Rechnung weicht in Positionen und Preis vom Angebot ab

Diskutiere Rechnung weicht in Positionen und Preis vom Angebot ab im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In dem Angebot für unsere Küche (Boden und Fliesenspiegel) waren alle Positionen bereits aufgelistet (z.B. auch Mehrpreis für Großformatige...

  1. #21 kappradl, 20.11.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    In dem Angebot für unsere Küche (Boden und Fliesenspiegel) waren alle Positionen bereits aufgelistet (z.B. auch Mehrpreis für Großformatige Fliesen, jedes Steckdosenloch und die Silikonfugen).
    Ist dann plötzlich viel mehr als XX €/m² aber eben realistisch und planbar.
     
  2. slor79

    slor79

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    Ja, die Schienen habe ich im Verlauf der Arbeiten bestellt.
    Aber 300 Eur netto für die Verarbeitung erscheinen mir doch etwas viel. Gibt es da eine Grenze? Ist das Wucher?
    Muss er mir transparent machen, warum das so viel kostet? Hätte er mich vorher darauf hinweisen müssen?

    "Spezial Fuge" wollte ich haben. Das ist einfach eine etwas bessere Fuge als die normale Fugenmasse. Der Preisunterschied sind auch hier bestimmt keine 30 Eur netto.


    Über weitere Expertenmeinungen würde ich mich freuen...

    Als Privatperson fühle ich mich gerade vom Fliesenleger über den Tisch gezogen.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Nun, du bist nicht unschuldig an der Situation. Aber lassen wir das.

    Zu zahlen ist die ortsübliche Vergütung. Du hast ja auch eine Leistung bekommen. Am einfachsten dürfte das nachträglich über die Handwerksinnung zu erreichen sein. Die haben Innungsmeister, der kann das Gewerk beurteilen und übliche Preise benennen. Das wird aber auch nicht kostenlos sein, ebenso wird der Preis nicht auf Null sinken. Ob es das wert ist, musst du selbst abschätzen. Du hast jedliche Planung und Bauüberwachung gespart, das zahlst du halt jetzt nachträglich.
     
  4. slor79

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    Noch mal 3 Fragen:
    Ist es üblich einen Aufpreis für die Verlegung auf einer FBH zu verlangen? Verlegt habe ich diese selbst.

    Gibt es so eine Art Rabatstaffel für Fehler / Schäden?
    Z.b. An zwei Fliesen sind sichtbare Abplatzungen nicht an der Schnittkante. Trotzdem wurden diese verlegt. Wenn ich nicht auf Austausch bestehe, wie viel ziehe ich dafür ab?

    Was ist die Ortsübliche Vergütung für einen FL in Hamburg? Zählt hier Ort des Kunden oder Sitz der Firma? Die kommen aus SH.
     
  5. #25 coroner, 21.11.2012
    coroner

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    Langsam erweckst du einen gewissen Eindruck...
    Was die Abplatzungen angeht: Entweder du kannst damit leben und akzeptierst die Leistung
    oder du rügst diesen Mangel und erbittest Nachbesserung.
     
  6. #26 Jessi75, 21.11.2012
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    Cooler Ansatz. Kaputte Fliesen hinstellen und nachher noch den Lohn des Fliesenlegers kürzen weil er das gemacht hat was er sollte...

    Für mich hört es sich auch so an als ob hier auf Teufel komm raus die Rechnung gekürzt werden will und dafür müssen jetzt Gründe gesucht werden. Find ich nicht in Ordnung. Wenn der Fliesenleger eine Leistung erbracht hat, soll diese auch vergütet werden. Was wäre, wenn dein Chef Ende des Monats zu dir kommt und anfängt über dein Gehalt zu feilschen weil du ja öfter mal mit den Kollegen geschwätzt hast, deine Arbeit eigentlich auch nicht so ganz 100%-ig war und du ja sowieso viel zu viel verdienst?
     
  7. #27 kappradl, 21.11.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Geht halt darum, wie genau ein Fliesenleger kontrollieren muss, was er aus der Packung holt, bevor er es verlegt. Ist doch egal, wer die Fliesen gekauft hat. Auch Fliesenleger können schlechte Ware erwischen.
     
  8. #28 Jessi75, 21.11.2012
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    Naja, wenn er beim Fliesenleger 1. Wahl bestellt und nachher Mängel feststellt gebe ich dir recht. Wenn er die Fliesen aber selbst besorgt hat, kann es doch theoretisch sein, dass er 2. Wahl zum Super-Schnäppchen-Preis gekauft hat. Woher soll der Fliesenleger das wissen? Oder ist darüber vorher gesprochen worden? Das nehme ich mal nicht an...
     
  9. slor79

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    Ich bin selbst ein Dienstleister. Von mir wird erwartet, dass ich saubere Arbeit abliefere. Wenn nicht, wird gekürzt oder ich muss nachbessern.
    Ich habe einfach nur die Erwartungshaltung, dass die Arbeiten sauber ausgeführt werden. Wenn Unklarheiten auftreten, möchte ich informiert / gefragt werden.
    Ist das zu viel verlangt? Ich glaube nicht.

    Ich habe 20 Pakete mit Fliesen hingestellt. Ich werde nicht alle aufmachen und einzeln auf Fehler prüfen. Das erwarte ich vom FL.
    Ich bin bereit für die vereinbarte Leistung den vereinbarten Betrag zu zahlen. Bei Änderungen, die ich selbst verursacht habe auch den Aufpreis. Nur scheint hier der FL zu versuchen seine eigenen Fehler und den damit verbundene Mehraufwand mir über andere Posten unterzujubeln. Das finde ich nicht ok.

    Heute sind die Klempner da um die Sanitärobjekte zu installieren. Neue Hiobsbotschaft: Die Ausschnitte um die Amarturen sind zu groß als das die Manschetten sie abdecken. Nun müssen schon wieder Fliesen getauscht werden.
     
  10. slor79

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    Ich habe 1. Wahl Fliesen gekauft (nicht ganz günstig) und 2 von ca. 60 Fliesen hatten einen gut sichtbaren Schaden. Der Fliesenleger muss das auch nicht wissen. Er muss nur kurz prüfen ob die Fliese optisch in Ordnung ist. Wenn nicht aussortieren und nicht verlegen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2012
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    Ein Sanilöter ist ein Handwerker. Der kann ausführen, der kann vielleicht auch noch aus Erfarung heraus ein paar Ideen haben, wie die Objekte sinnvoll anzubringen/-ordnen sind.

    Aber der zeichnet nun mal keinen Fliesenplan! Sowas gehört aber zu einer sauberen Badplanung!!!
    Und der vermaßt auch keine Auslässe, sondern setzt die da, wo es für ihne am einfachsten ist!
    (Ist kein Vorwurf, sondern schlichte Tatsache)
    Un schon gar nicht erbringt der Bauleitung im Sinne des Bauherren für andere Gewerke!!

    Soweit also schon mal Dein Deckel!

    Nein - denn die Abdichtung ist *piep*!

    So viel kannst Du gar nicht einbehalten, als dass es die Kosten ersetzt, die Du in ein paar Jahren haben wirst.

    Ergo - raus und neu!
     
  12. #32 Jessi75, 21.11.2012
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    Aber es sieht doch so schön aus :mauer :hammer: Und das ist nun mal für viele das Wichtigste. Egal was drunter ist. :irre Was dann in ein paar Jahren ist wird man ja dann sehen... Vor allem wenn man JETZT noch ein paar Euro abgreifen kann. Wenn es dann hinüber ist hat man nur einen Grund mehr, sich über die schlechte Leistung des Handwerkers zu beschweren (obwohl nicht anders beauftragt und bezahlt).
     
  13. #33 Gast036816, 21.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    na na - architektur und design besteht nicht nur aus struktur, form und farbe der oberfläche, sondern auch in der summe des vorgenannten mit einem funktionierenden darunter. die schönheit alleine hilft nicht bei dichtigkeitsproblemen.
     
  14. slor79

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    Hallo, nun noch ein Update und ein paar weitere Fragen.
    Der Fliesenleger ist bereit die Rechnung mit mir durchzusprechen und für alles eine Lösung zu finden. Er hat schon am Tel. eingeräumt, dass er sich evtl. vertan hat...
    Ich habe eine Mängelrüge geschickt die unter Anderem auch die Abdichtung um die Badewanne / Dusche betrifft. Laut schriftlicher Antwort zu der Mängelrüge will er alles nachbessern, bis auf die Abdichtung und behauptet, dass die Abdichtung ordentlich gemacht wurde und er mir 10 Jahre Garantie drauf gibt. Er hätte das bis jetzt so in jedem Bad gemacht und da hätte es noch nie Probleme gegeben.
    Wie gehe ich da nun am besten vor? Ich (als nicht Fachmann) bin der Meinung, dass es nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurde. (Ist das der korrekte Begriff dafür?)
    Er ist der Meinung, dass die Abdichtung so in Ordnung ist.
    Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher, wie so eine Abdichtung ausgeführt sein muss, damit Sie als fachgerecht gilt? Oder was auch hier immer gefordert ist, wenn nichts Genaues im Auftrag beschrieben war.
    Mein Verständnis ist, dass es nach den anerkannten Regeln der Technik gemacht werden muss, auch wenn das nicht explizit festgelegt wurde. Bzw. gerade weil nichts Abweichendes festgelegt wurde.
    Nur was ist im Bezug auf die Abdichtung im Detail mit „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gemeint? Kann ich das nachlesen? Ist irgendwo definiert was so eine Abdichtung genau enthalten muss?
    Reicht es schon aus, wenn er sich nicht an die Verarbeitungshinweise des Herstellers gehalten hat? Diese geben vor, dass Dichtungsband in den Ecken genutzt werden muss, und zweimal mit insgesamt 0,5 mm Dicke gestrichen werden muss. (Verwendetes Produkt: )
    Wie wird der Übergang zwischen den GK Platten zur Badewanne abgedichtet? Was hätte ich hier erwarten können? Aktuell ist dort nichts und der Anstrich hört ca. 1 -2 cm über dem Badewannenrand auf. Die Silikonfuge soll nach Aussage des FL ausreichend sein.
    Wie beweise ich Ihm, dass er das nicht so gemacht hat? Reichen die Fotos aus, um zu beweisen, dass es nicht fachgerecht ist? Auch vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt?
    Wie gehe ich nun am besten vor? Macht es Sinn jetzt schon mal einen Gutachter zu beauftragen? Oder erst im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahren? (Wenn es dazu kommen sollte)
    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  15. Roth

    Roth

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    Hallo slor79,

    vielleicht hilft dieser Tipp:

    Vom Verband www.gips.de gibt es unter Merkblätter "Gipsplatten und Gipsfaserplatten" das Merkblatt Nr. 5 "Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau" zum kostenlosen Bestellen oder zum Download.

    Lt. Verband sind darin die aRdT zu finden.

    Viel Erfolg beim Durchackern, mir als techn. Laiin fiel`s ganz schön schwer...
     
  16. slor79

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    Hi Roth,
    danke für die Infos. Ich werd das mal durchgehen.

    Kann mir jemand sagen, ob ein Fliesenleger sich daran halten muss? Oder gibt es für die eigene Bestimmungen, wie eine Abdichtung auszusehen hat?

    Wie würdet ihr als Experten vorgehen? Macht es Sinn, wenn sich das jemand vor Ort ansieht oder kann ich dem Fliesenleger das auch so um die Ohren hauen? Welche Beweise kann / muss ich vorweisen?
    Das Kind ist ja schon halb in den Brunnen gefallen. Ich würde das gerne jetzt möglichst richtig machen.

    Danke!
     
  17. #37 Gast036816, 29.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich nehme an, dass du die schlussrechnung vom fliesenleger erhalten hast. dummerweise gilt die leistung 12 tage nach eingang der rechnung als rechtsgeschäftlich abgenommen, wenn du da nicht widersprichst. da dein 1. beitrag am am 18.11. kam, könntest noch glück haben und die abnahme zurückweisen und eine förmliche abnahme terminieren. gleichzeitig zeigst du die mängel an, die dir bekannt sind. jetzt muss der auftragnehmer beweisen, dass seine leistung mängelfrei ist. ist die abnahme vollzogen musst du die mängel dem auftragnehmer nachweisen.
    wann hast du die rechnung genau bekommen?
     
  18. #38 Baufuchs, 29.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt, ergibt sich aus der VOB/B.

    Aber:
    Die VOB/B dürfte wohl kaum rechtswirksam vereinbart sein.
    Dazu hätte der Flisör dem Fragesteller den kompletten Text der VOB/B nachweisbar aushändigen müssen.
    Da die 12 Tage Klausel den Bauherren gegenüber den Regelungen des BGB benachteiligt, dürfte diese auch bei ausgehändigter VOB/B ohnehin unwirksam sein.

    Wenns hart kommt: Anwalt fragen
     
  19. slor79

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    Rechnung kam erst vor einer Woche. Davor war das nur Handschriftlich... die Wollten versuchen mir das Schwarz abzuluchsen. Ich spare dabei ja 20%... Darauf bin ich natürlich nicht eingegangen.
    Reicht die Mängelrüge aus damit die Rechnung als zurückgewiesen gilt? Die hat er per Fax und Einschreiben bekommen. Und auch schon darauf reagiert.

    Wie beweise ich denn nun, dass er die Dichtung mangelhaft durchgeführt hat? Was sind die Anforderungen, die er zu erfüllen hat? Wo stehen die verbindlich?
     
  20. #40 Gast036816, 29.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vorsorglich weist du die abnahme zurück. da machst du auf jeden fall keinen fehler. dabei kannst du auf die mängelanzeige vom vom xx.yy.zzzz verweisen und ergänzen, dass die mängel noch vorhanden sind. du musst nicht beweisen dass die mängel vorhanden sind. meinen vorigen beitrag genau lesen oder eigenen sachverstand beuftragen.
     
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