Restwert temporär eingebauter Stahlgurt

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  1. Mike65

    Mike65

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    Hallo,

    bei meinem Bauvorhaben musste wegen ungünstiger Bodenverhältnisse ein sehr aufwändiger Grubenverbau angefertigt werden. Die Spundwand wurde oben mit einem stählernen Gurt verstärkt, um ein Eindrücken durch das Erdreich während des Ausbaggerns zu verhindern:

    https://www.dropbox.com/s/jx8q3xk5w8270su/Grubenverbau.JPG?dl=0

    Nun wurde nach dem Ausbaggern auf 3m Tiefe eine Betonsohle als Bodenplatte gegossen. Der Gurt wurde inzwischen planmässig wieder entfernt, weil die Betonplatte für ausreichend Stabilität sorgt. Allein für den Gurt fielen Kosten von ca. 20000€ brutto (inkl. Einbau) an, die der Tiefbauer mit dem hohen Stahlpreis begründete. Nun frage ich mich, ob mir nicht nach dem Ausbau ein Restwert rückerstattet werden müsste. Der BU meinte, das sei nicht üblich, der Restwert würde gerade Ausbau und Abtransport decken.

    Wie wird das am Bau üblicherweise gehandhabt, wenn Stahlteile nur vorübergehend im Einsatz sind? Ist der Preis für ca. 70m Gurt mit 16t Gewicht vernünftig? Werden solche Gurte nach Gebrauch verschrottet oder wiederverwendet? Der Einabu selbst scheint mir ja nicht allzu aufwändig zu sein.

    Gruß

    Mike
     
  2. #2 Andreas Gr, 17.02.2017
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    Ich würde ja mal glatt behaupten, der wird beim nächsten wieder verbaut . Ich kenne mich da aber leider nicht aus .
    Wenn das nun ein Gurt ist , der 08/15 ist und sonst auch üblicherweise verbaut wird , dann wird der mit sicherheit wiederverwendet werden.
    Wenn der natürlich eine Sonderanfertigung ist , und nur für deine Baustelle passt , dann wird der vermutlich doch verschrottet , weil es keinen Sinn macht den Einzulagern und die nächsten Jahrzehnte zu warten , bis das mal wieder passt . Der Schrottpreis ist nicht so üppig hoch , das da noch viel über bleibt .
    Am besten , Du lässt Dir die Rechnung dafür ,mal ganz genau erklären , um da jedes Missverständniss auszuräumen .
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 17.02.2017
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    Sollte der Stahlgurt einen nennenswerten Restwert haben dann hat den der Unternehmer sicherlich in seinen Gesamtpreis einkalkuliert, es sei denn es ist irgendwie anders vertraglich geregelt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

    Üblicherweise steht im Vertrag sowas wie: Verbau herstellen, vorhalten, und nach Beendigung der Arbeiten wieder demontieren und zur freien Verfügung abfahren.

    Bedeutet dass der Verbau nach Demontage in Besitz des Unternehmers ist, und der entsorgt den dann, oder verwendet den wieder, oder was auch immer.
    Anspruch auf Rückvergütung würde ich mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit aussschliessen.
     
  4. #4 Andybaut, 17.02.2017
    Andybaut

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    ich bin bei Onkel Dagobert.
    Entscheidend ist einzig die Grundlage des Vertrages.
    Was habt ihr vereinbart?
     
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