Punktfundamente

Diskutiere Punktfundamente im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Was ist eigentlich, wenn man wie in manchen Bundesländern bis zu einer bestimmten Größe (z. B. 36 qm) überhaupt keine Statik benötigt? hallo...

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  1. #21 gunther1948, 24.09.2012
    gunther1948

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    Was ist eigentlich, wenn man wie in manchen Bundesländern bis zu einer bestimmten Größe (z. B. 36 qm) überhaupt keine Statik benötigt?
    hallo
    andernach ist doch rlp da sind bis 50 qm genehmigungsfrei, aber statik brauchste trotzdem.

    gruss aus de pfalz

    was eiert der da rum wegen 3 oder 5 cbm beton das sind <200,- € unterschied und halt ein paar blasen mehr an den händen für den erdaushub.
     
  2. #22 wasweissich, 24.09.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vor allem beachtet man (pädagogisch völlig falsch) die anderen aspekte von 40x40 nicht .
    wie z.b. die kerbwirkung der anker .........
     
  3. #23 gunther1948, 24.09.2012
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    hallo
    bei schuhgrösse 46 ist 40x40 eh utopisch und realitätsfremd.
    und gesundbeten der bohrlöcher mit ca. 20 cm durchmesser iss net drin.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Eine Statik brauchst Du IMMER. Es gibt nur LBO, die keine Vorlage der Statik bei den Behörden verlangen!

    http://www.wax.at/modules.php?name=News&file=print&sid=33250
    Gibt noch viel mehr Bilder. Musst Du nur finden WOLLEN.
     
  5. Neutal

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    Zum Thema gewicht des Carports zu den Proportionen der Fundamente. Ich habe einen Lenkdrachen. Der wiegt nicht viel, also ganz hoch gegriffen max 1 Kg. Bei entsprechendem Wind allerdings hat er eine Zugkraft von über 100Kg !
     
  6. #26 ars vivendi, 25.09.2012
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    Soweit ich informiert bin, braucht es bei genehmigungsfreien Bauwerken keine Statik. Trotz allem sollten natürlich die Fundamente sowie die Gebäude haltbar ausgelegt werden.
     
  7. #27 ManfredH, 25.09.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Zwei Beiträge weiter oben ist der Sachverhalt doch bereits richtig dargestellt - warum also es nochmal falsch wiederholen???
     
  8. #28 Gast036816, 25.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da irrst du, eine statik ist erforderlich, du musst sie nur nicht einer behörde vorlegen - wurde bereits zuvor erklärt.
     
  9. #29 ars vivendi, 25.09.2012
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    Weil ich anderslautende Vorgaben vom Bauamt habe. Es wäre meine Sache ob ich für die Garage eine Statik anfertigen lasse. Brauchen würde ich diese nicht.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2012
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    Mein Fahrlehrer hat mich nach bestandener Prüfung damals noch zurück zur Fahrschule fahren lassen. Ich natürlich brav Strich 50 eingehalten.
    Was sagt der zu mir: Sie haben jetzt Ihren Führerschein, sie dürfen Gas geben!

    Meinst Du, mit dieser Ansage kann ich mir bei den Sheriffs ein Bußgeld ersparen, wenn die mich blitzen???

    Die Aussage ist sowas von grundfalsch, falscher geht schon gar nicht mehr!

    Du allein bist für die Standsicherheit Deiner Bauwerke verantwortlich. Hast Du keine Statik und Dein Bauwerk macht Rumms, bist Du auch ganz allein in der Haftung. Nicht nur baurechtlich, sondern und vor allem zivil- und ggf. sogar strafrechtlich, weil Du zumindest grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich zum Rumms beigetragen hast.
    Vorsatz, weil Du aktiv auf den Standsicherheitsnachweis verzichtet hast!
     
  11. #31 ars vivendi, 25.09.2012
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    Das mit der Eigenverantwortlichkeit ist schon klar. Trotz allem kam diese Aussage vom Bauamt welches die Auskunft gab, es wird bei genehmigungsfreien Bauwerken keine Statik benötigt.
     
  12. #32 Gast036816, 25.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ ars vivendi - schreibe nicht so einen dummfug, schreibe es richtig:

    das amt benötigt nicht die vorlage der statik, zum bauen benötige ich die statik und der unternehmer!
     
  13. #33 ars vivendi, 25.09.2012
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    Ich schreibe das, was ich als Info vom Amt bekommen habe.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2012
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    Wie oft sollen wir Dir noch sagen, dass Dir Dein Amt Mist erzählt hat bzw. Du Mist verstanden hast??
     
  15. H.PF

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    Die Info ist aber eindeutig FALSCH!

    Du brauchst einen Standsicherheitsnachweis... Wenn der Zimmermann das im Kopf überschlägt und das hält interessiert das keine Sau.

    Wenn es zusammen bricht und es wird einer verletzt hast du ein Problem...
     
  16. #36 ars vivendi, 25.09.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.09.2012
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    Mist verstanden habe ich sicher nicht. Sondern wortwörtlich das wiedergegeben, was das Bauamt zu mir sagte. Kein Grund mir gegenüber beleidigend zu werden, nur weil das Bauamt mir falsche Infos gibt. Eieiei. *piiiieeeeepp*, oder warum kommt hier mancher so streitsüchtig rüber?
     
  17. #37 Gast036816, 25.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ars vivendi - mit kakkophonischen einlagen brauchst du jetzt nicht anzukommen.

    wenn das amt mist erzählt hat oder du mist verstanden hast, nimm es wie es jetzt geschrieben ist!
     
  18. Uwe!

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    kann' sein, dass ihr beide Recht habt:

    Es ist rechtlich nicht vorgeschrieben eine Statik zu haben/zu machen, aber ohne bleibt das Risiko ganz beim BH, sprich es wäre töricht auf eine Statik zu verzichten?
     
  19. #39 gunther1948, 25.09.2012
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    hallo
    ich glaub der themensteller ist mit hacke und schaufel beschäftigt.
    aber zu dem problem statik für carports oder garagen bis 50 qm.
    § 62 LBO rlp regelt genehmigungsfreie baumassnahmen und da den letzten absatz lesen.
    den muss man jetzt in konsenz mit § 13 setzen und ups was ist die konsequenz?
    gruss aus de pfalz
     
  20. #40 grubash, 25.09.2012
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    Hi,
    bin jetzt kein Paragraphenreiter aber aus der Erfahrung mit meinem Garagenbau kann ich berichten, dass die Garage in Sachsen-Anhalt Genehmigungs- und Anzeigefrei war. Für den Nachweis der Standsicherheit ist jedoch eine Statik erforderlich (Bodenplatte, Dach ect.). Diese ist auf Anfrage vorzuzeigen bzw. das Bauunternehmen will die haben. Bzgl. Dach war ich schon etwas erstaunt was an Balkenabständen berechnet wurde. Im Endeffekt hat man sowieso ein gutes Gefühl, wenn alles ordnungsgemäß ist.

    Bzgl. der Punktfundamente würde ich die entsprechend der Statik erstellen. Ob man nun 2 Kubik mehr beim Betonwerk ordert macht das Kraut nicht fett. Bei uns zahlt man unter 4 Kubikmeter sowieso ordentlich Mindermengenzuschlag. Selbst Mischen macht ja bei den Mengen keinen Sinn :-).

    Wenn das Teil umfällt und jemand zu Schaden kommt ist die Kacke ganz schnell am Kochen. Wir reden hier von 100-200 Eu Aufpreis bei einigen tausend Euro Baukosten.

    Ciao Christian
     
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