Regelung von Kränen im Baugebiet...

Diskutiere Regelung von Kränen im Baugebiet... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wird der Kran nur für das Auflegen der Pfetten, und zum Verlegen der Deckenplatten benötigt? Dann reicht ein Autokran völlig aus und ist auch...

  1. #21 Delmarcos, 07.03.2007
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    Wird der Kran nur für das Auflegen der Pfetten, und zum Verlegen der Deckenplatten benötigt? Dann reicht ein Autokran völlig aus und ist auch günstiger.
     
  2. #22 Stefan77, 07.03.2007
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    Ne, fange nächste Woche an zu bauen incl. Keller. Der wird halt für den Rohbau benötigt...
     
  3. #23 damy, 07.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 07.03.2007
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    MLiebler hat es schon beschrieben

    oder- ene weitere Möglichkeit besteht bei einigen älteren Kränen (z.B. Potain) den Ausleger zu teleskopieren, dann ist er nur noch halb so lang, ist aber eher selten.
    Bei neueren Kränen besteht meist die Möglichkeit das vordere Auslegerteil hochzuziehen oder ganz nach hinten zu klappen.

    Das von MLiebler beschrieben Abspannen ist die Möglichkeit die mit den Unterdreher-Kränen in der Praxis am meisten gemacht wird.
    Der Kran wird in die Hauptwindrichtung gedreht, die Katze an die Auslegerspitze gefahren und der Lasthaken mit den Abspannseilen so hoch wie möglich gezogen. Die Abspannseile werden rechts und links mit einem Winkel von max. 60° verankert (Betongewichte). Die ganze Aktion ist mit dem Kranhersteller abzusprechen und genehmigen zu lassen.

    @Ralf
    Bei untendrehenden Kränen kann man keinen zusätzlichen Balast auf den Unterwagen/Stützen legen, ist technisch nicht möglich. Das einzige was ich mal gesehen habe ist, dass die Stützen des Kranes auf Betonplatten standen und mit diesen verspannt waren. Bei obendrehenden Kränen ist es durchaus machbar den Zentralballast zu erhöhen und damit das Kippmoment zu erhöhen.

    Ergänzung:
    Wenn sich Kräne in ihrem Drehbereich überschneiden, dann sind Vorfahrtsregeln zwischen den Kranführern zu vereinbaren. Und die Kranfahrer haben sich abzusprechen und zu verständigen.
     
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