Rate "Dach" nach Bauträgerverordnung trotz Mangel fällig

Diskutiere Rate "Dach" nach Bauträgerverordnung trotz Mangel fällig im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Andere Raten sind aber auch noch offen, da der Bautenstand einfach nicht erreicht ist, obwohl das aber per Bautenstandsbericht mitgeteilt wurde...

  1. #21 SIL, 16.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.06.2020
    SIL

    SIL

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    Dann wird nicht bezahlt, Sinn und Zweck der MaBV ist, dass der jeweilige Bautenstand erreicht ist ( die §7 über Bürgschaft mal aussen vor), wenn du bezahlt hast und es entsprach noch nicht den tatsächlichen Stand - max 2 Jahre nach Übergabe, Zinsen und und die Rate bestreiten, dass wird teuer für den BT.
    A) kannst du das nicht
    B) schau in deinen Vertrag wie es mit den Schnittstellen Sondereigentum zu Sondereigentum und /oder Gemeinschaftseigentum ist...
    C) sind solche Überschneidungen wenn keiner bei der Übergabe Vorbehalte macht, dann de facto

    Nein. S. O.

    Die MaBV ist eines der umstrittenen Themen auch die Kommentare reichen von strikter Auslegung von zum exemplarisch Fälligkeit von Pause bis Basty etc zu Firelli, die von absoluter Auslegung bis hin zur Funktionalität abweichen, selbst im Dotnl sind verschiedene Meinungen vertreten.
     
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