Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; zeig doch mal einen schnitt... zum zweiten.

  1. Baumal

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    zeig doch mal einen schnitt... zum zweiten.
     
  2. R.B.

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    Na dann ist noch nicht alles verloren.

    Wer hat das geplant?

    Glücklicherweise reden wir vom OG, darunter also beheizt. Ziehen wir die 3cm ab, dann bleiben also noch 8,5cm für den Bodenaufbau. Mit einem konventionellen Aufbau kommen wir da nicht weit, da sind aber auch die 11,5cm schon grenzwertig (vorsichtig ausgedrückt).

    Dein Planer soll mal genau messen und dann rechnen, Estrichnoppenplatte für 14mm FBH Rohre, Dünnestrich, darauf dann den Oberbelag und unter das Ganze 50mm PUR Dämmung mit WLG024. Gibt´s auch mit allen Zulassungen und dürfte vergleichbare Daten liefern als Dein 11,5cm Standard 08/15 Aufbau.

    Gruß
    Ralf
     
  3. ktown

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    Also
    30mm Tackerplatte als TSD
    15mm Fussbodenheizung
    45mm Überdeckung mit Zementestrich

    = 90mm
    bleiben 25mm für Bodenbelag bzw. 10mm für ausgleich von Toleranzen und 15mm für Bodenbelag.

    Für was benötigt man in einem Aufenthaltsraum im OG unter dem ein beheizter Wohnraum ist 50mm PUR Dämmung mit WLG 024?
    Für mich ist das unnötig verheiztes Geld, dass dem Bauherrn letztlich woanders fehlt.
     
  4. Sbauer

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    Jetzt ist hier eine Diskussion ausgebrochen, die inhaltlich sehr interessant ist, jedoch denke ich, dass an den 11,5 cm Bodenaufbau nicht zu rütteln sein wird. Eher wird’s noch dicker …

    Wir gehen also davon aus, dass die erforderliche Raumhöhe bei 2,47 m bleibt.

    Habe hier mal ein Urteil gefunden:

    Zu geringe Raumhöhe – Schadensersatz für Bauherren
    - OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.2005, 4 U 145/04 und BGH, Beschluss vom
    27.07.2006, VII ZR 281/05 –

    http://www.bsb-ev.de/uploads/media/Zu_geringe_Raumhoehe.pdf

    Nun bleibt nur noch eine Schätzung über die Höhe der Schadensersatzsumme…

    Oder eher, über die Höhe des Stundenlohnes eines Anwalts? …


    Danke für die anregenden Antworten...

    Sven
     
  5. #25 benutzer1, 19.06.2012
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    Wer prüft eigentlich, ob tatsächlich die 2,50 m eingehalten wurden?

    Dass es ein Mangel ist, ist klar.
    Wirklich dramatisch sind die 3 cm ja nicht. Wir haben auch nur 2,47 m im EG/OG...
    Ohne Nachzumessen fällt das ohnhin keinem mehr auf.

    Ich würde mich mit dem Hausbau-Unternehmen finanziell einigen und die Kröte schlucken.
    Jetzt noch die fehlenden 3 cm im Mauerwerk reinzufriemeln, ist doch wirklich mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
    Selbst wenn man das Haus verkauft, wird doch keiner messen kommen, ob die Räume wirklich 2,50 m hoch sind.
    Und falls doch, muss er/sie das Haus ja nicht kaufen.

    Im Allgemeinen baut man aber auch ein Haus, um selbst darin zu wohnen...

    Naja, vielleicht's klappt's ja noch über den Fussbodenaufbau.

    Was sagt denn der Bauberater?
     
  6. #26 fmw6502, 19.06.2012
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    Da das Problem dem Verkäufer bekannt ist, muß er einem bis dahin interessierten Käufer dies auch unaufgefordert mitteilen.

    Gruß
    Frank Martin
     
  7. Sbauer

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    @ Baumal ---- bin gerade nicht daheim ... und mit dem Einstellen des Schnitts, wäre die anonyme Behandlung der Baufirma nicht mehr gewährleistet.

    Aber zum Fußboden wurden folgende Werte angegeben:

    1,0 cm Belag ??
    6,5 cm Zementestrich, PE-Folie
    4,0 cm Trittschalldämmung inkl. Fußbodenheizung
    20 cm Rohdecke

    Raumhöhe .... immernoch 2.50m :)

    Sven
     
  8. Sbauer

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    @ benutzer1 --- Grundsätzlich stimmt das schon ... 3 cm ist nicht viel... aber die Baufirma hält sich in ihren Belangen auch zu 100% an den Bauwerksvertrag. Nun wäre es an der Zeit, dass ich dies auch einfordere.

    Ich möchte auch ungern darauf vertrauen, dass der Wertverlusst den 10000er Bereich nicht erreicht. Ich rede auch nur vom Wiederverkaufswert. Zu bedenken habe ich, dass die Baufirma bereit ist, einen "entsprechenden" Wertverlusst zu zahlen. Außerdem würde ich es im Endabnahmeprotokoll ungern verschweigen, dass hier was nicht stimmt.

    Der Baubetreuer hat, so wie auch eine kostenlose Rechtberatung, zu einer Anwaltskonsultierung geraten.

    Hätte es nicht nur ne kaputte Fliese sein können ;(
     
  9. archi3

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    Wird zwar oft bei Renovierung eingesetzt...
    FBH-System mit niedriger Aufbauhöhe (ist zwar eine Sonderkonstruktion, aber mit Zustimmung des AG machbar und v.a. praxiserprobt), z.B. von Schlüter oder Blanke, würde den FB-Aufbau im Bereich FBH+Estrich m.E. von 6,5 auf ca. 3,5 cm reduzieren.
    (((Ob der AG angesichts einer derart gewichtigen Problematik seine Zustimmung zur Sonderkonstruktion überhaupt verweigern könnte (wenn er denn wollte), wäre ggf. zu prüfen. Evtl. findet sich in einer Baubeschreibung(?) sogar der Passus, dass technisch gleichwertiger Ersatz möglich ist.)))
     
  10. Baumal

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    ohne anwalt mürde ich mich da auf nix einlassen.
    wiederverkaufswert dürfte gegen null tendieren,
    da eine etage nicht als wohnraum nutzbar.

    auch mal darüber nachdenken was staatsanwaltschaft
    und versicherung zu sagt, kommt es zu einem
    unglück in nicht genehmigungsfähigen "wohnräumen".?
    (auch wenn es wegen meiner nur 3cm sind.)
     
  11. uban

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    die 2,50m sind reine Beamten-Willkür auf den 'fachlichen' Empfehlungen diverser bürokratischer Monster (dass die 3 cm Unterschreitung woanderst in dieser Republik weit im grünen Bereich liegen ist nicht von der Hand zu weisen).

    Da freut sich der Anwalt bei diesen hohen Streitwert, für ihn im speziellem Fall leicht verdientes Geld auf dem du u.U. sitzen bleiben wirst.

    Die Firma hat's vebockt und sollte es wieder richten.
     
  12. #32 ManfredH, 20.06.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Tolle Argumentation! :mauer

    In Rheinland-Pfalz wird als Mindesthöhe für Aufenthaltsräume auch nur 2,40 m gefordert, und nicht 2,50 m wie in Berlin!

    Stell dir mal vor, in deinem Haus hätte ein Wohngeschoss nur 2,37 m Höhe, und du wärst aus irgendeinem Grund gezwungen, dein Haus verkaufen zu müssen - sowas soll´s ja geben, auch wenn man sein Haus dafür gebaut, um selbst darin zu wohnen. Wenn jetzt wegen der zu geringen Raumhöhe der einzige Kaufinteressent abspringen oder deutlich weniger zahlen würde, dann würdest du sicher lächeld sagen "er/sie muss das Haus ja nicht kaufen". Und natürlich auch keinen Gedanken an Schadenersatz durch den Verantwortlichen verschwenden, denn "wirklich dramatisch sind die 3 cm ja nicht"

    Wer prüft eigentlich, ob du nachts bei leeren Strassen an einer roten Ampel hältst oder drüberfährtst?
    Wer prüft eigentlich, ob deine Schüle zuhause ihre Hausaufgaben selber machen?
    Dass Vorschriften auch dann einzuhalten sind, wenn sie nicht überprüft werden, sollte auch einem Lehrer bekannt sein!
     
  13. #33 Thomas B, 20.06.2012
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    - 60 - 70 mm Estrich
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    = 140 - 150 mm

    Bei EG (also Decke gegen unbeheizten Keller oder bei Nicht - Unterkellerung) können schon mal 60 mm WD dazu kommen --> 200 mm

    Gruß

    Thomas
     
  14. #34 Thomas B, 20.06.2012
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    Noch,als: 2,50 m sind ja das absoluten Mindestmaß.

    In BY sind es eben die 2,40 m. Ich kenne aber in der Tat Niemanden, der dann auch exakt 2,40 m bauen würde. Bei einer gemauerten Rohbauhöhe von 2,65 m hat man da schon "automatisch" mehr als das Mindestmaß...also, je nach FB-Aufbauhöhe, irgendwo zw. 2,45 und 2,50 m.

    Das vorgebene Maß ist also das absolute Minimum, grenzwertig, aber eben garde noch zulässig. Mehr wäre natürlich besser.....
     
  15. #35 ManfredH, 20.06.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    So isses.

    Und jeder halbwegs erfahrene und mitdenkende Planer würde in diesem Fall wohl als Planmaß mind. 2.52 m ansetzen - eben weil er die möglichen Bautoleranzen kennt, und ganz besonders bei einem so wichtigen und nachträglich kaum mehr zu korrigierenden Bauteil.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2012
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    Bei Kastadt liegen also keine Leitungen auf dem Fußboden.
    Keine Eltkabel
    Keine Zuleitungen zu Heizkreisverteilern
    Keine WW/KW/Zirkulationsleitungen
    Keine KWL-Kanäle
    Nicht mal 10 cm.

    :respekt

    Wie werden die verlegt? Abgehängte Decke mit oberer Verteilung?
     
  17. R.B.

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    DIN EN 1264-4 11:2009 nicht völlig aus den Augen verlieren.

    Und unabhängig von der EN1264, möchte man ja den Raum beheizen, und nicht die Betondecke oder den Raum darunter.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #38 Thomas B, 20.06.2012
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    ....naja.....wenn KWL, dann reichen auch "meine" 140 mm nicht mehr aus.

    Ich wundere mich ja schon, daß bei so großen Mindestraumhöhen irgend Jemand auf die schräge Idee koomt hier 2,57m Rohbaulichte mauern zu lassen. Ist mir schon seit Jahren (trotz geringereer Mindesthöhen) nicht mehr untegekommen. Standard ist bei uns 2,635 oder eben 2,76 m. Daß man bei 2,565 m schnell sn seine Grenze stößt (2,47 + 0,095 = 2,565) dürfte jedem klar sein, ohne daß er einen Hochleistungsrechner hierfür zu Rate ziehen muß. Eigentlich hätten also gar nur 65 mm FB-Aufbau geplant werden dürfen...wer "plant" denn so was...?

    Was auch mich -als Nicht-Betroffenen- aber tatsächlich interessieren würde ist, wie man nun verfährt?! Rückbau wäre eine harte Keule...Schadensersatz (aber wie hoch? Astronomisch?).....
     
  19. Baumal

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    ich bin nicht streitwillig, aber bei diesem
    klops, wäre mein erster gang zum
    bauamt und dann zum anwalt.

    ich würde versuchen das teil rückbauen zu lassen!
     
  20. #40 Thomas B, 20.06.2012
    Thomas B

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    ...und ich würde auch nicht meinen Allerwertesten darauf verwetten, daß es bei den 2,47 m bleibt. Toleranzen von 1 - 2 cm in der Betondecke sind zumindest nichts Sensationelles, die man aber mit Estrich/ FB-Aufbau bequem ausgleichen kann....da sind wir ganz schnell in einem Bereich von 2,46 oder 2,45 m......
     
Thema: Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?
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