Renovierungsvorhaben im Reihenmittelhaus

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  1. draxe

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    Hallo zusammen,

    ich habe vor, mein Eigenheim (Reihenmittelhaus) Stück für Stück zu renovieren.

    Kurzfristig steht folgendes an:
    Da unsere Küche ziemlich klein ist, würde ich gerne eine Nichttragende Wand entfernen und die Küche mit dem Wohn-/Essbereich zu einem großen Raum zusammenführen und mit einer neuen Küche ausstatten.

    In diesem Zuge will ich natürlich die Elektrik neu verlegen lassen und aber auch einen Heizkörper der heute im Essbereich eher störend ist, versetzen lassen.

    Beide Arbeiten betreffen die Kommunwand zum Nachbarn. Das Reihenhaus hat zwischen den Parteien jeweils zwei 24cm Wände. Ob dazwischen nochmal eine Dämmung angebracht ist weiss ich nicht, da ich das Haus was in den 90er Jahren errichtet wurde erst kürzlich gekauft habe.

    Als nun der Heizungsinstallateur hier war meinte dieser dass in der Wand keinerlei Schlitze vorgenommen werden können und die Heizrohre wenn dann im Estrich verlegt werden müssen. Alles andere sei strafbar. Da das aber bedeutet den noch "pfenninguten" Laminatboden aufzureißen bin ich alles andere als begeistert.

    Ist das tatsächlich verboten solche Arbeiten an einer Kommunwand durchzuführen?
    Bedeutet das damit auch, dass ich für die neue Küche keinerlei neue Steckdosen setzen darf?

    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
    draxe
     
  2. #2 simon84, 25.11.2018
    simon84

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  3. draxe

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    Hallo simon84

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich habe mir die Unterlage im Detail durchgelesen.
    Demnach sind bei meiner Mauerdicke horizontale Schlitze mit einer Tiefe von 15mm unbgrenzt und mit einer Tiefe von 25mm über eine maximale Länge von 1,25m kein Thema. Wenn man die Tiefe exakt schneiden kann wie z.B. mit einer Mauernutfräse dann sogar 10mm tiefer.

    Damit habe ich die Elektroinstallationsvorhaben gedanklich abgehakt.

    Nun zum Heizungsrohr: das müsste ich nur ca. 80 cm nach links verlegen. ich verstehe dass mit einer Fräse dann auch 35mm tiefer Schlitz mgl. wäre. Das Heizungsrohr mit Isolierung hat nur ca. 24m, das dürfte dann klappen, oder?

    Soweit hinsichtlich Statik. Aber wo ich noch meine Bedenken habe ist ob dem Ganzen das Thema Schallschutz noch einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Oder fallen oben genannte Schlitztiefen hier nicht ins Gewicht?

    Vielen Dank bereits im Voraus!
    draxe
     
  4. #4 Fabian Weber, 25.11.2018
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    Schall sollte bei korrekter Rohrisolierung überhaupt kein Problem sein.

    Was Dein Heizungsbauer meint, ist dass das eine Brandwand ist und darum dass man die nicht schlitzen darf, wo ist denn der @SIL, wenn man Ihn braucht.
     
  5. SIL

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    Du verwirrts mich, was hast wieder ausgefressen :winken
     
  6. #6 SIL, 25.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2018
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    So jetzt gelesen 24er Wand? Natürlich darf da geschlitzt werden unter Beachtung der Statik und der Brandwand/Brandersatz was es auch immer ist - F 90 ma muss übrig bleiben je nach Stein ist das definiert, dabei ist unerheblich ob dazwischen Akkustikmatte oder A1 oder keine Füllung ist - beide haben ja die 24er Wandstärke Beachten Sie bitte beim Nachschauen in den Tabellen sie haben Putz einseitig.

    Zumal bei 2x 24er es keine Kommunwand sein kann, das wäre sehr unwahrscheinlich..
     
    Fabian Weber gefällt das.
  7. #7 simon84, 25.11.2018
    simon84

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    Also wenn es nur um ein einziges Heizungsrohr für den Heizkörper in der Küche geht, also keinen Steigstrang oder sonstiges wo es zu anderen HK weiter geht, dann brauchst du das Rohrstück im zu beheizenden Raum (Küche) auch nicht dämmen.

    Ich weiss ja nicht was aktuell verbaut ist, aber platzsparend sind z.B. Kupferrohre.
    Nur dünn ummantelt als Entkoppelung vom Putz das sollte reichen, je nach Auslegung bzw. Wärmebedarf reicht hier vermutlich ein 12er oder 15er Kupferrohr, aber das weiss der Installateur schon. (Hoffentlich).

    Denke das sollte mit dem Schlitz schon hinhauen.
     
Thema: Renovierungsvorhaben im Reihenmittelhaus
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