Rechtfertigen andere Gebäude die Übertretung des Bebauungsplanes?

Diskutiere Rechtfertigen andere Gebäude die Übertretung des Bebauungsplanes? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich lese hier schon seit einiger Zeit als Gast mit, jetzt hab ich zum ersten mal eine eigene Frage, deren Antwort ich trotz...

  1. mammut

    mammut

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    Hallo zusammen,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit als Gast mit, jetzt hab ich zum ersten mal eine eigene Frage, deren Antwort ich trotz ausgiebiger Suche im Internet allgemein sowie hier im Forum nicht wirklich beantworten konnte. Jetzt hoffe ich, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.

    Konkret geht es dabei um zwei Aspekte des Bebauungsplans: Staffelgeschosse und Anzahl Wohneinheiten. Für beide Aspekte gibt es im Gültigkeitsbereich des B-Planes Beispiele für die Übertretung der Maßgaben bei neugebauten (nach in Kraft treten des B-Planes) Gebäuden. Ohne Bebauungsplan gilt ja die Maßgabe, dass man sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren kann / muss. Fraglich ist für mich, ob man sich beim B-Plan auch auf etwas ähnliches berufen kann.

    Staffelgeschosse
    Der B-Plan schreibt vor, dass Staffelgeschosse oberhalb des 2. Vollgeschosses nicht zulässig sind. In der Nachbarschaft existieren allerdings mindestens zwei Gebäude, bei denen diese Maßgabe nicht beachtet wurde bzw. trotzdem ein Staffelgeschoss oberhalb des 2. VG genehmigt wurde. Ähnlich würden wir auch gerne bauen.

    Anzahl Wohneinheiten
    Hier schreibt der B-Plan eine maximale Anzahl von 3 WE je Einzelgebäude vor. Gleiches Spiel auch hier, in der etwas entfernteren Nachbarschaft (gleicher B-Plan) gibt es einige Häuser mit 4-8 WE. Wir würden gerne 4 statt 3 bauen.

    Mir ist der rechtliche Passus nach §31 BauGB bekannt. Das ist jedoch viel "...kann, wenn...". Die Frage die sich mir konkret stellt, ist, ob bereits genehmigte und gebaute Abweichungen dieses "...kann, wenn..." etwas zu Gunsten des Genehmigungsanfragenden verschiebt.

    Vielen Dank schonmal und Grüße,
    mammut
     
  2. #2 simon84, 26.05.2018
    simon84

    simon84
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    Was bei anderen genehmigt wird spielt prinzipiell für dich keine oder nur eine untergeordnete Rolle.ist immer Ermessenssache und Einzelfallentscheidung.

    Für alles andere ist der Bebauungsplan da, schließlich ist der Sinn dieses Plans dass sich möglichst alle und möglichst vollumfänglich dran halten damit die Behörde weniger Arbeit hat
     
  3. mammut

    mammut

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hatte ich zwar schon "befürchtet", aber dann ist es wohl so.
    Bleibt nur zu hoffen, dass bei unserem Bauvorhaben ebenso genehmigungsfreudig entschieden wird, wie bei den indirekten Nachbarn.
    Aber da zumindest die Stadt verdichten will und der Bauplan schon seine 10 Jahre auf dem Buckel hat, bleibt ja durchaus Hoffnung.
     
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  4. Dimeto

    Dimeto

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    Ja, wenn es sich um gleiche Sachverhalte handelt. Du müsstest in Erfahrung bringen, aus welchen Gründen bei den anderen Bauvorhaben von den Festsetzungen befreit wurde. Wenn Du nicht direkter Nachbar bist, wird's mit dem berechtigten Interesse bei der Behörde allerdings schwierig, so dass Du die Eigentümer ansprechen müsstest. Falls die Abweichungen illegal sind und nur aus Verhältnismäßigkeitsgründen gegen Bußgeld geduldet sind, hättest Du schlechte Karten.
    Das ist aus städteplanerischer Sicht kein Alter.
     
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  5. mammut

    mammut

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    Auch dir vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir schon mal weiter, werde versuchen das mal in Erfahrung zu bringen.
    Natürlich sind 10 Jahre aus städteplanerischer Sicht kein Alter, da gebe ich dir recht. Die Aussage war von mir allerdings auch etwas anders gedacht: In den letzten 10 Jahren hat sich die Lage hier auf dem Wohnungsmarkt dramatisch verschärft. War Verdichtung vor 10 Jahren für die Stadt noch ein Fremdwort, wird jetzt mit Hochdruck versucht neue Möglichkeiten für mehr Wohnraum zu schaffen. Zum einen durch Ausweisung neuer Baugebiete (da stößt die Stadt allerdings an ihre Grenzen) sowie zum anderen durch vorhabensbezogene Bebauungsplanänderungen. Insbesondere letztere Sprengen den Rahmen, welche die bisherigen Bebauungspläne hergeben um ein Vielfaches. Beispielprojekt im Geltungsbereich des auch für mich relevanten Bebauungsplanes: Eigentlich nach Plan 3 WE je Einzelgebäude möglich. Die Stadt baut da jetzt jeweils 20 WE in zwei Einzelgebäude. :irre
     
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