Rauchwarnmelder - offizielle Quellen für Infos?

Diskutiere Rauchwarnmelder - offizielle Quellen für Infos? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo! Ich suche eine offizielle Quelle, der ich entnehmen kann, wo ich in meinem Haus Rauchwarnmelder anbringen muss. Was nicht in Frage kommt:...

  1. Photon

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    Hallo!

    Ich suche eine offizielle Quelle, der ich entnehmen kann, wo ich in meinem Haus Rauchwarnmelder anbringen muss.

    Was nicht in Frage kommt:
    • Angstinstallation: jeden Raum mit RWM zupflastern.
    • Installation nach dem Prinzip Hoffnung - und am Ende dann doch dumm dastehen, wenn die Gebäudeversicherung im Schadensfall das Haar in der Suppe findet.
    Klar, ich könnte für über 80 EUR die DIN 14676 kaufen; und wenn alle Stricke reißen, werde ich das auch tun - aber ist es wirklich Sinn und Zweck, dass sich jeder Bundesbürger die DIN kaufen muss, um an belastbare Informationen zu kommen?

    Die LBO meines Bundeslandes handelt das Thema in zwei Sätzen ab, die im Prinzip nur besagen, dass man es fachgerecht machen soll. Toll. Da kann kein Mensch was damit anfangen.

    Seiten, die zumindest halbwegs offiziellen Charakter haben wie rauchmelder-lebensretter.de handeln nur 0815-Dummyfälle ab - das bringt mich nicht weiter.

    Seiten, die das ganze recht detailliert beschreiben wie z.B. rauchmelderpflicht.eu stammen von Unternehmen und stellen damit keine offizielle, belastbare Quelle dar.

    Habt ihr evtl. einen Tipp?

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  2. #2 Lexmaul, 29.12.2020
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    Was spricht dagegen, jedem Aufenthaltsraum einen Rauchmelder zu spendieren?

    Plus nochmal die Flure und DU bist ein Stückchen sicherer - mir wäre doch eine Norm scheiss egal, lieber den Menschenverstand einschalten?
     
  3. #3 Jo Bauherr, 29.12.2020
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  4. #4 Maape838, 29.12.2020
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    Was ist denn dein Bundesland? Dein Profil scheint ja geheim zu sein
     
  5. Photon

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    Sehr viel. Denn das kann je nach Raumform, Raumgröße, Deckengeometrie, Unterzüge, KWL-Auslässe etc. pp. zu wenig sein und dann dazu führen, dass die RWM im Brandfall nicht / zu spät anschlagen und die Gebäudeversicherung Probleme macht oder ich gegenüber Dritten plötzlich in der Haftung bin.

    Zumal sich ja auch noch die Frage stellt, wo die RWM dann jeweils zu installieren sind.
    Das simple "RWM in Raummitte" kann aus den o.g. Gründen nämlich ebenso völlig falsch sein.

    Besser nicht. Menschenverstand statt Sachverstand geht meist nach hinten los. Siehe Deinen Rat "ein RWM pro Aufenthaltsraum + Flure".

    Zumal sich Deine beiden Aussagen auch widersprechen: Es widerspricht völlig dem Menschenverstand, jedem Aufenthaltsraum einen RWM zu spendieren. Erstens sind RWM in manchen Aufenthaltsräumen kontraproduktiv (z.B. Küche - es sei denn, Du hast ein Faible für ständige Fehlalarme). Und zweitens ist nach unserer LBO sogar das rundum geflieste WC im Keller ein Aufenthaltsraum. Der Raum hat noch nicht mal ein eigenes Licht, geschweige denn eine Steckdose, noch sonstwas, was einen Brand verursachen oder selbst in Brand geraten könnte.

    $
     
  6. Photon

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    Danke, aber da sind nur die LBOs verlinkt/zitiert.
    Wie eingangs schon gesagt, habe ich unserer LBO bereits nachgelesen. Aber da steht nix drin, mit dem man was anfangen könnte.

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  7. #7 Maape838, 29.12.2020
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    Na dann mach doch wie du denkst wenn dir deine LBO nicht zusagt.
    Kopfschüttel
     
  8. Photon

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    Bzgl. der Anforderungen wird ja KEINES der Bundesländer in der LBO konkret bzw. behandelt das Thema abschließend.
    Oder gibt es ein Bundesland, das hierzu etwas verbindliches, abschließendes veröffentlich hat?

    Falls ja, immer her damit - selbst wenn das von einem anderen Bundesland käme, wäre das immer noch besser als nichts.
     
  9. #9 Lexmaul, 29.12.2020
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    Mein Rauchmelder in der Küche geht nie los - muss man schon richtig installieren bzw. auch richtig kochen können.

    Wo in den Räumen installiert werden soll, war ja auch nicht die Frage - das ist eben abhängig von den Räumen. Aber da Du ja scheinbar eh der Typ Klugscheißer bist, dann wirste das alles sicher schnell finden.

    Geb Dir einen Lebenstip: Frag doch mal Deine Gebäudeversicherung, was sie sich so vorstellt. Da es so schwammig geregelt ist, wird es da eh keine Betonvorgabe geben...aber auch das wirste merken.

    Melder sollen übrigens eher Leben als Sachwerte retten.
     
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  10. Photon

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    Die LBO sagt letztlich "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

    Toll.

    Und was heißt das jetzt? Konkret meine ich? Zum Beispiel für einen großen Raum in L-Form, mit mehreren Unterzügen und KWL-Luftauslässen?

    $
     
  11. #11 Maape838, 29.12.2020
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    Was willst du?
    Das dir einer deine Anlage plant? Nach DIN?
    Dein Leben retten und das der anderen?
    Die gesetzl Vorgaben erfüllen so billig es geht?
    Ruhig schlafen?
    Alles besser wissen/können?

    Du schreibst ja nicht mal aus welchem Bundesland du kommt und (s)eierst nur rum.
     
  12. #12 matschie, 29.12.2020
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    Naja die LBOs klären erstmal, in WELCHEN Räumen die RWM Pflicht sind und verweist dann auf aaRdT.

    Es steht ja auch nicht drin, wie der Statiker zu rechnen oder der Sanitärinstallateur seine Rohr zu verlegen hat.
    RWM sind erstmal Teil der TGA und unterliegen damit den Regeln dieser Disziplin.

    Jetzt kannst du hingehen und das ganze fachgerecht planen (lassen) und dir dafür die entsprechende Literatur holen, oder du denkst ein bisschen drüber nach und machst dann die RWM da hin, wo sich der Rauch voraussichtlich am ehesten Sammeln wird.
     
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  13. Photon

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    Du meinst also, man müsse seine Lebensführung an die RWM anpassen?
    Vielleicht sollte ich mal nach einem Kochkurs "Kochen für RWM-Besitzer" Ausschau halten ... :-)


    Hä!?

    Doch. Genau das war die Frage.

    Ich zitiere den ersten Satz aus meinem ersten Beitrag:

    "Ich suche eine offizielle Quelle, der ich entnehmen kann, wo ich in meinem Haus Rauchwarnmelder anbringen muss"

    Ich habe NICHT gefragt "in welchem Zimmer muss ich RWM anbringen".


    Natürlich. Das weiß ich doch. Und das ist immer abhängig vom Einzelfall. Genau deshalb habe ich ja gefragt, wo ich hierzu offizielle, konkrete Infos bekommen kann.


    Ich habe doch eingangs klar beschrieben, dass ich WEDER eine Angstinstallation (unnötig teuer) NOCH eine Installation nach dem Prinzip Hoffnung machen will. Der Verweis von Dir auf den Menschenverstand läuft aber letztlich auf eines von beidem hinaus.

    Natürlich klingt das, was Du mir geantwortet hast, auf den ersten Blick gut. Aber im Falle eines Falles muss der Richter überzeugt werden. Und das gelingt leichter, wenn man die offiziellen Vorgaben befolgt als mit "ich habe gedacht, das wäre so-und-so sinnvoll".


    Das würde mich im Brandfall lediglich gegenüber der Gebäudeversicherung auf sichere Füße stellen. Aber von der Haftung gegenüber Dritten befreit mich das nicht.


    Also nach meiner Erinnerung (ich hatte die DIN vor 7 oder 8 Jahren mal gelesen) lassen sich aus der DIN und den darin zitierten weiteren Schriften ziemlich konkrete Vorgaben entnehmen.


    Richtig. Und jetzt stell Dir mal vor, durch einen Brand kommt jemand zu Schaden (z.B. Übernachtungsgast). Dann müssen Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Lebensversicherungen unter Umständen richtig viel Geld bezahlen. Das wollen die dann natürlich wiedersehen. Die eigene Haftpflichtversicherung wird bei dieser Geldsumme auch versuchen, nicht drauf sitzenzubleiben. Also gibt es plötzlich ganz viele Rechtsabteilungen, die nach dem Haar in der Suppe fahnden, um "mir" die Verantwortung ans Bein binden zu können. Der Klassiker ist dabei "technische Anforderungen nur ungefähr erfüllt". Dieser Vorwurf kommt dann aufs Tapet. Und neben Gerichtsprozessen und Gutachterkosten ist das auch zusätzlicher Ballast für das eigene Gewissen. Denn egal wie die Gerichtsprozesse dann ausgehen: An dem Umstand, dass man das Unglück hätte verhindern können, wenn man sich an die Vorgaben gehalten hätte, hat man evtl. ein Leben lang zu knabbern.

    $
     
  14. #14 Lexmaul, 29.12.2020
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    Du bist das beste Beispiel für unsere kranke Vollkaskogesellschaft.

    Übrigens: Eine DIN ist kein Gesetz.

    Wenn Dir das alles so unheimlich wichtig ist, dann musst Du zu einem TGA-Planer gehen, dann bekommst Du das individuell und korrekt (lach) geplant.

    Und bitte ganz konkrete Dinge dort fragen, denn hier hast Du es vermasselt, denn was Du wirklich wolltest, ist erst im Verlauf klar geworden.

    Musst ja nen grauenhaften Planer haben, wenn da so viele Unterzüge vorhanden sind. Und mal ganz unkompliziert gedacht: Dann montiert man den Melder auf den Unterzug - krass einfach, oder?

    Was müssen doch zigtausende, nein Millionen Bauten in Deutschland in Angst und Bange leben, weil sie ja juristisch beim Brand belangt werden können. Oder auch nicht ;)

    Und zur Küche: Wieso Lebensführung auf den Melder ausrichten? Ich hab eine ordentliche Abzugshaube und der Melder ist natürlich nicht über dem Kochfeld installiert.

    Manche denken sich ihr Leben aber auch kompliziert :).
     
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  15. Photon

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    Steht doch in meinem ersten Beitrag.

    Was die Installation von RWM betrifft, gibt es als Kriterium
    1. den Menschenverstand (das, von dem ich glaube, dass es sinnvoll ist)
    2. das, was gesetzlich/technisch gefordert ist
    3. den Geldbeutel (als limitierenden Faktor)
    1. habe ich - aber ich bin kein Fachmann, und u.U. übersehe ich etwas oder irre mich in dem ein oder anderen Punkt.
    Deshalb suche ich 2.

    Zu 3.: Das heißt nicht "billig, billig, billig". Aber angemessen. RWM mit 240V-Anschluss, die vernetzt sind und eine Pufferbatterie haben, gibt es nicht für 10 EUR. Deshalb ist es geldmäßig ein signifikanter Unterschied, ob ich 10 oder 20 RWM installiere.


    BaWü.

    Und inwiefern hilft das für die Beantwortung meiner Frage nun weiter?

    $
     
  16. #16 matschie, 29.12.2020
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    Das ist aber dann tatsächlich falsch, da sich der Rauch ggf. neben dem UZ sammeln kann und erst den Raum "füllen" muss bevor er am RWM ankommt...
     
  17. Photon

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    Warum? Weil mich die Musterlösung interessiert? (Ob ich die dann auch so umsetze, ich ja eine andere Geschichte.)


    Aber ein Anhaltspunkt für den Stand der Technik und ein gutes Argument im Falle des Falles.

    Ich werde mit dem Ergebnis leben müssen.
    Deshalb will ich das auch selbst machen.


    Was ist denn erst später klargeworden, was nicht bereits im ersten Beitrag stand?

    $
     
  18. #18 Maape838, 29.12.2020
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    Auch gepaart mit gewisser Arroganz.

    Kauf dir mal die DIN.
    winke winke
     
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  19. #19 Lexmaul, 29.12.2020
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    Oder der Melder erkennt ihn so wesentlich eher und unterzugübergreifend ;).

    Kannst drehen wie man es mag - Rauch ist kein Produkt, was haarscharf irgendwo abbiegt...gibt auch veschiedene Brandarten. Es wird immer ein Kompromiß sein und da wird auch eine DIN nicht helfen...
     
  20. #20 simon84, 29.12.2020
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    Ich würde einen Brandschutzplaner empfehlen
     
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