Rechnung begleichen - obwohl Fa. Schaden angerichtet hat?

Diskutiere Rechnung begleichen - obwohl Fa. Schaden angerichtet hat? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich hatte schonmal tage , da sind 10 so dinger abgeholt worden , so ein schwimmteich macht schon ne ganze menge aushub :D und weil sowas meist im...

  1. #21 wasweissich, 01.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hatte schonmal tage , da sind 10 so dinger abgeholt worden , so ein schwimmteich macht schon ne ganze menge aushub :D und weil sowas meist im bestand gebaut wird , ist nicht mit sattel und 24t bagger ......

    und an einen schaden der über einen gebrochenen kantenstein und 1/2 m² abgesacktes pflaster ginge , kann ich mich nicht erinnern .

    ohne die stempel auszufahren kriegt man gerade einen leeren kübel oder 3m³ sperrmüll aufgenommen .

    die ketten passen schon , alle container einer grösse brauchen eine kettenlänge ...

    ein erdaushubbehälter kommt auf 12-16t (wenn das zeug gut angerteten wird , was oft genug bei bastelwastel passiert , wenn er sich einen zweiten sparen will , auch mehr ) . das ganze hebt man nicht allein über die stempel , da darf die hinterachse auch mithefen
     
  2. #22 the motz, 01.11.2015
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    Kunde sagt Fahrer, wohin er den Container haben will, Fahrer erledigt dieses natürlich, beim abholen wundert sich Kunde, daß ein Container mit Erde doch mehr wiegt wie drölfkilofuffzig, und macht daraufhin schadensansprüche im Forum geltend...

    Ohne Angaben zum Container (Absetz/Abroll)

    Ohne Angaben der Größe (davon ist mal im erheblichen Maße das Gewicht abhängig)

    Ohne Angaben zum Aufbau des Untergrunds (wenns denn so ein großes Loch wäre, wären doch konkretere Angaben oder Fotos eigentlich ganz einfach zu machen)


    Ohne konkreten Angaben zum Schaden (Riesenloch ist eher relativ zu sehen)

    Sorry- aber selbst, wenn ich blutiger Laie bin, spätestens wenn ich die erste Schaufel voll Erde in der Hand habe, sollte wohl irgendwo das lichterl aufgehen, daß der Container ein gewisses Gewicht erreichen wird...

    Irgendwie kommt mir das ganze etwas zu konstruiert vor...
     
  3. #23 wasweissich, 01.11.2015
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    wasweissich Gast

    diese passage aus #3 finde ich bezeichnend , wenn ich schon freiwillig bretterzeug auslegt , wird er wissen , warum . auch als bedauernswerter laie
     
  4. #24 Kalle88, 01.11.2015
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    @wwi: Wenn ich auch bei dir bin aber was hat der Kunde mit der Unterklotzung der Stempel zu tun? Eigentlich ist das die Aufgabe des Fahrers. Bei einem Kran, ob Motorwagen oder Autokran, kommen die Lastverteiler auch vom Fahrzeugführer. Gerade bei Erde braucht es da ja doch etwas dickere "Brettchen" oder gleich vernünftige Platten.
     
  5. #25 wasweissich, 01.11.2015
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    ja eben
     
  6. Neutal

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    Wir haben auf jeder Baustelle diverse Container stehen. Im Regelfall ist es der Fahrer, der ein Absetzen nicht durchführen möchte. Nun bekommt er soigar vom Eigentümer höchstslbst die Zustimmung den Container auf der Pflasterfläche abzustellen, damit ist für ihn das Thema doch erstmal erledigt. Wir hatten schon Fahrer die sich gewigert haben Container abzusetzen... Wir haben die Möglichkeit den Schutt mit eigenen Fahzeugen abzufahren, ein Privatmann auch???
    Rechnet mal nach was Euch die Entsorgung mit einem Klaufix( Anhänger bis 750Kg) an Zeit und Aufwand gekostet hätte, dann überlegt was das bischen Pflasterfläche an Verlegung kostet. Ihr wolltet eine vereinfachung EURER Arbeit und habt sie beim Fahrer durchgesetzt, der Schaden an der Garage kann auf die Ferne nicht beurteilt werden, weil ja keine bilder zur Einschätzung des entstanden Schadens eingestellt wurden
     
  7. #27 wasweissich, 02.11.2015
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    irgendwie täten mich die gebrochenen pflastersteine schon noch interessiert ....
     
  8. KA12ER

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    Kann nicht verstehen warum man sich einen Container auf sein neues Pflaster stellen lässt. Ich stelle mir doch auch keine Werkzeugkiste auf die Motorhaube meines Autos und wundere mich danach wo die Kratzer herkommen.....:mauer
     
  9. #29 Petka81, 04.11.2015
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    Was soll bitte dieser sinnfreie Beitrag? Das "bisschen Pflasterfläche" wieder in Ordnung zu bringen kostet mich einen Tausender. Und ja, mir wäre es viel lieber gewesen, der Fahrer hätte mir vorher gesagt "Achtung Kunde, das kann so schiefgehen..komm lass mich ein anderes Fahrzeug holen, denn mit dem aktuellen klappt es nicht". Denn wieso klappte es mit dem 2. Fahrzeug problemlos???
    Das wären dann 80 Euro Mehrkosten für den Transport gewesen, so habe ich einen Schaden von knapp 2000 Euro.
    Und wer hat dich überhaupt nach der Einschätzung des entstandenen Schadens gefragt??? Den Schaden beurteilen kann ich selbst, dazu brauche ich kein Forum.

    So, ich möchte mich bei allen bedanken, die mir konstruktive Tipps gegeben haben. Dass wieder mal ein paar gehässige Kommentare dabei waren, ist mir in diesem Forum leider nicht neu.
     
  10. #30 Petka81, 04.11.2015
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    Hallo Herr Wortmann,

    danke für die ausführliche Antwort. Werde nun erst einmal abwarten. Gestern war der Sachverständige der Versicherung vor Ort und hat den Schaden aufgenommen.
    Es handelte sich um einen Abrollcontainer, lt. Wiegeschein waren 13t Gewicht im Container.

    Der erste Fahrer, der den Schaden auch verursachte, sagte uns noch dass er den Schaden der Firma melden wird, so dass diese die Versicherung einschalten. Ich denke kaum, ein Fahrer würde mir soetwas sagen, wenn er sich seiner "Schuld" nicht bewusst wäre.

    Ich habe die Rechnung noch nicht beglichen und warte ab was passiert. Habe vorsorglich schon einen Fachanwalt angerufen, sollte es zu Problemen kommen, werde ich die Sache an diesen übergeben. Vielen Dank nochmals.
     
  11. #31 Petka81, 04.11.2015
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    Leider wohne ich nicht in Ihrem Einzugsgebiet, sonst hätte ich Sie nach einem Angebot gefragt :-P

    Sorry krieg es nicht auf die Reihe Bilder einzustellen. Wobei die auch nichts zur Sache tun. Mir ging es um die reine Vorgehensweise in so einem Fall und die ist nun geklärt. Um die Schuldfrage sollen sich nun andere kümmern....
     
  12. Neutal

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    Bitte entschuldigen Sie meinen sinnfreien Beitrag. Ich habe ja von Berufs wegen nur wenig mit Baustellen zu tun und überlege nicht so gerne BEVOR ich etwas schreibe.
    Es gibt allerdings Menschen die einen kleinen Gedanken an mögliche Folgen verschwenden, eben bevor man jemanden sagt, das er einen Container auf eine frisch verlegte Pflasterfläche abstellen läßt um hiernach einen schuldigen für entstandene Beschädigungen sucht.
    Sollte lediglich ein Anrei für ein bischen selbstreflektion sein, aber ich bin mir sicher das der Anwalt alles richten wird
     
  13. #33 stockstadt, 05.11.2015
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    Hallo,

    auch hier gilt doch erstmal ... wer Schäden verursacht, haftet dafür.
    Wie weit eine Mithaftung des eigentümers greift kann man hier ohne weitere Einzelheiten nicht wissen.

    Aber es gibt doch noch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Versicherung und somit der Schadensverursacher nicht bezahlt.

    LG
     
  14. KlausK

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    Der Fahrer darf als Angestellter auch nichts anderes tun als auf die Haftpflichtversicherung zu verweisen, die kümmert sich auch um unberechtigte Ansprüche und soll diese abwehren. Eine Schuld wird der Fahrer vor Ort sicherlich nicht zugeben, da er damit u. U. den Versicherungsschutz gefährdet.
    Steht so oder so ähnlich auch in den Bedingungen Deiner Kfz- und/oder Privathaftpflicht.
     
  15. #35 stockstadt, 07.11.2015
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    Das stimmt so schon einige Jahre nicht mehr
     
  16. KlausK

    KlausK Gast

    Stimmt, so pauschal seit rund drei Jahren nicht mehr, deswegen auch das "u.U.", sollte man die Schuld zugegeben haben und die Versicherung weigert sich, ist man (auch wieder) u.U. selber mit dabei. Im Bekanntenkreis hat die Versicherung versucht ein mündliches Schuldanerkenntnis als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht hinzustellen.
     
  17. #37 Ralf Wortmann, 07.11.2015
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    Spätestens seit der Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 ist die Sache mit den Anerkenntnissen von Versicherungsnehmern nicht mehr so folgenschwer für den VN, wie gemeinhin angenommen.

    So lautet seither z.B. der:

    § 105 VVG: „Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam.“
     
  18. #38 ThomasMD, 07.11.2015
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    Das ist ja alles richtig.
    Aber die Schlussfolgerung des TE, dass der Fahrer quasi sein Verschulden eingeräumt hätte, weil er vor Ort angekündigt habe, die Versicherung zu informieren, ist das reine Wunschdenken des Auftraggebers.
    Solche Versicherungsverweise wird wohl jeder ablassen, der keine Lust auf unfruchtbare Diskussionen hat. Mit Anerkenntnis hat das absolut nichts zu tun.

    Gruß
    Thomas
     
  19. #39 Petka81, 25.12.2015
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    Um den Fall hier "abzuschließen", und vielleicht interessiert es den ein oder anderen: habe von der Versicherung des Unternehmens die Hälfte des Schadens erstattet bekommen.

    Frohe Weihnachten und danke für euer Feedback.
     
  20. #40 the motz, 25.12.2015
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    Also habt ihr doch der Versicherung die Hälfte reinwürgen können.

    Glückwunsch!

    Und da soll man sich über unbezahlbare Prämien wundern...
     
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