Reihenmittelhäuser, Dämmung, Nachbar

Diskutiere Reihenmittelhäuser, Dämmung, Nachbar im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ab Oktober startet unser Bauvorhaben. Wir planen ein Reihenmittelhaus. Sämtliche Häuser wurden auf der 5 Meterlinie (Vorgabe...

  1. #1 Linda2010, 19.04.2010
    Linda2010

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    Hallo zusammen,

    ab Oktober startet unser Bauvorhaben. Wir planen ein Reihenmittelhaus. Sämtliche Häuser wurden auf der 5 Meterlinie (Vorgabe der Gemeinde) auf dessen Grundstücken geplant. Nach vorne raus ein einheitliches Bild, nach hinten raus darf man bis zu 12 Meter tief bauen.
    Die Grundstücke liegen an einem leichten Hang, sodass jedes Haus am Dach den Nachbar etwas überragt.

    Wir planen unser Reihenhaus mt 10,40 m tief wie unsere linke Nachbarin. Der rechte Nachbar möchte auf 11 Meter raus und dämmt das Haus nach KfW 70 Standard. Also eine ordentlich dicke Wand + dementsprechender Dämmung.

    Nun wäre es dann so, dass er mind. 13 cm (so hat er uns das mitgeteilt) auf unser Grundstück rüberdämmen muss. Das passt uns garnicht, da wir ein Wintergarten auf der Therasse planen. Gut man könnte sagen, dass wir den Wintergarten etwas nach links rüber rutschen. Sieht aber dann total unsymetrisch aus und der Träger vom Wintergarten sitzt direkt am Fensterrahmen...... :mauer
    Wie sieht es denn mit der Grundstücksgrenze aus? Rückt die dann auch mit der Hausmauer zu unser rüber?

    Darf er denn ohne unsere Genehmigung auf unser Haus dämmen? Oder muss er in dem Fall die letzten 60 cm nach innen dämmen, bzw. die Hauswand so planen, dass sie dann ein knick nach innen macht, dass er platz zum dämmen hat?
    Unsere Giebelwand die unseren unteren Nachbar überragt, dämmen wir nach innen.....

    Bin totaler Neuling was die Vorschriften angeht.

    Würde mich auf Antworten sehr freuen.

    Lg
    Linda
     
  2. mls

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    er muss auf seinem grund bleiben..
     
  3. joegeh

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    Hallo Linda,

    Grunstücksgrenze ist Grundstücksgrenze, er muß schön auf seiner Seite bleiben.... auch mit der Dämmung.
     
  4. Ludolf

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    Dürft Ihr den Wintergarten auf der Grenze ohne Brandschutzmauer bauen?
    Wenn nicht, kann euer Nachbar doch bis dagegen dämmen...
     
  5. Ropi

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    Bin kein Experte im Nachbarschaftsrecht, aber aus meinem eigenen Bauvorhaben weiss ich, dass man durchaus unterschiedliche Dicken in der Daemmung fahren kann (unser Staffelgeschoss ist zur Nachbarseite, die kein Staffelgeschoss haben gedaemmt).
    Rege doch mal an, dass auf dem fraglichen Stueck evt. ein duennerer Stein mit hoeherer Festigkeit, sowie eine bessere Daemmung verwendet wird. 10cm sollten auf dem kurzen Stueck reichen, um trotzdem noch die KFW Daemmung zu erreichen. Evt. kommt man so mit deutlich weniger hin als lt. der ersten Planung.
    Mit den Nachbarn seid ihr ja schliesslich fuer ein paar Jahre verbunden :-)
     
  6. #6 Linda2010, 20.04.2010
    Linda2010

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    Wir haben uns gestern nochmal mit unserem Architekten zusammen gesetzt. Also der Nachbar muss auf seiner Seite bleiben. Ohne unser Einverständnis geht da garnichts.

    Stellt euch ein üblichen Grundriss eines Reihenhauses vor. Die Treppe sitzt mittig. Von der Wand der 1/2 gewendelten Treppe bis zum Ende des Hauses (Therasse) wird die Außenwand nach innen gedämmt. So hat er auch kein sichtbaren Knick im Wohnzimmer sondern eine durchgehende Wand.

    Wir dämmen im DG auch das überstehende Dach nach innen.

    Unser Wintergarten kann tatsächlich nicht bis zur Grundstückgrenze gehen. Das wussten wir nicht. Planen kann man ja viel... aber ob man es auch verwirklichen kann :shades;)

    Trotzdem möchten wir nicht, dass der Nachbar auf unser Grundstück rüber dämmt. Das führt nur zu Problemen und späteren Diskussionen. Jeder bleibt auf seinem Revier... das ist das Beste so :cool:

    LG und vielen Dank
    Linda
     
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