Revisionsschacht / Fundament feucht

Diskutiere Revisionsschacht / Fundament feucht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Es gibt... -wir sind ja schliesslich in D - auch für die Rückstauverschlüsse eine Norm. Nummer hab ich grad nicht parat. Ausserdem gibt es...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt...

    -wir sind ja schliesslich in D - auch für die Rückstauverschlüsse eine Norm. Nummer hab ich grad nicht parat.
    Ausserdem gibt es Herstellerzulassungen.
    Die Norm läst die RSK mit Pendelklappe und Handriegel NUR für fäkal-freies Wasser zu - also WaMa, Ausguss....
    Fäkal-haltiges Abwasser muss mit einer automatischen Schliessung versehen sein.
    Und wenn die Gemeinde den Verschluss fordert, sind Norm und Herstellerfreigaben zu beachten. Punktausendederdebatte!!!!
    Alles andere ist ein Mangel.
    MfG
     
  2. #42 Manfred Abt, 31.08.2006
    Manfred Abt

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    Nö, Ralf, noch nicht Ende

     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2006
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    @ Manfred....

    Endederdebatte bei Nookie :Brille
    Mein Projekt ist ein EFH mit Kellerwohnräumen. Also wenige Benutzer, ZWEI Baäder ohne Absperrung, Gefälle ist da, ...
    Und auf Grund der Hanglage ist ein Rückstau bis auf Kellersohlenniveau eigentlich nicht möglich, aber die Gemeinde hätte den Verschluss halt gerne.
    MfG
     
  4. #44 ISYBAU, 02.09.2006
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2006
    ISYBAU

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    nochmal zu NOOKIE,

    erstmal danke dass du uns hier dein leid anvertraust !!! aber nun zu seinem herrn architekten, bauunternehmer, kommunalem behördenrückstauklappenoberrat der offensichtlich nach dem motto arbeitet bzw. DIENST TUT TUT ... Hama scho immer so gmacht.

    echt wahr, mancher bauherr wird wirklich im stich gelassen !!!

    NOOKIE !! ich rate DIR.

    1) Fordere den Architkten schriftlich auf, dir den gemäß kommunaler Entwässerungssatzung erforderlichen Entwässerungs-eingabe-plan vorzulegen und bei der Gemeinde einzureichen. (das ist sein job .. ist das in der HOAI - Grundleistung dabei ? )

    2) Der Architekt und der Gemeindebaufachmann/frau soll diesen plan auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik (ich weiss der begriff ist alt . ich find ihn aber treffend!) und den physikalischen gesetzen (wasser fliesst den berg runter) begründen und UNTERSCHREIBEN und GENEHMIGEN.

    3) und dann haust du denen das ganze zeug um die ohren (links und rechts) und fragst sie, ob sie die rückstauklappe selber ausbauen wollen, deinen schaden sofort bezahlen wollen oder später ... mit zinsen

    echt wahr, es tut mir weh wie mancher bauherr schlecht beraten wird und durch die schlechten planer in der branche all die anderen in misskredit gebracht werden ... und dabei wäre es doch soooo einfach ... und es geht (hier) im grunde nur um kleinigkeiten.

    und jetzt ganz im ernst : empfehle deinem architekten dieses forum hier .... dann kann er sich doch gleich mit einbringen ... wir würden uns hier ALLE sehr auf Ihn freuen, oder ?
     
  5. #45 VolkerKugel (†), 02.09.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nee ...

    ... isses nicht - gehört zu den Besonderen Leistungen.

    Wobei´s bei ´nem EFH keine großartige Besondere Leistung ist (und meinem Verständnis nach unbedingt dazu gehört :konfusius ).
    Bei komplizierteren Bauvorhaben (deswegen ist es keine Grundleistung) muss der Bauherr - auf Anraten des Architekten - dann halt einen Fachplaner einschalten. Aber nochmal: beim EFH? - it´s basic :konfusius .
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Och nöööö...

    :cry :irre
    Wir haben hier schon genug Nasen, deren Ideen wir berichtigen müssen, da bin ich dankbar für jeden, der seinen Blödsinn für sich behält.:smoke
    MfG
     
Thema: Revisionsschacht / Fundament feucht
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