Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?

Diskutiere Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Mal zurück zum Ausgangsthread......was sagt denn der Arch./ GU/ GÜ/ BT/ zu dem Malheur???? Die müssen doch einen "Fachmann" haben, der weiß...

  1. Sbauer

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    Bis jetzt stillschweigen .. noch ist der Fußboden ja nicht drin :)
     
  2. Baumal

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    .... und du empfindest es als mehr oder weniger
    lustig, die kommentare zu lesen?

    bei einem schnitt kann man auch mit edding
    die firma unkenntlich machen.
     
  3. Sbauer

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    Alle zum Thema geschriebenen Kommentare sind nicht lustig .. es betrifft mich ja nun mal auch mehr als jeden Anderen hier.

    Zum Schnitt:

    Ich möchte mich einfach nicht auf schwaches Eis begeben... die Internetmachenschaften sind verzwickt und böse... Es liegen bestimmt schwere Urheberrechte auf diese Skizzen ... Angreifbar möchte ich mich in diesem Fall nicht unbedingt machen.

    Denn wer die Skizze sieht und kennt, weiss auch woher es kommt.
     
  4. Baumal

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    huiii, muß ja ein geheimes haus sein.
    übrigens werkplanung fängt bei
    1:50 an.
     
  5. #145 Gast036816, 20.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann sollte der bodenaufbau optimiert werden, um möglichst noch etwas zu gewinnen. kommt jetzt nur noch der bodenbelag rein oder der gesamte estrichaufbau?
     
  6. Sbauer

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    Habs irgendwo schonmal geschrieben ...

    11.5 kommen noch drauf .. und da kann nicht gespart werden.!!!
     
  7. #147 Thomas B, 21.06.2012
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    Wohl wahr....denn hier wurde ja schon kräftig gespart (an Aufbauhöhe)!
     
  8. #148 Thomas B, 21.06.2012
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    Das riecht ein wenig danach erstmal fertig zu machen um dann argumentieren zu können, daß eine Änderung (zumal wg. lächerlicher 3 cm) völlig unverhältnismäßi sei.

    Oder anders gesagt: Möglichweise (ich kenne den Bautenstand ja nicht) wäre eine baurechtskonforme Anpassung jetzt noch (verhältnismäßig) leicht realisierbar....das heißt's evtl. erstmal Fakten schaffen!

    Ich würde diesen gravierenden mangel unbedingt förmlich (schriftlich!) anzeiegen und zur Beseitigung des selben auffordern. Dann kann hinterher nicht mehr gesagt werden, nun sei es aber leider zu spät....wer schreibt, der bleibt, heißt es ja nicht ganz zu unrecht.

    Auch würde ich in diesem Schreiben auf die baurechtsrelevanten Umstände (nun keine Wohnfläche gem. LBO) hinweisen, so daß sich der Hersteller nicht auf Unwissen berufen kann oder darauf, daß er die Dringlichkeit/ Ernsthaftigkeit seines Fehlers nicht hat ersehen können.

    Im Zweifelsfall besser mal ein paar Hunnis für einen knackigen Brief vom RA ausgeben....das wirkt dann häufig (leider) ganz anders als das Geschreibe eines nervigen Kunden, der ja eh von nichts Ahnung hat.....

    Thomas
     
  9. R.B.

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    Und ich hatte oben bereits Möglichkeiten dargelegt, wie man das Problem evtl. doch noch lösen könnte, auch ohne dass das halbe Haus abgebaut wird.

    Anscheinend sind aber Lösungen nicht gefragt. Langsam habe ich den Eindruck, Du suchst keine Lösung sondern Argumente um der Firma an´s Bein zu pinkeln.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Sbauer

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    Ich habe hier soviele Lösungsvorschläge gehört und gleichzeitig wurden diese im nächsten Beitrag widerlegt... Bodenaufbau variiert hier ja schon zw. 11-20 cm ... aber diese Beiträge hat ja jeder gelesen.

    Ich bin für alle Vorschläge dankbar und bin schon mit der Firma zur Problembehandlung in Kontakt.

    Ich denke nicht, dass man hier ein Haus baut, kostet ja nicht viel ..., um einer Firma ans Bein zu pinkeln. Dafür sind mir mein Geld, meine Zeit, meine Nerven .. meine Existenz zu wichtig.

    Da ziehe ich anderen Spass vor.
     
  11. Lukas

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    Na dann beschäftige Dich z.B. mal ganz spaßig mit dünnschichtigen Fußbodenheizsystemen.

    Gruß Lukas
     
  12. archi3

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  13. #153 benutzer1, 22.06.2012
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    Ich behaupte malganz keck, dass ein Gutachter kaum die lichte Raumhöhe messen wird.
    Wir haben uns auch mal für ein Haus interessiert, und da wurde nichts vom Gutachter gemessen.
    Ich selbst hatte das auch nicht überprüft.
    Wenn mir das Haus gefällt, dann zählt der Gesamteindruck und keine Abweichungen im Zentimeter-Bereich...

    Ich behaupte mal, dass sich Bewohner anderer EU-Länder über solche "Probleme" schlapp lachen. Sowas gibt's echt nur in Deutschland...
    In RP wäre das Haus also konform, in Berlin nicht? Das ist doch krank...

    Leider muss sich der TE jetzt mit dem Problem rumschlagen.
     
  14. Baumal

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    klar, in einigen EU -ländern lachen bewohner sich auch
    schlapp, wenn die hütte bei einem erdbeben einstürzt,
    weil jeder baut, wie er gerade möchte...:irre
     
  15. Baumal

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    und ich weiß überhaupt nicht was es darüber
    zu diskutieren gibt.

    eine landesbauordnung ist einzuhalten,
    egal ob in RP, oder Berlin...

    so einfach ist das.
     
  16. #156 ReihenhausMax, 22.06.2012
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    Ich hab das bei unserem RMH schon mal nachgemessen, wie hoch die Zimmer eigentlich sind ...
    Bei einer "Stadtvilla" würde ich schon mindestens 2,70m haben wollen. Ist nicht das, was wir
    in unserer leider nicht mehr selber genutzten Altbauwohnung hatten, aber wenn schon denn schon ;-)
    Gab´s die Tage einen netten Artikel zum Thema Raumhöhe in der FAZ Online, finde ihn leider nicht.
     
  17. #157 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie viele andere EU-Mentalitäten (vor Ort) kennst Du so gut, dass Du das zu beurteilen können glaubst??
    Mit fallen da solche Mentalitäten wie die Niederländer ein. :D

    Das sollte ein Lehrer doch nun kennen. Hier G8, da G9, dort G8 oder 9, hier IGS, dort gar nicht, hier ein Kruzifix, dort keins, hier Oberschule, dort 6 Jahre Grundschule.
    Wenn es um die Bildungspolitik geht, sind auch viele Lehrkräfte sehr an der Landeshoheit interessiert.

    So what. Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß - oder wie
     
  18. R.B.

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    Mir wäre nicht bekannt, dass jemand mein Beispiel mit der Dünnschicht-FBH widerlegt hätte. Habe ich da was übersehen? Widerlegt wurde nur meine ursprüngliche Annahme, dass man hier evtl. noch Toleranzen berücksichtigen könnte, da lag ich anscheinend falsch.

    DU schreibst immer, dass an den 11,5cm Bodenaufbau nicht zu rütteln ist. Warum? Wenn es keine echten Gründe dafür gibt, dann bin ich mir sicher, dass man mit dem entsprechenden FBH Aufbau die 3cm (sofern es überhaupt 3cm sind) kompensieren kann. Ein Aufbau mit 11,5cm ist schon eine Sache für sich, und man wird auch damit keine überragenden Eigenschaften erreichen. Das schafft man mit 8,5cm auch, evtl. sogar noch besser. Natürlich werden hier Mehrkosten entstehen, aber das soll nicht Dein Problem sein. Das darf sich derjenige an die Backe heften der für die Abweichung verantwortlich ist.

    Bevor also die Hütte zum Abriss freigegeben wird, sollte sich der Planer mal ernsthaft Gedanken über einen anderen Bodenaufbau machen. Es muss ja nicht immer 60mm ZE sein, und es gibt auch Dämmstoffe die besser sind als die 08/15 WLG040 oder 045.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #159 Thomas Traut, 22.06.2012
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    OT: Ralf, krank ist es trotzdem. 1871 wurde mit der Gründung des Deutschen Reichs der erste konsequente Schritt zur Überwindung der Kleinstaaterei gemacht. Viel weiter ging es nicht, von den untauglichenen Versuchen der Diktaturen mal abgesehen. Das ist der gleiche Unfug wie 250 gesetzliche Krankenkassen, die alle die gleichen Leistungen zum gleichen Preis anbieten müssen. Ob es da hier mal einen gestützten Fitnesskurs, dort mal eine billigere Tropenschutzimpfung gibt, ist völlig Banane.

    Zum Thema: Wo bleibt der Schnitt? Irgendwo muss doch der Fehler schon in der Planung liegen. Ob da ein Gutachter nachmisst oder nicht, spielt keine Rolle. Das Haus verstößt gravierend gegen die Bauordnung. Schon die Fertigmeldung bei der Bauaufsicht wäre eine Lüge.
     
  20. Baumal

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    den schnitt, ja den schnitt, werden wir
    vermutlich nicht zu gesichte bekommen.

    der ist zu geheim...:cool:
     
Thema: Raumhöhe nicht eingehalten, was nun ?
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