Regenwasserabfluss vor barrierefreien Fenstern/Türen?

Diskutiere Regenwasserabfluss vor barrierefreien Fenstern/Türen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebe Leute, geht mal wieder in die Buchhandlung. Dort könnt Ihr ein wunderbares Buch eines Bauexperten erwerben: Flachdachrichtlinie - Kommentar...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Liebe Leute, geht mal wieder in die Buchhandlung. Dort könnt Ihr ein wunderbares Buch eines Bauexperten erwerben:
    Flachdachrichtlinie - Kommentar eines Sachverständigen. Autor: Stefan Ibold ISBN 978-3-481-02594-6

    Darin schlägt man/frau dann die Seite 202 auf und findet - oh Wunder - den Punkt 4.4 Anschlüsse an Türen.
    Dort steht (Auszug aus der Flachdachrichtlinie):
    Die Anschlußhöhe soll mindestens 0,15 m über der Oberfläche des Belages, der Kiesschüttung oder der Begrünung betragen.


    Ich denke, damit haben sich alle Debatten über die Bezugsebene erledigt!
     
  2. Julius

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    Sehe ich nicht so.
    Denn man kann z.B. einen Rost anordnen.
    Stefan hat bestimmt kein Verbot der barrierefreien Eingänge fordern wollen.

    Was sich übrigens schon in der Begriffswahl "soll" andeutet.
    Der Unterschied zum "muß" sollte Fachleuten bekannt sein (ganz abgesehen davon, daß in ein Buch erst einmal jeder schreiben kann, was er will).
     
  3. #23 Gast036816, 22.10.2012
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    Gast036816 Gast

    und wenn dann auf seite 204 weiter geblättert wird, dann steht dort unter barrierefreier übergang, das besondere maßnahmen erforderlich sind, z. b.:

    - wannenförmiger entwässerungsrost ggf. beheizbar mit unmittelbarem anschluss an die entwässerung,
    - gefälle der wasserführenden ebenen,
    - schlagregen- und spritzwasserschutz durch überdachung,
    - türrahmen mit flanschkonstruktion,
    - zusätzliche abdichtung im innenraum mit gesonderter entwässerung.

    da helfen magnetschienen gar nichts, wenn die nass werden rosten wie nix und geben ihren geist auf.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2012
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    Soll ist ein modales Hilfswerb. Was es bedeutet, steht auch in dem Buch.

    Mein lieber Juluis, auch Dein Leseverständnis scheint trotz Deiner vorgeblichen Deutschlehrerei nur begrenzt zu sein.
    Ich hatte bewust dazugeschrieben, das es sich um ein im Buch abgedrucktes Zitat aus der Fachregel handelt.
    Und die kann a) nicht jeder schreiben und ist b) eine der Regel der Technik!
     
  5. #25 nutellatoast, 22.10.2012
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    Wir besitzen mehrere Geschäfte. Dort ist jeder Eingang IMMER barrierefrei - wir sind behindertenzertifiziert.

    Ich habe jetzt mal extra nachgeschaut: nirgendwo befindet sich eine Wasserabflussmöglichkeit. Die Eingangstüren grenzen jeweils an die Pflastersteine des Gehwegs. Die Gehwegplaner haben garantiert keine Wasserabflussvorrichtung eingebaut.

    Es gibt kein Rost o.ä., auch kein Gefälle oder eine besondere Art der Tür oder Zarge.

    Es hat noch NIE, NIEMALS in eines unserer Geschäfte hereingeregnet.

    Wir haben gedacht, wir machen das einfach so wie immer, wenn wir was gebaut/umgebaut etc. haben. Aber das war eben bisher immer nur geschäftlich, nie im Privatbereich. Da macht man sich dann doch nochmal mehr Gedanken.

    Wenn das Ganze aber ein solch gravierendes Thema ist und nach Euren Kommetaren einem planerischen Super-GAU nahekommt: warum war das im Geschäftsbereich nie ein Thema?

    Ich habe jetzt das erste Mal bewusst auch bei Nachbargeschäften geschaut. Viele haben Stufen und ärgern sich darüber. Aber einige haben wie wir einen barrierefreien Zugang, ebenfalls ohne Wasserabfluss. Von Wasserschäden ist mir bislang nichts bekannt - man redet ja hin und weieder miteinander. So etwas Ärgerliches wäre doch thematisiert worden.

    Und: Macht es denn einen Unterschied, wenn ich ein 2x2 m großes Podest vor der Haustür habe? Das haben nämlich auch viele hier bei uns. Das kann man ja wohl kaum mehr Stufe nennen.Wenn das Wasser da drauf steht, müsste es theoretisch ja auch unter der Haustüre hindurchsickern.

    Ich werde jedenfalls die Bedenken nochmal mit dem GaLa-Bauer besprechen. Kann mir aber seine Reaktion schon denken: "Immer diese DIN! so ein Quatsch! Habe ich schon zigfach anders gemscht und keinen hat' s gekümmert. Passiert ist auch nichts!"

    Vielleicht sollte man nicht immer päostlicher sein als der Papst.... Wenn ich jetzt keine Gegenbeispiele kennen würde, wir also weit und breit die Einzigen wären.... aber so....

    Es gibt da einen so schönen Spruch: "Jeder sagte, das geht nicht. Und dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht!" - Mein Motto für den Hausbau - bisher sind wir super damit gefahren und haben viele Bedenken anderer Leute in Staunen und Bewunderung verwandelt.
     
  6. Julius

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    Na, dann ist es doch ganz einfach:

    Weise den Planer an, es so "wie bei Euch im Geschäft immer" ausführen zu lassen und stelle ihn diesbezüglich schriftlich von der Haftung frei!
    Daß so eine Version auch eine Einschränkung des Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden zur Folge hat, ist Euch hoffentlich klar.

    P.S.
    Ich kenne einige Fälle, wo es auch "geschäftlich ebenerdig hineingelaufen ist" und entsprechende Schäden entstanden.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2012
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    Ach Nußnougatcremeaufverbranntembrot ;).

    Ma as Denkanstoß:
    Springt ein Mann vom Hochhaus. Als er an der ersten Etage vorbeifällt, denkt er: Schon 22 Etagen und es ist noch nichts passiert
    :wow

    Sicher gibt es zig Konstruktionen, die über Jahre oder Jahrzehnte gut gehen. Ein Teil davon, weil der worst case nie/noch nicht eintrat, ein anderer, weil die Nutzer bewusst betsimmten Situationen vorgebeugt haben.
    Aber weder das eine noch das andere ist eine Garantie auf die Zukunft.

    In diesem Forum wirst Du (nochmal) keinen finden, der das gesundbetet. Mach es, im Wissen um die Murksigkeit, freu Dich, sollte es gut gehen, aber beschwer Dich nicht, wenns in die Hose geht.
    Oder lass es ordentlich machen!
    Es ist auch kein planerischer Supergau, es ist nur etwas, bei dem man über Lösungen nachdenken muss! Und etwas, das mehr Geld kostet als mit Absatz!
     
  8. #28 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es bisher gut gegangen ist, hast du glück gehabt. kommt es zum schaden, wird dir deine versicherung etwas anderes erzählen. wenn du es anders als die din haben willst, dann musst du deinen planer aus der haftung entlassen. ergänzung zum honorarvertrag, risiken beschreiben, aufklärungsgespräch abfassen und beide leisten die unterschrift, dann kannst du bauen lassen, was du möchtest an dieser stelle.
     
  9. #29 Gast56083, 25.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Hallo Nutellatoast,

    von den Experten hier, bekommst Du Ausführungen genannt, die 100% korrekt dem Stand der Technik bzw. den DIN Anforderungen entsprechen.
    Keiner wird Dir hier das ok geben, dass man es nicht so genau nehmen muss.
    Das und einiges andere (z.B. der Ton), unterscheidet dieses Forum von anderen Foren die man so gewohnt ist.
    Die von den Experten zusätzlich genannten Schadensszeanrien (und Risiken), welche eintreten können wenn Du es nicht so machst, und die daraus resltierenden Ratschläge, musst Du für Dich selber bewerten.
    Meine persönliche Meinung, da ich auch gerade bei dem Thema bin:
    Sowohl mein GU als auch der GaLaBauer sagen, dass es nach DIN die genannten 15cm Höhendifferenz sein sollen.
    Beide sagen aber auch, dass wenn es Ihr Haus wäre, sie diese bei den bei mir vorhandenen Gegebenheiten (Beachtung Wetterseite, Dachüberstand bzw. zukünftig überdachte Terrasse) auch nicht einhalten würden und die Terrasse bündig anschließen würden.
    Ich muss dazu sagen, dass ich keine HST habe, sondern zur Hauptterrasse Flügeltüren und zur Nebenterrasse eine PSK (also jeweils noch einen Rahmen).
    Am Ende wird es so ähnlich wie auf dem Bild aussehen, wobei mir da GaLaBauer sogar von der Regenrinne abrät und auch rein über das Gefälle entwässern würde.
    Den Anhang 32438 betrachten
    Das Risiko trage ich. Und ich habe für mich entschieden, dass mir die Ebene wichtiger ist, als das Risiko.
    Nicht alle Horroszenarien die hier an die Wand gemalt werden, müssen eintreten.

    Aber ich fahr auch mal 60, selbst wenn nur 50 erlaubt sind. Die Risiken die dahinter stecken akzeptiere ich auch ;-)
     
  10. #30 nutellatoast, 25.10.2012
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    @zellstoff: Kann leider deinen Anhang nicht öffnen. Aber ich denke, so werden wir's wohl auch machen. Ja, das mit den 15 cm habe ich auch gehört....und unser GaLA-Bauer sagt ähnliches wie Euer.
    Na denn.... hast mich etwas beruhigt. Ich dachte, das macht NIEMAND (außer die, die ihre Häuser für Fotosessions freigeben; dort sehe ich das nämlich immer wieder, seltsamerweise) und wir sind nachher die Superdoofis.
     
Thema: Regenwasserabfluss vor barrierefreien Fenstern/Türen?
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