Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben

Diskutiere Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Erstens lehne ich jede Art von Militär ab und zweitens gibts wohl mehr historische Beweise dafür, daß Mitmachen das Übel unterstützt. Meist wird...

  1. Lukas

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    Erstens lehne ich jede Art von Militär ab und zweitens gibts wohl mehr historische Beweise dafür, daß Mitmachen das Übel unterstützt. Meist wird es dadurch erst möglich.

    Du kannst Dich ja mal bei Blackwater bewerben und dort das Beste draus machen.
     
  2. Baumal

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    das ist doch ein blödsinn.
    ich war ein wehrdienstverweigerer, geschadet hat das mir
    und den menschen, welche ich als zivi betreut habe, nix.

    hätte ich so tun sollen, als ob ich den affentanz BW
    mitmachen will, um die "kameraden" eines besseren zu belehren?
     
  3. #83 ThomasMD, 20.02.2012
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    Und schon wieder muß ich, wiederwillig zwar, einem Archi Recht geben.:biggthumpup:

    @Bernix

    Die Stelle des braven Soldaten Schwejk war leider schon vergeben.
    Deshalb habe ich mir lieber einen Posten besorgt, bei dem die Gefahr des Rumballernmüssens sehr gering war.
     
  4. #84 Thomas B, 20.02.2012
    Thomas B

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    ....sagt mal....habt Ihr alle schon einen im Tee vom vielen Karneval/ Fasching/ Fastnacht - Feiern??? Was ist denn das hier für eine höchst merkwürdige Diskussion?????

    Ich bin ja durchaus ein Freund sich verselbständiger Stränge....aber das hier.....

    Ich würde sagen, jetzt trinkt mal jeder ein Bier aus, geht zu Bett und schläft seinen Rausch aus.......also wirklich.......
     
  5. Baumal

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    ich geh (muß leider wegen den kids) erstmal los...:D
     
  6. Baumal

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    solche gestalten werden mich gleich erwarten:

    [​IMG]
     
  7. #87 Thomas B, 20.02.2012
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    ...echt? Du triffst Dich gleich mit Norbert...?
    duckundgaaaanzschnellwech......
     
  8. #88 Gast036816, 20.02.2012
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    Gast036816 Gast

    @ Thomas - hast du mich erkannt auf dem foto?
     
  9. Baumal

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    ich habs überlebt und bin noch nüchtern.
    nett anzusehen ist es aber doch immer wieder, mit
    all den masken und kostümen.

    da kommt der rheinische karneval nicht mit...:D
     
  10. #90 Gast036816, 20.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    morgens um 10.30 uhr zum rausch auffordern - wo simmer denn hier?
     
  11. #91 Thomas B, 20.02.2012
    Thomas B

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    War ja einfach: der einzige Unmaskierte! :winken

    Grüße

    Thomas
     
  12. Lukas

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    Moin Sepp,

    ich hab mir mal die Berliner Kammerordnung angesehen. Dort befasst sich §2 damit. In der Erläuterung steht eindeutig "soweit sie berechtigt sind".
    Das heißt für mich im Umkehrschluß, daß der Architekt nicht verpflichtet ist, unberechtigte Interessen seines AGs zu schützen.

    Gruß Lukas
     
  13. #93 Gast036816, 20.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    moin Lukas,

    jetzt muss nur geklärt werden, ob §2 der kammerordnung bak über den weiteren regelungen HOAI und der gültigen rechtssprechung steht oder nicht. ich fürchte das §2 der kammerordnung weit hinten steht.
     
  14. Lukas

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    Hi Norbert,

    dann zeig doch mal die betreffenden Reglungen in der HOAI.:)

    Gruß Lukas

    PS: Schön wärs auch, wenn es noch jemandem gelingt, diese "gültige" Rechtssprechung zu finden.
     
  15. #95 Gast036816, 20.02.2012
    Gast036816

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    moin Lukas,

    ich habe es leider noch nicht gefunden, habe leider nicht die rechte zeit zu suchen, das ist schon mehrere jahre her, als ich mich damit beschäftigt hatte. da war ich im angestelltenverhältnis.

    momentan musst du dich erst einmal mit dem link von sepp zufrieden stellen. der trifft den sachverhalt schon sehr gut.
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    dann mal suchen im baunetz oder ibr-online.

    Kam erst letztens, aber ich such das heute nicht raus:konfusius s.o.
     
  17. #97 Carden. Mark, 20.02.2012
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der Erich hat das hier auch schon klar dargelegt.
    Ich glaube das jetzt mal :D
     
  18. sepp

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    d.h. wenn du die nächste woche die rechnung deiner öllieferung vom lieferanten erhältst, in der drauf steht 1000l für 980€ (beauftragt war mündlich - "mach mal voll")
    und dein consiliere :D oder sonst jemand den du als berater für deine interessen engagiert hast, streich auf der rechnung die 1000l durch und schreibt 1500l !
    und dann? in den keller - deckel der tanks auf - meter reinhalten -ungefähr ausrechen wieviel denn drin sein könnten - klamotten versaut - meter versaut - kein richtiges ergebnis erhalten - consiliere in den arsch getreten!
    wessen interessen hat er vertreten?
     
  19. Lukas

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    ? Bei der Öllieferung gibts die Quittungen, die direkt im Zähler des Tankwagen gedruckt werden. (So ist das zumindest in F)
    Davon erhalte ich nen Durchschlag. Vertrauen muß ich da "nur" dem Zählwerk.
    Wenn dann die Rechnung abweicht, teile ich das dem Lieferanten mit.

    Inzwischen kenne ich die (Erd-)Tanks dort so gut, daß ich da sogar relativ genau mit dem Zollstock nachmessen könnte.

    Gruß Lukas
     
  20. bernix

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    @sepp: Dein Beispiel ist glaub ich erwas realitätsfern...

    Bei uns ist der Zählwerkausdruck = Rechnung. Eingetragen wird vor dem Ausdrucken noch der vereinbarte Preis.
    Die Menge stimmt....kann ohne Zollstock und dreckige Klamotten wegen der Tankanzeige überprüft werden.

    Sollte sich der Lieferant bei der Preiseingabe vertuen, kriegt er von mir einen Hinweis...der Lieferant verhält sich auch mir gegenüber fäir und stimmt seine
    Liefertermine optimal mit mir ab.
     
Thema: Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben
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