Revisionsschacht - Kernbohrung für zweites Grundstück

Diskutiere Revisionsschacht - Kernbohrung für zweites Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zum Tiefbau. Meinem Nachbarn habe ich vor einiger Zeit angeboten, dass er meinen bestehenden...

  1. #1 DerMoritz, 12.09.2017
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    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage zum Tiefbau.
    Meinem Nachbarn habe ich vor einiger Zeit angeboten, dass er meinen bestehenden Revisionsschacht mitnutzen kann. Er hat ein Teil von meinem Grundstück erworben und bebaut dies nun.

    An den bestehenden Revisionsschacht ist zur Zeit mein Haus angeschlossen: Die Idee war, dass er sein Haus ebenfalls an diesen Schacht anschließt und er sich somit die Kosten für einen neuen Schacht sparen kann.

    Der Versorger / Entsorger sagt nun, dass beim Zusammentreffen beider Leitungen ein Schacht mit mind. 400mm Durchmesser und Y-Gerinne zu setzen ist, der beide Leitungen zusammenführt. Diesen Schacht können wir aber nicht mehr setzen, da meine Leitungen direkt mit zwei 45° Winkeln in den Revisionsschacht führen. Würden wir diesen zweiten neuen Schacht setzen, so müsste auch meine Verrohrung komplett neu erstellt werden. Der Abstand zwischen Haus und Schacht ist dabei recht gering.

    Vom Erdbauer des Nachbarns kam nun die Idee, dass man direkt in den bestehenden Revisionsschacht eine Kernbohrung im 45°-Winkel in das Gerinne vornimmt und das Abwasser somit direkt in den bestehenden Schacht einleitet. Es wäre somit kein neuer Schacht notwendig und der Schacht ist gut inspizierbar.

    Frage:
    Ist sowas überhaupt zulässig und üblich?
    Ich frage mich was denn passiert, wenn der Schacht in 2 Monaten dann genau an der Kernbohrung reißt etc.

    Danke und Gruß
    Moritz
     
  2. #2 Diamand, 13.09.2017
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    Den Vorschlag den du deinem Nachbarn gemacht hast ist sicherlich sehr lobenswert aber was ist wenn die Leitung verstopft ist. Wer Zahlt dann die Reinigung der Leitung?

    Dieses könnte dann zu ziemlichen Diskussionen führen mit dem Endergebnis das das Nachbarschaftliche Verhältnis gestört wird.

    Also ich würde es nicht machen.
     
  3. #3 Andybaut, 13.09.2017
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    Finger weg von solchen Lösungen.
    Jeder hat einen Schacht und gut. Das ist baurechtlich soweit ich weiß sogar vorgeschrieben.

    Reinigung, Verkauf, Erweiterung, Sanierung, Streit, Recht....
    Das sind so die Themen die mir als Probleme bei sowas einfallen.
     
  4. #4 DerMoritz, 13.09.2017
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    Hi,

    danke euch beiden für die Antwort - vielleicht habe ich den Vorschlag zu unüberlegt gemacht.
    Bei meinem Kumpel ist es ähnlich: Hintergrundstück, vorne ein Schacht auf den beide gehen.

    Laut Versorger ist der Revisionsschacht exakt der Übergabepunkt von Grundstück zu öffentlichem Kanalnetz. Wenn nun die Leitung Revisionsschacht --> Kanalnetz verstopft, dann ist das das Teilstück der Leitung des Versorgers.

    Da er seine Leitung mittels Kernbohrung direkt in den Schacht einführen will, wäre auch erkennbar wenn seine oder meine Leitung verstopft ist. Einziges Problem wäre, wenn er beispielsweise nicht zulässiges Abwasser einleitet: Die Schuldfrage kann nie eindeutig geklärt werden.

    Der Versorger sagt, dass eine Kernbohrung in Ordnung wäre aber nicht das tollste ist.

    Ich möchte im Rahmen einer guten Nachbarschaft nun nicht direkt zu Beginn einen schlechten Start haben, daher "muss ich da wohl nun durch".

    Ich werde aber ein paar Parameter vertraglich festhalten und dem Bauunternehmer da genau auf die Finger schauen, sodass man sicher gehen kann, dass alles in Ordnung ist.

    Ich stehe noch im Kontakt mit dem Versorger, der gibt mir morgen nochmal eine Information ob das so zulässig ist.

    Danke euch,
    Moritz
     
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