Raumhöhe 18cm unter Angabe in Bauvorlageplänen - Hilfe!!!

Diskutiere Raumhöhe 18cm unter Angabe in Bauvorlageplänen - Hilfe!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sollte... die Aussage - Höhe des mangels schwierig zu ermitteln - von IHREM RA stammen -> :cry :cry :cry . Erste Frage. wäre es...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Sollte...

    die Aussage - Höhe des mangels schwierig zu ermitteln - von IHREM RA stammen -> :cry :cry :cry .
    Erste Frage. wäre es wahrscheinlich, mit einer Rückbau- und Änderungsklage durchzukommen. Nach Ihren Angaben hier: vielleicht, vielleicht auch nicht.
    Wenn nicht, ist der Minderwert des Hauses + der wirtschaftliche Schaden zu ermitteln.
    Dazu braucht er einen Wertgutachter. Der muss den echten gegen den fiktiven (bei richtiger Bauweise) Wert ermitteln. Die Differenz entspricht dem Mindertwert, den Rest sollte der RA können.
    Bliebe drittens noch die Wandlung. -> RA
    Entweder die Aussage oben kommt von der Gegenseite und Sie haben keinen RA -> :mauer :mauer
    Oder es war Ihr RA -> :mauer :mauer
    MfG
     
  2. #22 susannede, 12.04.2006
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    Soweit ich Emily verstehe, war es der RA der "Gegenseite" (auf der auch der ausführungsplanende Architekt steht). Aussage der Vertragsunterlagen klären und dann ggf. durch eigenen RA eine Minderung raushauen lassen, denn die Änderung der Möbel koscht ja auch was.

    Grüße!

    Nachtrag: es wäre durchaus möglich gewesen, die Dachkonstruktion an der Rohdecke über EG zu befestigen UND trotzdem die gewünschte Raumhöhe zu erreichen. Das ist kein Hexenwerk, sondern Detailplanung... :mauer :mauer
     
  3. EmilyK

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    so schlimm?

    Hallo Eric, hallo auch alle anderen,
    danke für Ihre Antworten. Zunächst möchte ich auf Erics Posting eingehen - zumindest einige Punkte.
    Das tut mir auch leid.

    Mit diesen Unterlagen waren wir beim RA, der uns von Haus und Grund e.V. empfohlen wurde. Der RA, bei dem wir waren, hat wie gesagt einen Mangel konstatiert, d.h. das Bau-Ist weicht seiner Meinung nach vom Bau-Soll ab. ER wies aber auch darauf hin, dass wir eine Klausel im Vertrag haben, die in die Richtung "technische Änderungen vorbehalten" weist. D.h. wenn aufgrund baulicher Gegebenheiten eine andere Anbringungsweise der Deckenplatte des Anbaus als in den Bauvorlageplänen gezeichnet nötig ist, dann müssen wir das schlucken, solange sich daraus kein Minderwert ergibt. Und da fängt der Spaß anscheinend an - da die verbleibende lichte Raumhöhe immer noch über 2,30m liegt (LBO), wenn auch 18cm (Versatz, um den die Decke tiefer am Haupthaus angebracht wurde) tiefer als in den Bauvorgabeplänen gezeichnet, dann liegt kein Mangel im Sinne der Vorschriften vor (LBO), sondern im Sinne des Nicht-So-Bauens, wie es in den Plänen stand - und da hätten wir anscheinend explizit werden müssen, dass wir aber auch wirklich diese Raumhöhe (überall mindestens die lichte Höhe des Haupthauses von 2,40m) in diesem Raum brauchen, wie sie in den Plänen steht. Weiter sagt der RA, dass, weil eine Nachbesserung oder Neuerstellung nicht möglich bzw. vom BT als unverhältnismäßig benannt würde, höchstens eine Minderung in Frage käme. Hier sei die Bemessung des Schadens aber schwierig, weil eben die LBO nicht verletzt wurde, technische Änderungen vorbehalten sind, und wir dem Vertragspartner damals nicht zu verstehen gegeben haben, dass die Raumhöhe für uns in dieser Form wichtig ist. Er hat uns geraten abzuwägen, ob sich vor diesem Hintergrund ein Rechtsstreit lohnt - selbst wenn man Recht hat, heißt das ja nicht, dass man Recht bekommt oder das der Preis dafür, Recht zu bekommen, in einem angemessenen Verhältnis zum realistisch zu erwartenden Ausgang des Rechtsstreits steht. Diese Einschätzung passt zu dem, was ich andernorts, z.B. www.bau.de zu dem Thema gehört habe. Mit graut vor einem Rechtsstreit. Und wenn die Sachlage so unklar ist (ob ich die Gründe für die Unklarheit (Raumhöhe muss explizit benannt werden, obwohl eine diesbzgl. eindeutiger Bauvorlageplan Teil des Vertrags war) nun akzeptiere oder nicht), dann ist es ein Abwägen zwischen möglicher Abfindung (die den Schaden meines Erachtens kaum ausgleicht) und den Nerven, die dabei draufgehen. Wie sagte Pyrrhus? "Noch so ein Sieg, und wir sind zerstört..."

    Der RA ist nicht von der gegnerischen Seite, ich denke, er wollte uns nur raten, abzuwägen, ob wir uns für voraussichtlich schwierig festzusetzende Mängelansprüche in die Mühlen eines Rechtsstreits begeben wollen. Ich stimme ihm da zu, deswegen verwirrt mich nun Ihre Annahme, dass es sich hier um den Anwalt der Gegenseite handeln müsse.

    Ich habe am 26.03. hier einen Thread zu dem Thema eröffnet. Ich bin der Meinung, dass sich die Angaben zur Art des Mangels aus den bisherigen Postings ergeben. Z.B. aus diesem hier vom 27.03.:

    oder hier, 28.03.:

    Es tut mir leid, dass ich in meinem heutigen Posting nicht den ganzen Fall noch einmal vollständig geschildert habe. Ich bin der Meinung, dass der Sachverhalt aber aus den bisherigen Postings ganz klar hervorgeht. Wenn nicht, dann tut mir das leid. Es ist halt leider nicht so, dass die lichte Höhe des _Anbaus_ in den Bauvorlageplänen direkt bemaßt ist. Aus der Zeichnung kann man lediglich rückrechnen, dass die lichte Höhe überall mehr sein muss als im Haupthaus (wo sie 2,40m betragen muss), bei gleicher Estrichhöhe. Das lässt sich alternativ auch noch über geometrische Verhältnisse aus der ursprünglich geplanten Anbringungsweise der Decke des Anbaus am Haupthaus ableiten. Die identische Zeichung ist beim Projektleiter beim BT mit lichter Höhe 2,50m bemaßt - am niedrigen Ende. Nun ist die Decke 18cm tiefer als gezeichnet angebracht worden, mit dem arithmetischen Ergebnis, dass die verbleibende lichte Höhe nur noch 2,32m ist. Das deckt sich mit unseren Messungen.

    Der Grund meines Postings heute war der, dass ich schildern wollte, wie es weiter ging bzw. zuende gehen wird. Es ist doch immer schade, dass sich die Leute im Internet mit ihren Fragen äußern, dann geben ganz viele Leute ihre Tipps, und dann hört man eines nur ganz selten - wie es ausgegangen ist. Wenn das Problem gelöst ist, haben viele Leute keinen Grund mehr, sich mitzuteilen - denn dann ist ja alles gut. Mir hätte es viel geholfen, wenn in den 18 Foreneinträgen, die ich zu dem Thema ergoogelt hatte, einige dabei gewesen wären, die Aufschluss darüber geliefert hätten, was hier der normale Lauf der Dinge ist. Das war der Sinn meines heutigen Postings. Wie es scheint, ist die Sachlage aber nicht so einfach, wie ich erhofft hatte (einfach hinnehmen)...

    ???
    Kann es sein, dass Sie mein heutiges, als Abschluss gemeintes Posting für die eigentliche Frage gehalten haben? Anders kann ich mir das alles nicht erklären. Sie müssen mir das aber nun nicht wieder erläutern - wahrscheinlich verstehe ich das dann wieder nicht.

    s.o..

    *verwirrt in RT*

    EmilyK
     
  4. EmilyK

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    Nein, Rückbau oder Änderung ist nicht drin - 6 weitere Häuser wären betroffen, und wir sind der einzige Käufer bisher. Es gäbe auc heinen ungeheuren zeitlichen Verzug, der sich auf andere Erwerber, die von dieser Geschichte nicht unmittelbar betroffen sind, auswirken würde.

    ...mir war nicht klar, dass die Äußerungen des RAs meinen mutmaßlichen Interessen so entgegen stehen. Ich fand sie sogar recht weise, wohl weil "Krötenschlucken" im Moment die einfachere Variante ist für uns (Gesundheit).

    "echter" vs. fiktiver Wert - genau da fängt es an - wie bemisst man den Wert der Raumhöhe? Ich werde die Sache mit dem Wertgutachter bedenken. Danke.

    EmilyK
     
  5. EmilyK

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    Hallo Susannede,

    Hi Susannede!
    DIE Möbel kann man nicht ändern, die fallen dann auseinander. Da muss niedrigerer Ersatz her. Aber in der Kante wäre wohl die Größenordnung der Minderung... und das ist es mir kaum wert, dafür einen Streit vom Zaun zu brechen.

    Das habe ich mit dem Bauleiter auch überlegt, als der die Bauvorlagepläne sah (Zitat:" Die hab ich nie gesehen - wir arbeiten hier nach Werkplänen, die wir von den Architekten bekommen, und danach sollen die Anbauten in der vorliegenden Art und Weise durchgeführt werden.") Womit klar war, dass hier zwischen Bauvorlage- und Werkplänen Änderungen erforderlich wurden und wenigstens dumpfer Pfusch ausgeschlossen werden konnte - es hatte sich jemand etwas dabei gedacht (die Architekten). Der Bauleiter hat dann überlegt, wie man die Decke höher anbringen könnte. Dafür bräuchte man eine Querbalkenkonstruktion als Auflage für die Deckenplatte, die ihrerseits aber auch wieder Raumhöhe schlucken würde... es machte Sinn. Es hilft auch jetzt nicht mehr. Die Räume bleiben, wie sie sind.

    Es ist halt kein Bauen mit dem Architekten, sondern mit dem BT, ein größeres Bauvorhaben. Ansonsten läuft es eigentlich ganz gut. Am liebsten wäre mir, ich hätte es nie gemerkt. Aber spätestens, wenn wir unsere Schränke da hätten aufbauen wollen, wär's ja rausgekommen...

    ???

    Gruß auch

    EmilyK
     
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