real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit

Diskutiere real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem...

  1. mikede

    mikede

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    Hallo zusammen,

    Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem Prozess habe ich eine Frage, zu der mir Ihre Expertenmeinung gefallen wird.

    Ich bin im Gespräch mit einem Baupartner, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Wir sind jedoch immer noch sehr verwirrt darüber, wie die Immobilie aufgeteilt werden soll. Die Situation ist wie folgt:

    1. Bei dem fraglichen Diagramm handelt es sich um ein ca. 1000 qm großes trapezförmiges Grundstück (siehe Abb.).
    2. Wir wollen uns so teilen, dass wir beide das gleiche Baurecht haben
    3. Es wurde vereinbart, dass ich bei Bedarf den größeren Teil übernehmen und zusätzliche Kosten zahlen werde.

    Der Makler sagte uns, dass wir das Grundstück in 559 m²(wieder ein Trapez) und 441 m² aufteilen können, aber mein Baupartner ist sich nicht sicher, ob der kleinere Teil das gleiche Gebäuderecht haben wird.

    Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Blick darauf werfen und einen möglichen Weg vorschlagen könnte, um eine echte Spaltung zu erreichen, bei der beide Parteien das gleiche Gebiet bauen können.

    Bild 2.jpg makler_vorschlag.jpg bild1.jpg
    GRZ - 0,30
    GFZ - 0,40
    zwei Vollgeschoss sind erlabut


    Vielen Dank für Ihre wertvollen tipps im Voraus.
    M
     
  2. #2 Gast56382, 23.09.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Wo ist denn die untere Zeichnung her, aus dem Bebauungsplan? Sieht so aus, als wenn das dann geteilte Stück beide an einer Straße angebunden ist. Ist schon einmal nicht verkehrt.
    Wenn vom Bebauungsplan kein Baufeld vorgegebenen ist, kann man das so machen, aber wenn Baufelder eingehalten werden müssen, wird es schwieriger.
    Am sichersten und rechtl. einwandfrei bekommt ihr beide das mittels einer Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt raus.
    Nimmt die Skizze zur Teilung des Grundstückes mit rein und zeichnet eure Immos darauf ein, auf Maßstäblichkeit, bzw. Bemaßung bisl achten.

    Dann wisst ihr, ob es möglich ist. Danach kann man weiterverhandeln, oder auch nicht.
     
  3. mikede

    mikede

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    Vielen Dank für die Antwort.

    ja, die Zeichnung sind von der Bebauungsplan.

    Leider haben wir keine Zeit für das Bauvanfrage, da der Eigentümer einen anderen Verkäufer (einen Bauträger) vor seiner Haustür hat und er zwar Familien bevorzugt, sich aber gerne an die Notar Termin zum ende dieses Monats hält, die er bereits festgelegt hat.

    VG
    M
     
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