Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen

Diskutiere Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; habt ihr ein feuchteproblem oder der nachbar .............? so als denkansatz .

  1. #21 wasweissich, 16.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    habt ihr ein feuchteproblem oder der nachbar .............?

    so als denkansatz .
     
  2. #22 biber0001, 16.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    hmmmm, eigendlcih hat die gesammte Reihenhaussidlung das Problem, es ist bei allen Kellerabgängen in der Nachbarschaft... und das seit Jahrzehnten.

    Aber unser Nachbar regt sich jetzt auf und will das wir SEIN Problem beseitigen, weil es von unserer Seite kommen würde.
     
  3. #23 biber0001, 16.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    Wir haben kein Feuchteproblem, aber der Nachbar will zum Anwalt, und wenn wir im Unrecht sind, mußen wir zahlen ( anwalt / Gutachter / Ausschachten/ neue Terasse auf unserer Seite) ...... deshab erst mal hören wir im Recht ist !
     
  4. #24 wasweissich, 16.04.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hätte gesagt , selbst erstmal einen anwalt befragen , wobei ich des nachbarn anspruch nicht sehe .
     
  5. #25 biber0001, 16.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    Tja, dann werden wir wohl mal auf sein Anwaltschreiben warten mußen.....
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    siehe beitrag 11.

    die eltern mit ihren 70 jahren werden bestimmt nichts
    verbrochen haben. vermutlich der nachbar....:biggthumpup:
     
  7. #27 Baufuchs, 17.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    sehe das so:

    Die Kellerabgangswand gehört dem Nachbarn.

    Dass diese 8cm in Bibers Grundstück gebaut wurde ist schon unzulässig. (Grenzüberbauung).

    Wenn nun der besagte Nachbar mit seiner Wand ein Feuchtigkeitsproblem hat, dann müsste gem. Leiter u. Hammerschlagsrecht (aus Nachbarrechtsgesetz NRW) Biber dem Nachbarn lediglich gestatten, sein Grundstück zu betreten/zu nutzen um den Mangel beseitigen zu können.

    Muss der dazu den Terrassenbelag o.ä. aufnehmen, hat er nach Abschluss der Arbeiten den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

    Lasst euch nicht wegen der 8cm kirre machen....:winken

    Wartet das Anwaltschreiben des Nachbar ab und beantwortet dieses nicht selbst, sondern lasst das einen im Nachbarrecht versierten Anwalt machen.
     
  8. #28 biber0001, 17.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    Die Reihenhäuser wurden damals ja von EINEM Bauträger gebaut.
     
  9. #29 ThomasMD, 17.04.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Nix mit Überbauung.
    Das kommt davon, wenn jemand am Telefon ne Wendeltreppe beschreibt.
    Baumenschen sind Sehmenschen.
    Ich habe die Situation der Bibereltern so verstanden:
     
  10. #30 biber0001, 17.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    Ja, genau richtig verstanden:mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol: !
     
  11. #31 biber0001, 17.04.2010
    biber0001

    biber0001

    Dabei seit:
    16.04.2010
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    hausfrau
    Ort:
    aachen
    Thomas , vielen lieben Dank für das super tolle Bild.

    So kann am es super verstehen.

    Von der 8 cm Seite soll auf Kosten meiner Eltern ausgeschachtet werden :bef1021:

    Wer muß Zahlen?
     
  12. #32 Baufuchs, 17.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    ThomasB das skizziert hat, habe ich das auch verstanden.

    Ob die Wand von ein und demselben BT errichtet wurde ist doch wurscht.
    Die Wand gehört dem Nachbarn. Wenn dessen Wand nun "undicht" ist, darf er die wie schon beschrieben sanieren.
    Zahlen darf er selbst.

    Bleibe bei dem, was ich schon geschrieben habe.
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich sehe das auch so.
    Also in Ruhe abwarten, ob, wie und mit welcher Begründung der Nachbar schriftlich einen Anspruch geltend macht.
    Erst dann besteht evtl. Handlungsbedarf.

    Ich würde dem Nachbarn schon jetzt schreiben, daß er gerne diese SEINE Mauer auch von der Seite Deiner Eltern her fachgerecht sanieren lassen darf. Aber allein auf SEINE Kosten und unter Einhaltung einer 14-tägigen Anmeldefrist für den Beginn der Arbeiten.
    Die Oberfläche im Grundstück Deiner Eltern hat er auf eigene Kosten hinterher wieder ordnungsgemäß so herzurichten, wie sie derzeit angelegt ist.
     
  14. Pat88

    Pat88

    Dabei seit:
    13.02.2022
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hi zusammen,

    wäre mal interessant zu wissen, was bei dem o.g. Fall am Ende bei raus gekommen ist.
    Wir haben einen ähnlichen Fall mit einem leicht anderen Szenario.

    Unser Haus hier (blaues Symbol) stand ein halbes Jahrhundert alleine. Das Grundstück auf dem das "längere" Haus steht, gehörte viel Jahre uns. hat mein Vater irgendwann mal verkauft.
    [​IMG]

    Aktuell hauen wir gerade die alten Betonplatten-Terasse kurz und klein. Eine Seite der Terasse grenzt ja an sein Haus an. Er hat damals in Rücksprache mit meinem Vater die letzte Betonplatte extra dick gegossen (richtiger Spaßvogel), damit laut seiner Aussage das Wasser nicht in seinen Keller läuft. Die Platte ist jetzt sogut wie weg und nun macht er sich in's Hemd.

    Gleiche Fragestellung wie am Ursprungsbeitrag: Bin ich jetzt dafür verantwortlich bei meiner Terassenplanung (Pflastersteine auf Schotter/Kies) mir Gedanken über eine teure Drainage zu machen? Im Prinzip ist es mir eigentlich total egal, ob's in seinem Keller feucht wird. Er hätte ja damals von vorne rein beim Hausbau vernünftig abdichten können. Er musste ja unbedingt sein Haus länger und höher bauen als unseres...

    Trotzdem will ich jetzt kein Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen. Sein ebenso lustiger Vorschlag war, ich soll ihm bescheid geben, bevor ich die Pflastersteine lege, damit er vorher nochmal ne "Schicht Teer" drunter schmieren kann. Ja ne is klar...

    Wer haftet?

    LG,
    Pat
     
Thema: Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. keller reihenmittelhaus feucht

    ,
  2. feuchte wand beim nachbarn wer ist schuld?

    ,
  3. reihenmittelhaus feuchtigkeit im keller

    ,
  4. mauer kellerabgang feucht vom nachbarn terrasse,
  5. nachbar keller feucht,
  6. wand zum nachbarn nass,
  7. Keller innenwand feucht Terrasse nachbar,
  8. reihenhaus auf meiner seite freilegen um nachbarhaus neu abdichten,
  9. mein keller ist nass durch nachbarhaus wie gehe ich vor,
  10. gemeinsame mauer feucht
Die Seite wird geladen...

Reihenhaus Feucht- wer muß zahlen - Ähnliche Themen

  1. Revisionsschacht Sammelleitung Reihenhaus wieder schließen

    Revisionsschacht Sammelleitung Reihenhaus wieder schließen: Hallo zusammen, erst einmal: Frohe Weihnachten euch allen. Im Zuge unserer Kernsanierung (RMH, 50er Jahre) haben wir unsere Bäder von einer Seite...
  2. Reihenhaus mit 24er Aussenstein

    Reihenhaus mit 24er Aussenstein: Hallo zusammen, wir haben ein Reiheneckhaus mit 126 qm Wohnfläche auf drei Etagen + Keller in Aussicht. Ist eher so ein Standardgrundriss 5,60 m...
  3. Durchgehende Dachrinne bei Reihenhaus. Was geht?

    Durchgehende Dachrinne bei Reihenhaus. Was geht?: Hallo, ich habe schon einige Artikel zum Thema "durchgehende Dachrinne bei Reihenhäusern" gelesen, bin aber trotzdem nicht wirklich schlauer...
  4. Fassade/Brandriegel im Bereich der Gebäudetrennfuge Reihenhaus

    Fassade/Brandriegel im Bereich der Gebäudetrennfuge Reihenhaus: Hallo zusammen, Vergangene Woche wurde aufgrund Schallschutzproblemen unsere Fassade an der Trennfuge (wir besitzen ein Reihenmittelhaus, Baujahr...
  5. Reihenhaus: Gedämmt aber Keller feucht

    Reihenhaus: Gedämmt aber Keller feucht: Hallo an die Gemeinde: vor 2 Jahren haben wir ein Reihen-Mittelhaus (BJ ca. 1960) käuflich erworben. Die Fassaden sind alle mit Styropor gedämmt...