Rechnungsfreigabe durch Architekt

Diskutiere Rechnungsfreigabe durch Architekt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; solange mit dem Architekten nicht verienbart ist, wie und wann rechnungen zu prüfen sind die mit skonto behaftet sind, kannst du sowieso alles...

  1. sepp

    sepp

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    solange mit dem Architekten nicht verienbart ist, wie und wann rechnungen zu prüfen sind die mit skonto behaftet sind, kannst du sowieso alles vergessen. du kannst sie jederzeit vor der prüfung überweisen.
    und skonto auf gekürzte rechnungen geht schon mal garnicht.
     
  2. Seev

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    @sepp
    Von Skonto auf gekürzte Rechnungen war m.E. auch nicht die Rede, oder hab ich das falsch in Erinnerung?
    Aber auch darin muss ich mich ja zuerst mal auf meinen bezahlten Sachverstand verlassen, dass er es schon korrekt macht. Ich würde nie selbst einfach Skonto abziehen, wenn es nicht auf Rechnung und Freigabe draufstünde.
     
  3. Seev

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    Ich konnte darin keine offene Frage erkennen, da ich für meinen Teil in #12 die bisherige Praxis erläutert hatte. Ansonsten / davor gab es anscheinend nur eine Vereinbarung zwischen Architekt und jeweiligem HW dazu, die ich nur implizit kenne.
     
  4. #24 Manfred Abt, 09.02.2012
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    @seev: du ziehst dich da aus einem Thema raus, welches dein Thema ist.

    Wenn der Architekt seine Sache richtig macht, hält er sich aus dem Thema Skonto raus. Er kann es auch gar nicht "freigeben", da nur du die Zahlung in der Hand hast.

    Mehr als folgender Satz ist vom Architekten nicht drin:
     
  5. #25 Lukas, 09.02.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.02.2012
    Lukas

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    Gut, dann eben auf Hilfsschulniveau.

    Ich nehm mir demnächst einen Straßenverkehrssachwalter und lass mir von dem bestätigen, daß mein Auto immer und überall 100 fahren kann. Wenn ich dann geblitzt werde und der Bettelbrief kommt oder ich gleich rausgezogen werde, dann sag ich "Der hat aber...".

    Was ist so schwer zu verstehen?
    Du hast klare Verträge mt Handwerkern. Wieso meinst Du, daß ein anderer, von dem Du Dich vertreten lässt, Dich von diesen Verträgen entbinden kann?
    Daß die Handwerker sich das gefallen lassen und nicht das verwirkte Skonto einfordern ist reine Gutmütigkeit und die schlichte Freude, daß überhaupt gezahlt wird.

    In Dir sollte besser sowas wie ein schlechtes Gewissen entstehen, da Du die Leute einfach beklaust.

    Das Verstecken hinter Deinem schlampig arbeitenden Architekten ist einfach nur kindisch.

    Gruß Lukas
     
  6. Seev

    Seev

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    Sorry, aber da gehst Du nun deutlich zu weit. Du unterstellst mir Dinge, die so nicht meine sind, sowie Absichten, die mir sehr fernliegen. Und die Vertragslage, die (sehr zu meinem Bedauern) oft alles andere als klar geregelt ist, kennst Du gar nicht, sondern gehst von einem üblichen Zustand aus, den ich leider selten hatte. Die Gründe dafür zu erörtern, würde hier den Rahmen sprengen. (Bei echtem Bedarf kann ich das in anderer Form gerne tun.) Es hat eine Weile gebraucht, bis ich so langsam immer mehr erkenne (auch dank dieses Forums), wo hier der A. schlampig arbeitet.

    Was ich aus dem Beitrag von M. Abt lerne ist, dass es mein A. dann also nicht richtig macht. Aber ich folge ihm dann ja auch nicht, z.B. wenn es offensichtlich ist, dass die von ihm gesetzten Skontofristen nicht passen.
    Vergaloppieren wir uns also nicht in diesem Nebenthema.

    Die Ausgangsfrage, welche rechtliche Relevanz das Tun des A. in der Rechnungsprüfung und -freigabe hat, ist nun ja geklärt.

    Gruss Seev
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Ich muß die Verträge nicht kennen, da ich weiß, daß Skonti klar und vorher vereinbart werden müssen. Fehlts schon daran, steht Dir der Abzug überhaupt nicht zu.

    Gruß Lukas

    PS: Ich habe Dir auch nix unterstellt, sondern Dir gesagt, was Du da machst. Dabei ist es unwichtig ob vorsätzlich oder nicht.
     
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