Rechnung nach Aufmaß statt nach Angebot

Diskutiere Rechnung nach Aufmaß statt nach Angebot im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Angebot?? Hallo Drulli, (ohne jetz die inzwischen alle eingetragenen Beiträge gelesen zu haben) ich denke ich habe schlechte...

  1. #21 pauline10, 28.12.2007
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Angebot??

    Hallo Drulli,

    (ohne jetz die inzwischen alle eingetragenen Beiträge gelesen zu haben)

    ich denke ich habe schlechte Nachricht.
    Auch wenn ich kein RA bin und deshalb meine Antwort rechtlich unverbindlich anzusehen ist, habt ihr euch juristisch sehr ungeschickt verhalten. So wie fast alle Bauherren eben.

    Eine Auftragserteilung ohne konkretes Angebot ist für die eine Seite tödlich und für die andere Seite eine Gelddruckmaschine.
    Das hat der Handwerker erwartet, und es so gesteuert. Aber das kann man ihm nicht beweisen. „Er hatte eben einfach keine Zeit für ein Angebot und war so entgegenkommend schon vorher anzufangen, um euch Kosten zu ersparen.“ (Ein netter Mistkerl eben)

    Es wäre eure Aufgabe gewesen, aller erforderlichen Positionen gegliedert aufzustellen und darauf ein Angebot mit Fristsetzung zu erwarten.

    Ich weiß, das geht nicht, wenn man mit einem GU baut.
    Architekten machen das mit Textbausteinen oder den entsprechenden AFA-Programmen mehr oder weniger detailliert.
    Würde er es genau anpassen, müßte er Hatz-IV beantragen....Aber der Archi wird einen unverschämten Handwerker beim nächsten Mal nicht berücksichtigen. Das ist der wesentliche Unterschied.

    Wenn große Firmen nach bitteren Erfahrungen nicht mehr mit GU oder GÜ bauen, sollten es einzelne Bauherren erst recht NIE tun.

    Was kann man jetzt noch retten??

    Fragt bei der Handwerkskammer nach einem Schiedsmann. (Möglicherweise gibt es die nur im Kfz-Bereich??)
    Versucht euch mit Hilfe eines Fachmannes zu einigen! Meidet Gericht und Anwälte!! Die machen es am schlechtesten und sind am teuersten!
    Betrachtet es als Lehrgeld. Wenn keine weiteres Lehrgeld dazu kommt, seid ihr ein Kandidat für das Guinness-Buch.

    Beispiel für eine Leistungsbeschreibung, hier für Betonsanierung:

    Gerüst ohne Plane aufstellen, vorhalten, abbauen _____(DM/m²)
    ggf. Plane dazu ____(DM/m²)
    Beton untersuchen ____(DM/m²)
    Beton strahlen ____(DM/m²)
    Untersuchungsmethode:
    Bewehrung freilegen, entrosten, schützen ____(DM/m)
    Ausbruchsstelle vermörteln, Haftbrücken ____(DM/m)
    Feinspachtelüberzug ____(DM/m²)
    Schutzanstrich (3mal) ____(DM/m²)
    Angebotssumme incl. MWSt.

    So etwas muß man aufstellen können. Ein Archi wird es noch mit DIN-Nummern aufpäppen und mit Herstellerbezeichnungen ergänzen. aber nur so kann man später ein gemeinsames(!) Aufmaß erstellen.

    Und in Zukunft mit mehr Papier und Foto! Telefon ist tödlich! Dann schon besser FAX.

    Nachträgliche Demontage/Montage:

    Ich könnte mir vorstellen, das war eine Behinderung. Die Experten mögen mich hier ruhig verbessern!!
    Wurde sie schriftlich an- und abgemeldet??
    Wenn nicht, freut euch, das war sein Fehler. Allerdings nur bei VOB/B. Die hätte dazu übergeben werden müssen. Trotzdem, probieren kann man es ja.

    Letzte Zahlungsfrist ist durchaus ernst zunehmen. Aber ich vermute mal, da muß auch eine fehlerfreie Rechnung vorliegen.
    Teilzahlung des nicht strittigen Betrages war in jedem Fall sehr sinnvoll.

    Fragen:

    Zu 1: Gemeinsames Aufmaß???
    Zu 2: Kann sein, sein Hoflieferant gibt ihm eben Jahresrabatt. Gegenteil nicht beweisbar. (Lehrgeld!)
    Zu 3 und 4: Fachmann vor Ort heranziehen
    Zu 5 Kontakt halten, sich fachkundig machen, verhandeln.

    Gab es überhaupt eine Abnahme und Übergabe???

    Gruß pauline
     
  2. Ryker

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    Fragt sich nur, was da was fuer wen ist. Bei mir darf man erwarten, dass ich bei so einem Auftrag die tatsaechlichen Stunden
    und das tatsaechlich verbrauchte Material berechne. Bei den meisten anderen auch.
     
  3. drulli

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    Kurze Zwischeninfo: Beim Zusammenstellen des Schriftverkehrs für den Anwalt ist mir aufgefallen, dass das angenommene Angebot 6300 netto also 7300 brutto. Das habe ich wie's Angela übersehen.
    Also haben wir uns sogar für's teuerste entschieden. Mir war auch so...
    Ich will damit nur sagen, dass die Präsenz auf dem Bau ausschlaggebend war.
    Grüße!
    Drulli
     
  4. #24 pauline10, 30.12.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Anwalt??

    Hallo Drulli,

    ich will in der mißlichen Situation nicht noch sticheln. Aber:

    Was hat den der Anwalt auf die Frage nach seinem Honorar, den Kosten des Streites und den Erfolgsaussichten geantwortet?

    Auch Anwälte darf man nach dem Honorar fragen. Vorher!!

    Gruß

    pauline
     
  5. #25 operis, 01.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 01.01.2008
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    Genau so ist es , solche angebote sollte jeder klar denkende mensch in den rundordner schmeissen, ob es nun der günstigste oder der teuerste ist. wie kann ich denn eine summe beurteilen wenn ich gar nicht weiss, woraus sich diese zusammensetzt?

    Handwerker, die solche angebote schreiben, gehören nicht auf die baustelle, da aber ihre fehlleistung noch mit erhalt des auftrages belohnt wird, kann ich nur noch mit dem kopf schütteln.

    und das am 01.01.08.

    Grüße operis
     
  6. drulli

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    Das mag ja alles richtig sein. Nur habe ich ausschließlich solche, nämlich 3 Angebote bekommen...
    Ich werde berichten, wie's weitergeht.
    Grüße!
    Drulli
     
  7. Julius

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    Ob das daran liegen mag, daß erkennbar ein Nichtfachmann "ausgeschrieben" hat...? :confused:
     
  8. drulli

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    Kurze Zwischenfrage: Habe ich bei Abrechnung nach Aufmaß Anspruch auf die Angabe der Einzel- bzw. Einheitspreise?
    Ich habe eine Rechnung bekommen, die einzelne Positionen und deren Mengen auflistet, aber keine Einheitspreise, sondern nur die Summe.
    Einen Teil kann ich nachvollziehen, da einige Positionen schon in der "Auftragsbestätigung" mit Einheitspreis genannt waren. Einige Positionen aber nicht.
    Grüße!
    Drulli
     
  9. operis

    operis

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    Das kommt drauf an, wenn du einen pauschalvertrag mit dem handwerker hast, dann eher nicht.

    Bei abrechnung nach aufmass schon, sonst kannst du ja nicht nachvollziehen, wie sich die rechnungssumme zusammensetzt.

    Grüße operis
     
Thema: Rechnung nach Aufmaß statt nach Angebot
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