Recht auf Nacharbeit

Diskutiere Recht auf Nacharbeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, Ich glaube mein Anwalt scheint baurechtlich nicht so ganz auf dem Laufenden, obwohl er mir dies vor Mandatsübergabe versichert hat....

  1. #1 alfred37, 11.04.2009
    alfred37

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    Guten Tag,

    Ich glaube mein Anwalt scheint baurechtlich nicht so ganz auf dem Laufenden, obwohl er mir dies vor Mandatsübergabe versichert hat.
    Also ich habe als Sub einen Auftrag ausgeführt ( Innentürmontage ) und natürlich eine entsprechende Rechnung ausgestellt.
    Nun bekomme ich ein Schreiben vom Auftraggeber, es wären schwerwiegende Mängel :mega_lol: aufgetreten. Er hätte
    1. Sämtliche Innentüren ( 6 Stck) überprüfen und nachstellen müssen.Ausserdem hätte er eine Tür aus und wieder einbauen müssen.
    Arbeitszeit 2 Mann a´4 Std. zuzügl. 25,85 € Material. :mega_lol:
    Ausserdem hätte er
    2. ein Branbdschutzelement ausbauen und wieder neu einbauen müssen.

    Zu 1: Es war nur ein Mitarbeiter auf der Baustelle, der Baustelle. Hierbei handelte es sich um einen Rentner, der aufgrund Schwerbehinderung nicht einmal in der Lage ist, eine Treppe zu erklimmen.
    Die angeblichen Mängel sind nicht mehr nachprüfbar.
    2. was die Brandschutzelemente betrifft, so existiert auf der ganzen Baustelle übergaupt kein Brandschutzelement.
    Ein Phantomauftrag

    3. Der Kunde hat mir eine Abnahme unterschrieben.

    Ganz davon abgesehen, dass dies auf Betrug oder zumindest Betrugsversuch herausläuft, hätte der Auftraggeber mir die (angeblichen ) Mängel anzeigen müssen, und er ist gar nicht befugt ohne mich zu informieren diese eigenständig zu beseitigen.

    Darauf hat der AG eine willkürliche Rechnung an mich gestellt, und den Betrag gleich einbehalten.

    Dies ist soweit klar.

    Aber wo bitte steht das im BGB, VOB ( Recht auf Nacharbeit )

    Damit ich dies meinem Anwalt vorlegen kann. Dieser ist anscheinend etwas desorientiert.

    vielen dank,

    alfred.
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    du mußt dein anwalt nix vorlegen er eher dir! Wechsele dein Anwalt!
    Du hast anspruch auf die volle Vertragssumme. Wenn mängel vorlagen hätte man dir angemesene zeit geben müßen zur beseitigen. Abnahme ist erfolgt, Rechnung ist fällig. Ignoriere alles und bestehe auf deine Forderung. Kein schreiben an AG wegen mängel etc.
    Mfg.
     
  3. Baumal

    Baumal

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    als sub?
     
  4. #4 alfred37, 11.04.2009
    alfred37

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    @Baumal

    ich habe dem Kunden meinen Abnehme-"Zettel" vorgelegt.
    hier sind die beschriebenen Arbeiten aufgeführt. Er hatte die Möglichkeit die Unterschrift zu verweigern und evtl. Mängel aufzuführen.
    Darum geht es aber gar nicht.

    Auf welchen § VOB und oder BGB kann man sich auf nacharbeit berufen?

    @ Ylmaz
    auch das ist bekannt, war aber nicht die Fragestellung.
     
  5. Yilmaz

    Yilmaz

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  6. #6 alfred37, 11.04.2009
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    @ Yilmaz

    vielen dank, das war eine konkrete auskunft,

    m. f. G.

    alfred
     
  7. Baumal

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    äähh, ich bin mir nicht sicher, in wie weit
    sub unternehmer- knebelverträge mit VOB/B§13
    wirksam sind.

    auftraggeber ist nun mal nicht
    der kunde.(der mit dem abnahmezettel)...
     
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