Rechtlich - wohnen in einer Ruine

Diskutiere Rechtlich - wohnen in einer Ruine im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hey, ich hab mich schon durch das BauGB gelesen, aber evtl. weiß noch jemand einen Rat. Mir reichen kurze Pointer oder Quellen, ich kann selber...

  1. #1 Jaache8z, 07.02.2020
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    Hey,

    ich hab mich schon durch das BauGB gelesen, aber evtl. weiß noch jemand einen Rat. Mir reichen kurze Pointer oder Quellen, ich kann selber lesen, ihr müsst mir nicht alles vorkauen (wenn ihr nicht wollt :) ).

    Mal angenommen jemand besitzt ein eingeschossiges Haus, das wurde genehmigt gebaut, ist im Bestand, alles gut. Nun brennt es in einem Zimmer und durch die Decke in den Dachstuhl. An einer Stelle kommt die Zwischendecke runter und das Dach wird undicht. Es geht aber keine Gefahr für Nachbarn und den öffentlichen Raum aus. (Sagen wir das Haus steht im Aussenbereich, Abstand zum nächsten Nachbarn 800m und zur öffentlichen Straße 500m)

    Kann der Besitzer in dem Haus weiter wohnen? Auf eigene Gefahr? Z. B. nur in den anderen Zimmern oder sogar nur in einem gar nicht betroffenen Gebäudeteil (nachträglicher legaler Anbau, andere Dachform, etc). Weil er bspw. den Brandschaden "irgendwann" reparieren will ...

    Ich weiß, dass das Bauamt eine Nutzungsuntersagung aussprechen kann, wenn sich rausstellt, dass das Haus nicht genehmigt gebaut wurde. Aber kann sie das auch für ein genehmigtes Haus tun, wenn dieses sich ... sagen wir ... unfreiwillig verändert?

    Wäre für Tipps dankbar, Grüße, Jaache
     
  2. #2 Fabian Weber, 07.02.2020
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    Ja sicher kann man weiterhin darin wohnen, wenn für den Rest der Brandschutz und Statik noch in Ordnung ist.
     
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  3. #3 Jaache8z, 07.02.2020
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    Danke Fabian. Die vom Brand gar nicht betroffenen Gebäudeteile dürften ja in ihrem Brandschutz nicht weiter beeinträchtigt sein.

    Eine weitere Nutzung wäre ja für einen evtl. späteren Ersatzbau im Aussenbereich wichtig (Stichwort Nutzungsaufgabe).

    Grüße, Jaache
     
  4. #4 Fabian Weber, 07.02.2020
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    Naja wenn der betroffene Teil des Dachstuhls einkracht und den noch intakten mitreißt, dann ist das halt ein Problem.

    Sollte sich auf jeden Fall ein Fachmann anschauen.
     
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  5. #5 Jo Bauherr, 07.02.2020
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    Also vermutlich interessiert das heute und hier 'von Amts wegen' erstmal sowieso niemanden.

    Zumindest solange, wie Statik- und Brandschutzanforderungen (sind beim EFH ja nur geringste) trotzdem gegeben sind - und sofern kein neidischer Nachbar dazu eine gehorsamste anderslautende Meldung erstattet. ...
    Wenn bewohnbar -wie auch immer- sollte ein Wohngebäude im Bestandsschutz doch kein Problem sein.

    Warum sollte 'das Bauamt' 'VON SICH AUS' tätig werden?
     
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  6. #6 Jaache8z, 07.02.2020
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    Wenn, dann würde das Bauamt wohl einen "Tipp" bekommen. Angenommene kleine Gemeinde, Nachbarn, die selber im Aussenbereich wohnen, aber evtl. froh wären, einen Nachbarn weniger zu haben. :deal

    Aber die angenommenen zwei Gebäudeteile wären nachträglich angebaut und hätten ein Flachdach, im Gegensatz zu dem angeknacksten Walmdach des Hauptteiles. Also eine Beeinflussung wäre da wohl auszuschließen.

    Grüße, Jaache
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.02.2020
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    Sind mir irgendwie zu viele Annahmen:)
     
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