Reihenhaus nach WEG kaufen.

Diskutiere Reihenhaus nach WEG kaufen. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, ich habe damals Abstand genommen von solch einen Konstrukt! Die aufgezählten Nachteile haben mich dann doch etwas verängstigt. Warst du...

  1. #21 RHM2012, 19.11.2012
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    Hi,

    ich habe damals Abstand genommen von solch einen Konstrukt! Die aufgezählten Nachteile haben mich dann doch etwas verängstigt.

    Warst du schon mal bei einer Eigentümerversammlung. Ich ziehe mir das nun seit ca. 12 Jahren "rein". Das totale Chaos, wie es auch in diesem Thread beschrieben wurde. Ich kann nur meine Eigentümergemeinschaft reden. Als um die Renovierung der Balkone ging dachte ich meine Nachbarn ziehen sich gleich das Bierglas über den Schädel.

    Für mich keine Option - für dich scheint es eine zu werden. Ich bezahle doch nicht über 300.000€ um mir vorschreiben zu lassen was ich zu tun oder zu lassen habe.


    Ach noch eine Anmerkung.

    Preislich haben Sich die REH nach WEG und Realteilung fast nichts gegeben!!

    LG
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
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    Ich habe über 10 Jahre in einem (echten) RH gelebt - Schallschutz Stand 1959!

    Ich weiß also, über was ich spreche :o
     
  3. #23 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Nur finde mal eines ohne WEG. Auch das meiner Schwiegereltern ist nur nach WEG geteilt.

    Ich finde halt das auch mit der Tiefgarage ne super Sache und das macht aber die Realteilung unmöglich.

    Ach ja jetzt hat mir mein Mann den Wortlaut des Vertrages geschickt den Zusatz hat er mir Unterschlagen. Die Wohnungstrennwende werden mit einem Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 versehen. Das andere galt für den allgemeinen Schallschutz. Müssten 67 dB sein.
     
  4. #24 Bautine, 19.11.2012
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    Ich auch: 1995-2012 im Reihenhaus - erbaut in den 70'ern. Davon 9 Monate (anderes RH zur Miete während Bauzeit EFH) mit der ständigen Beschwerde des Nachbarns über die Treppe heruntertrampelnde Kinder.

    Und Erfahrungen im engeren Umfeld mit Eigentumswohnungen ist ebenfalls vorhanden.


    Ich schätze mal, wer hier mitliest nimmt eher Abstand von einem solchen Konstrukt. Aber wenn es für euch das Richtige ist... Ich würde alle Verträge und die BUL von Fachleuten überprüfen lassen. Nichts ist ärgerlicher als 300.000,- in den Sand zu setzen, um dann festzustellen, dass man so nicht leben kann (z.B. ständige Geräusche aus dem Nachbargebäude, kein privates Wort auf der Terrasse, die Kosten für das Gemeinschaftseigentum und den Verwalter sind sehr hoch,...).
     
  5. #25 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Das ist es ja deshalb mach ich mir ja Gedanken und hör mir Eure bedenken an.

    Das ist das einzige was sich nicht richtig abschätzen lässt die Kosten für das Gemeinschaftseigentum.

    Ich selbst bin in einem EFH aufgewachsen, ich hatte das Gefühl meine Eltern arbeiten sich mit dem Ding auf, sowohl beruflich um das Geld zu erwirtschaften als auch in der Freizeit im Bezug auf Instandhaltung/Garten etc.. Schließlich ging die Ehe zu Bruch. Zwar nicht direkt wegen dem Haus aber das war sicherlich ein Mitgrund.

    Allerdings ist halt die alternative dazu offensichtlich nur in Miete zu bleiben und das will ich auf keinen Fall, weil da hat man gar keine Rechte.

    Wir haben derzeit im Keller, ein defektes Abwasserrohr. Der Kellerraum steht leer ist also nicht Vermietet, der Vermieter hat es selbst festgestellt, seit 2 Wochen ist nix passeirt. Es modert so vor sich hin. Ob WEG oder nicht passiert das im Keller meine Reihenhauses kann ich den Klempner rufen und dann ist es gut.
     
  6. #26 Achim Kaiser, 19.11.2012
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    Ralf,
    Hier ist die Beschreibung um was sie sich kloppen und was zurückgezogen wurde und was noch gilt .... ein Elend.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #27 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Aber dann haben wir doch nen erhöhten Schallschutz. Wenn der Schallschutz der Wohnungstrennwände nach DIN 4109 Beiblatt 2 geht.
     
  8. #28 Achim Kaiser, 19.11.2012
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    Für erhöhten Schallschutz soll die Norm angeblich nicht mehr zuständig sein ....
    Ich habs nicht *im Detail* nachvollzogen. Ich hatte nur im Kopf zurückgezogen aber anscheinend bezog sich das auf den Teil 10 .... und angeblich unüberbrückbare Differenzen zu den VDI Geschichten ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #29 githero, 19.11.2012
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    Vielleicht solltet ihr mal in anderen Ecken Fürths schauen oder was gebrauchtes kaufen. In N ist dieses Konstrukt eher ungewöhnlich.
     
  10. #30 Thomas B, 19.11.2012
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    ...für eine Wohnung. Ja. Für eine Kommunwand: No.

    Was ist der Unterschied hier zw. WEG und Realteilung? Bei der Realteilung muß Dein haus für sich existieren können. Theoretisch könnte man also die Nachbarhäuser abreissen und Deines bleibt dennoch stehen. Das ist gerade bei den Trennwänden zum jeweiligen Nachbarhaus interessant. Diese werden beim Reihenhaus (Doppelhaushälfte) zweischalig errichtet. Also es hat jeder eine innenliegende "Giebelwand". Die beiden Wände sind schalltechnisch entkoppelt. Du kannst wie ein Berserker gegen die Wand hämmern, man wird im Nachbarhaus nichts oder fast nichts hören, da zwischen den beiden Wänden eine trennende Fuge liegt, die den Schall denkbar schlecht leitet/ überträgt. Bei einer gemeinsamen 24er Wand wirst Du hingegen sehr viel mehr aus Nachbars Häuschen hören. Das mag bei normalen Wohnzimmern noch ganz O.K. sein, bei der Treppenhauswand aber wird sich eine Schallübertragung fast nicht vermeiden lassen (bei der normalen 2 x 1/4 gewendelten BT-Standrad-Dingern). Und das kann schon sehr störend sein. Bei einem normalen RMH wirst Du also zum nachbarn hin mind. 2x17,5 cm + 2-4 cm Fuge haben. Der Unterschied ist signifikant!

    Daß in unserer Region dies ein gängiges Konzept sei (WEG, statt Realteilung) ist mir zugebenermaßen mehr als neu. Eigentlich habe ich sowas noch nie gehört (außer mal hier im Forum), so daß mich dies schon sehr wundert.....
     
  11. Julius

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    Ähm, so wie ich das verstanden habe, soll sie sogar 2x24cm + Fuge bekommen...
     
  12. #32 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Also wir haben uns schon mehrere Objekte angesehen, einige in Fürth direkt, in Vach, in Veitsbronn, meine Schwiegereltern wohnen in Heilsbronn, es war wirklich überall das selbe. Das Objekt steht jetzt in Schwabach.
    In dem Fall ist es wenigstens nachvollziehbar, dass keine Realteilung möglich ist wegen der gemeinsamen Tiefgarage. Das war bei den anderen Objekten größtenteils nicht der Fall.

    Ob WEG oder Realteilung bekommt man immer erst mit wenn man sich näher dafür interessiert. Man sieht es ja auf den ersten Blick nicht.

    Eh mit dem Kalksandstein hab ich mit zugegebener Maßen vertan. Die Außenwände sind 24er Wände die Wände zum Nachbar 15ener Steine dann eine Luftschicht und dann die 15er Wand zum Nachbarn.

    In Nürnberg haben wir zugegebener Maßen noch nicht geguckt, da das was uns einigermaßen zugesagt hätte einfach zu teuer war.
     
  13. #33 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Kann man jetzt da Beiträge ändern? Wenn ja bitte sagt mir wie.

    Ich wollte nämlich sagen, dass wir uns in Nürnberg zwar schon Exposes angesehen haben, allerdings hat uns da nichts so zugesagt, dass wir es näher betrachtet hätte. Von dem her kann ich nichts dazu sagen ob Realteilung oder ob nach WEG geteilt wird.

    Also so wie ich das verstanden habe, Steht jedes Haus für sich extra. Die Realteilung konnte eben hier aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden.
     
  14. #34 githero, 19.11.2012
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    Ich kenne es aus der Gegend nur dann, wenn es
    a) besonders günstig werden sollte (RH unter 200 TEUR) oder
    b) der Bauplatz besonders "eng" war und die Hausbreiten unter 5m waren.
    Tiefgarage hört sich für mich danach an, dass 2 Stellplätzer vorhanden sein müssen, der Bauplatz das aber nicht mehr oberirdisch hergibt
     
  15. #35 Thomas B, 19.11.2012
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    2 x 15 cm Wandstärke kann reichen....Hängt aber natürlich von der Rohdichte des Steins, also seinem Gewicht ab.

    Ich glaube Dir schon, daß das so ist mit der WEG-Teilung. MIR war dies nur nicht bekannt, daß so etwas hier öfter vorkommen soll.

    Ist aber auch egal....das Konstrukt vereinigt tatsächlich alle möglichen Nachteile ohne Vorteile zu bieten, da Du immer an den Kosten der anderen beteiligt werden wirst, diese natürlich auch an Deinen....

    Nur mal als Beispiel: Die Fassade muß nach X Jahren saniert werden. Ihr habt ein Mittelhaus, mit vergleichsweise wenig fassade, zwei Parteien aber eine dritte, deutlich größere Fassade, da die noch Giebelflächen haben. Bei einer Realteilung haben die Aueßenlieger den Vorteil auch über diese fassade Licht in ihre Hütte zu bekommen. Du dafür, als Innenliege hast zwar weniger fassade, aber auch weniger Heizkosten. Hier aber: Die teuer erkaufte Fassade wird dann auch -anteilig- von Dir mit saniert.

    Erbsenzählerei?

    O.K.....zählen wir weiter.

    Gehören die Fenster zur Fassade? Wenn Ja, so werden die Außenlieger hier auch mehr haben als Ihr. Dennoch zahlt Ihr im Sanierungsfall deren Fenster mit.

    Natürlich sind die Schnittmenge nicht so groß wie nbei einem MFH, wo es dann auch nur eine heizung mit entsprechenden Ablesungen, Messeinrichtungen, Verwaltungsaufwand usw. gibt.

    Dennoc....ich kann einfach keine Vorteile für eine Teilung nach WEG sehen..............................................................bin ich blind?
     
  16. #36 Skeptiker, 19.11.2012
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    inzwischen schrieb sie 2 x 15 cm!
     
  17. #37 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Genau so ist es. Das Grundstück ist nicht so extrem groß. Die Häuser werden aber 5,60 was jetzt nicht extrem breit ist. Aber der Grundriss ist brauchbar und für uns Okay.

    Wir haben einen Stellplatz oben und einen in der Tiefgarage. Unter 200000 Euro du bist lustig. Schick mir bitte das Angebot. Unter 300 000 triffts besser.

    Gut das Angebot ist schon relativ günstig, aber preislich vergleichbar mit anderen ähnlichen Objekten die derzeit in Schwabach gebaut werden. Da weiß ich aber nicht ob da eine Realteilung oder Teilung nach WEG erfolgt.

    Uns hat das Gesamtkonzept von dem Objekt eigentlich zugesagt. Auch die Architektur finden wir schön, weil es nicht so null acht fünfzehn ist.

    Hat jemand schon mal die Reihenhäuser im Fürther Südstadtpark gesehen. Grausam. Okay sind auch ein paar schöne dabei.

    Wie gesagt das mit der Tiefgarage finde ich toll. Wenn ich überlege, wenn es Regnet ist man in ein paar Schritten trockenem Fußes im Haus. Mein EX-Freund wohnte in einem Reihenhaus Baujahr ca. 1960 da waren die Stellplätze ewig weit weg, das würde mich erst Nerven.

    Die Teilungserklärung räumt uns ja auch ziemlich viele Rechte ein. Auch im Bezug auf die Fassade, Dachterasse etc.. Das heißt man muss gar nicht wegen jedem Furz den Verwalter oder die Gemeinschaft fragen.
     
  18. #38 Achim Kaiser, 19.11.2012
    Achim Kaiser

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    Na wenn doch alles *so schön und prima* ist .... go for it.
    Die kritischen Anmerkungen wurden doch gemacht und sind easy going ....

    Wirkt da eine Dosis AWG Hormone ?
    Wenn nein was hält noch ab ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. #39 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Das hab ich ja schon geschrieben.

    Laut Teilungserklährung sind im Bezug auf Instandhaltungskosten der Häuser so zu verfahren, als wären jedes Haus eigenständig. Jeder Eigentümer ist für Renovierungs- und Entstandhaltungsmaßnahmen auch im Bezug auf die Fassade, des Dachs der Fenster, selbst verantwortlich und muss die Kosten eigenständig tragen.

    Außerdem kann jeder geringfügige Veränderungen an der Fassade, wie Fensterart und Größe, Fassadenfarbe, Dachterassengeländer jederzeit ohne Zustimmung des Verwalters oder der Gemeinschaft vornehmen.
     
  20. #40 kappradl, 19.11.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Schwabach. Mal suchen.
    Die Tiefgarage ist vor dem Haus gehört noch zu einer (oder mehreren) anderen Häuserzeile. Der Platz auf dem TG Dach ist dann vermutlich auch Gemeinschaftseigentum. Das wäre nichts für mich. Und für ein Reihenhaus finde ich es schon recht teuer in Anbetracht des sehr kleinen Gartens und der geringen Hausbreite
     
Thema: Reihenhaus nach WEG kaufen.
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