Regenwasserableitung

Diskutiere Regenwasserableitung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind lt. Bebauungsplan des Neubaugebiets verpflichtetet das Regenwasser in den Regenwasserkanal abzuführen: 1.8.3...

  1. #1 Stevoboy, 08.04.2018
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    Hallo zusammen,

    wir sind lt. Bebauungsplan des Neubaugebiets verpflichtetet das Regenwasser in den Regenwasserkanal abzuführen:
    1.8.3 Regenwasserableitung:
    Im Plangebiet ist unverschmutztes Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) dem Regenwasserkanal zuzuführen.

    Allerdings wurde unserer Flurstück und das des Nachbars nicht an das System angeschlossen, alle anderen Baugrundstücke jedoch schon.
    Diesen Sachverhalt haben wir beim Gespräch mit dem Bauträger nach Einsicht des Leitungsplans festgestellt.
    Das Grundstück wurde als voll erschlossen durch die Gemeinde verkauft.

    Ich werde morgen mal das Bauamt kontaktieren. Wie geht es jetzt aus Eurer Sicht weiter?
     
  2. Dimeto

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    Vielleicht wurde auch nur bei der Dokumentation geschlampt. Sollte tatsächlich das Tiefbauunternehmen die Anschlüsse vergessen haben und noch nicht Insolvenz angemeldet haben, müssen die Anschlüsse noch verlegt werden. Liegt ein Planungsfehler vor, muss die Gemeinde den Verantwortlichen ausmachen und für Abhilfe sorgen.
    Das muss nicht heißen, dass die Anschlüsse schon bis an die Grundstücksgrenze verlegt wurden. Das ist in Neubaugebieten zwar üblich, wenn das aber im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist, könntest Du Pech haben. Voll erschlossen heißt nur, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen in der vorhandenen oder geplanten öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück liegen. Eventuell muss der Bauherr die Kosten für den Hausanschluss ab Hauptversorgungsleitung übernehmen.
     
  3. #3 Stevoboy, 09.04.2018
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    Habe gerade die Gemeinde erreicht, der Leiter ist der Überzeugung, dass die Leitungen verlegt wurden. Wahrscheinlich wurde tatsächlich nur falsch dokumentiert.
    Die Anschlüsse liegen in der "Hauptstraße", allerdings nicht in der Stichstraße, an der wir wohnen werden.
    Müssen die Anschlüsse zumindestens an der Grundstücksgrenze direkt liegen? Wenn nein, dann müssten wir ja noch einmal die Stichstraße aufbuddeln lassen oder Leitungen quer durch ein fremdes Grundstück legen lassen ;-).
     
  4. #4 Fred Astair, 09.04.2018
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    Stichstraße klingt nach Anliegerstraße ohne öffentliche Widmung?
     
  5. #5 Stevoboy, 09.04.2018
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    Kenne den Unterschied nicht genau. Es ist eine kleine von der Stadt gepflasterte Straße, die in Form eines T von der normalen Wohngebietsstraße abgeht.
     
  6. Dimeto

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    Auch in der Stichstraße?
    Laut Leitungsplan oder auch laut Aussage der Gemeinde?
    Nein. Das wird zwar in Neubaugebieten üblicherweise so gemacht, wenn es vertraglich nicht ausdrücklich erwähnt ist, hat man aber keinen Rechtsanspruch darauf.
    So ist es. Wenn das Grundstück aber als voll erschlossen verkauft wurde, müsste es sich bei der Stichstraße um eine geplante oder vorhandene öffentliche Verkehrsfläche oder um eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche handeln, in der die Leitungen bereits liegen, so dass Du nur das Stück von deiner Grundstücksgrenze bis zur Leitung aufbuddeln musst.
    Vielleicht ist nach den ersten Erschließungsarbeiten nochmal umgeplant worden. Gab es eine B-Plan-Änderung? Poste doch mal einen Ausschnitt aus dem aktuell rechtskräftigen B-Plan, aus dem hervorgeht, wo dein Grundstück, die Stichstraße und die Hauptstraße liegen.
     
  7. #7 Stevoboy, 10.04.2018
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    Der Leitungsplan war wohl veraltet. Die Tiefbaufirma hat auf einer Seite wohl Leitungen verlegt, allerdings noch nicht in den Leitungsplan übertragen. Daher die Verwirrung, denke es wird alles gut ablaufen.
     
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