Rechtsfrage?

Diskutiere Rechtsfrage? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, folgende Situation. Nachbargrundstück liegt ca. 1,5 Meter höher als meines. Anstelle zu böschen werden L-Steine in den Boden...

  1. tojo

    tojo

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    Hallo zusammen,

    folgende Situation.
    Nachbargrundstück liegt ca. 1,5 Meter höher als meines. Anstelle zu böschen werden L-Steine in den Boden betoniert.
    Direkt an der Grundstücksgrenze hat mein Nachbar eine 6 Meter lange Garage die direkt neben seinem Haus steht.
    Ich habe ein Bauunternehmen beauftragt diese Garage nach anerkanntem Stand der Technik zu unterfangen.
    Die Unterfangung wird in Abschnitten von ca 75 cm durchgeführt. Fundamente werden frostfrei hergestellt.

    Meines erachtens habe ich damit meine Schuldigkeit getan.
    Sofern später Probleme auftauchen, die mit der Abfangung in Zusammenhang gebracht werden muss aus meiner Sicht der Bauunternehmer für die Kosten aufkommen.

    Mein Nachbar wünscht eine schriftliche Dokumentation des Ist-Zustandes seiner Garage bzw. Wand zum Haus "vor" Beginn der Arbeiten durch die ausführende Firma. Soweit OK. Er wünscht des weiteren das ich Ihm unterschreibe für die Kosten aufzukommen sofern Probleme auftauchen, da er sich nicht darauf verlassen will das der BU später noch greifbar ist. Muss ich mich darauf einlassen?
     
  2. geigei

    geigei

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    --->

    bin zwar kein Rechtsexperte;
    würd aber sagen, Sie müssen sich drauf einlassen! den SIE sind der Auftraggeber. Also müssen SIE sich mit der Firma streiten und nicht Ihr Nachbar.

    Wenn ich der Nachbar wär, würd ichs genauso machen! :deal
     
  3. jimmi

    jimmi

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    auch ich bin in dieser Hinsicht absoluter Laie, aber nach meinem Verständnis muss doch der Nachbar seine Garage selbst unterfangen. Ich würde auf jeden Fall eine Rechtsberatung und einen Fachmann (kein Bauunternehmer) hinzuziehen. Auf der anderen Seite will man ja mit seinem Nachbar auskommen, also eine Lösung für beide Seiten suchen.

    Gruss Jimmie
     
  4. #4 BHMarkus, 09.11.2004
    BHMarkus

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    der, der das bestehende gelände verändert ist für die auftretenden abfangungen und folgeschäden verantwortlich.

    bin auch laie, aber das thema wurde hier schon mehrfach diskutiert.
    einfach mal suchen ;)

    gruss
     
  5. #5 Unregistriert, 08.02.2005
    Unregistriert

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    Nix unterschreiben!

    Ich denke mal, wenn er später irgendwelche auftretenden Probleme von Ihnen bezahlt haben will, muß ER beweisen, dass diese Probleme wirklich von Ihnen (oder ihren Handwerkern, für die sie aber vermutlich verantwortlich sind) verursacht sind. Eine solche Dokumentation bietet ihnen aber auch gewisse Sicherheit gegen ungerechtfertigte Forderungen. Falls dafür Kosten anfallen, würde ich diese aus Vorgenanntem Grund mit dem Nachbarn teilen.

    Würde ich keinesfalls tuen. Mit welchem Recht fordert er die Unterschrift? Wenn er irgendwann etwas einklagen will, bitte. Aber nichts vorher zusichern, damit kommt man in Teufels Küche.

    Problem könnte natürlich sein, wenn sie die Unterschrift des Nachbarn als Genehmigung brauchen.

    Ist alles nur Laienmeinung. Würde dringend mit einem RA die Sache durchsprechen. Ist eh nicht schlecht, diesen auch mal über den Bauvertrag schauen zu lassen. (habe das leider zu spät gemacht und der hat mir da schwehr die Augen geöffnet.)
     
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