Rechnung für Bewehrungsabnahme Geschossdecke?

Diskutiere Rechnung für Bewehrungsabnahme Geschossdecke? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ist damit nicht schon alles klar? Wenn es so ist wie ich geschrieben habe, sprich der qTP als TWP sowohl mit der Statik als auch den...

  1. #21 matschie, 10.06.2020
    matschie

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    Wenn es so ist wie ich geschrieben habe, sprich der qTP als TWP sowohl mit der Statik als auch den stichprobenhaften Kontrollen beauftragt wurde und das auch so durchgeführt wurde, ja.

    Wenn die Stichprobenhaften Kontrollen jetzt allerdings durch jemand anderen ans den TWP durchgeführt wurden sieht das ganze ggf. anders aus.
     
  2. Hembo

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    Die "Prüfung der Statik durch einen geprüften Tragwerksplaner inkl. Bescheinigung zur Übereinstimmung mit den Bauantragsplänen macht hiervon unabhängig der Haupt-Achitekt." Dies ist allerdings ein anderer Posten und hat auch nach Auskunft des Architekten nichts mit der "Bewehrungsabnahme" zu tun. Dies sei ein anderer Posten und hängt nicht zusammen.

    Aus der Baugenehmigung kommt diese Bewehrungsabnahme nicht als Extra Forderung anscheinend hervor. der Haupt-Architekt hat auch wie gesagt bestätigt, dass dies nicht zusammen hängt.


    Für mich sieht das jetzt so aus als ob das eine Extra Sicherheitsprüfung ist, die mir der GU jetzt in Rechnung stellt. Das ich das Bezahle ist vertraglich nicht geregelt.
    Sieht für mich jetzt auch eher nach Zitat matschie:"Ich kann mir vorstellen, dass der GU die Kosten vergessen hat und jetzt versucht, sie dir aufzudrücken. Genaueres kannst du aber nur dem Vertrag entnehmen." aus

    Ist nur die Frage ob ich mich dagegen wehren sollte, dass die diese "Extra-Sicherheitsüberprüfung" machen. Ist mir ja tendenziell lieber, dass die das auch bei der OG-Deckenplatte korrekt Prüfen und abnehmen lassen als wenn die das weglassen und schluddern und mir das erst nach 5 Jahren wegen Schäden auffällt...
    Wenn das jetzt -wie ich das hier verstanden habe- nichts ist was Sie theoretisch sowieso so durchführen müssten (abhname der Eisen nochmal durch einen Statiker und nicht nur den den Bauausführenden), könnte ich das ja vielleicht als Extra Sicherung sehen.
     
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  3. #23 matschie, 10.06.2020
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    Aber aus der Landesbauordnung (§ 68 Absatz 2 Satz 2)

    Den Satz hab ich noch nicht ganz verstanden.Wer prüft jetzt die Statik? Der Architekt? Oder beauftragt er jemanden?

    "geprüfte" Tragwerksplaner gibt es rechtlich nicht (zumindest nicht in NRW), sondern nur "qualifizerte" Tragwerksplaner. Genauso wie es keine "Bewehrungsabnahme" gibt, sondern nur eine "stichprobenartige Kontrolle".
     
  4. Hembo

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    Ah das ist nochmal gut zu wissen, es stand halt nur nichts von der "Bewehrungsabnahme" in meiner konkreten Baugenehmigung als Forderung drin.

    Unser Hauptarchitekt prüft die Statik "Prüfung der Statik durch einen geprüften Tragwerksplaner inkl. Bescheinigung zur Übereinstimmung mit den Bauantragsplänen macht hiervon unabhängig der Haupt-Achitekt."
    Der Haupt-Architekt hat mir jedoch gesagt, ".Die Bewehrungsabnahme ist nicht die stichprobenhafte Kontrolle der Standsicherheit."

    Die Bewehrungsabnahme wurde von einem anderen Architekten/geprüften Tragwerksplaner gemacht, den anscheinend der GU beauftragt hat.

    Mein Haupt-Architekt meinte "Manche Bauämter fordern zusätzlich nochmal separat eine Abnahme der Bewehrung." In meiner Baugenehmigung steht das jetzt wie gesagt nicht extra drin, aber wie gesagt. Ist ja vielleicht besser dass die das letztendlich gemacht haben.
     
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  5. BaUT

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    Blödsinn. Da steht doch ausdrücklich drin, dass die Prüfung und Übereinstimmungserklärung durch den Prüfstatiker enthalten ist.
     
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  6. #26 Fabian Weber, 10.06.2020
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    Der GU ist also nicht der Planer, sondern Du hast einen Architekten mit der Planung und Bauleitung beauftragt?
     
  7. #27 matschie, 10.06.2020
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    Von einem Prüfstatiker lese ich da nichts. Das sieht für mich nur danach aus, dass der Archi die Statik auf Übereinstimmung mit seiner Planung prüft bzw. prüfen lässt.
    Wäre es ein Prüfstatiker wäre hier nicht von einem "geprüften Tragwerksplaner" (Was auch immer das sein soll), sondern einem saSV die Rede, der hier aber auch gemäß

    gar nicht erforderlich ist.

    Daher ist die Frage, wer warum einen Externen damit beauftragt hat.
     
  8. #28 simon84, 10.06.2020
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    Ich hoffe auch, dass ihr es rausbekommt. Da aber so viele Mängel gefunden wurden gehe ich mal davon aus, dass jemand (Planer? Bauleiter?) Zweifel an der Ausführung hatte und es somit dazu gekommen ist. Jedenfalls stimme ich auch zu, lieber 500 Euro mehr ausgegeben als fehlerhafte Bewehrung.
     
  9. Hembo

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    Der GU arbeitet mit einem Architektenbüro zusammen dass die Planung macht. Für die Bauleitung gibt es einen Bauleiter, der vom GU beauftragt wurde. Ich schätze, dass der Bauleiter aufgrund von Bedenken oder genereller Vorsichtsnahme den externen Prüfer für die Bewheungsabnahme im Namen des GU beauftragt hat...
     
  10. #30 Fabian Weber, 10.06.2020
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    Na wenn der Architekt überhaupt nicht von Dir beauftragt wurde, sondern vom GU, dann würde ich das erst recht nicht zahlen.
     
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  11. Hembo

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    Prinzipiell hast Du recht und ich hoffe jetzt auch sehr, dass das nicht der Anfang einer Welle an zusätzlichen ungerechtfertigten Extrakosten ist. Die 500 Euro tun zwar weh, aber das ist denke ich noch nicht der Punkt an dem ich wohl in die volle Auseinandersetzung mit dem Generalunternehmer gehen werde.

    So wie es sich anhört hätte der GU die Bewehrung ja theoretisch nicht unbedingt von dem Statiker nochmal abnehmen lassen müssen. Wenn ich mir jetzt mal die gefundene Mängelliste ansehe, dann ist es mir jetzt lieber dass der GU das noch gemacht hat und seine Jungs nicht einfach so Beton auf die Filigrandeckenteile+Bewehrung geklatscht hat. Dann soll er das auch lieber bei der letzten Geschossdecke im OG machen. das sind mir dann denke ich die 500 Euro wert.
    Das der GU verpflichtet ist da ne ordentliche Arbeit abzuliefern bringt mir ja nichts wenn ich dann im fertigen Haus durch die falsche Bewehrung Strukturmängel habe die ich vielleicht erst Jahre später zum Tragen kommen.
    Wenn so eine Abnahme der Bewehrung vom Statiker generell für Bauvorhaben nach DIN oder ähnlichem eine Verpflichtung gewesen wäre, hatte ich das jedoch nochmal anders gesehen.

    Danke auf jeden Fall für die Ganzen Antworten. Das war echt super hilfreich um die Lage einschätzen zu können! Echt toll das hier so viele mit hilfreichen Rat dabei sind!
     
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