechtigt, den früheren Zustand auf ihre Kosten wieder herzustellen.
     
    Netzer, Oehmi, Fred Astair und einer weiteren Person gefällt das.
  3. #3 FriedhelmDoell, 13.02.2025
    FriedhelmDoell

    FriedhelmDoell

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    Wenn die Angst besteht, dass Gewässer könne auch ohne Überschwemmungsereignis einen Schaden am benachbarten Grundstück herbeiführen, am besten mal mit der Gemeinde sprechen. Die ist nach Art. 22 BayWG fpr Gewässer 3. Ordnung unterhaltspflichtig, sofern kein Wasser- und Bodenverband besteht.
     
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