Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet?

Diskutiere Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wieso der spedition ? mit verlaub ,Ralf ,dein textvorschlag geht sowas an der realität vorbei ,vorbeier geht garnicht . Der lkw fährt nicht...

  1. #21 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Wieso der spedition ?

    mit verlaub ,Ralf ,dein textvorschlag geht sowas an der realität vorbei ,vorbeier geht garnicht .

    Der lkw fährt nicht aus langerweile auf fremder leuts grundstücke ,sondern auf anweisung des bu oder tiefbauers .wenn der im vorfeld nicht dafür sorgt ,das das gutgeht ,hat er den schwarzen peter ....
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 19.03.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    @wasweissich:

    Die Haftung des Halters des Lkw und die Haftung der Versicherung des Lkw (über § 3 PflVersG) ergibt sich aus § 7 Absatz 1 StVG:

    „Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs (…) eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
     
  3. #23 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    demnach müssen die spediteure das anliefern von schüttgütern auf baustellen einstellen .
     
  4. #24 feelfree, 19.03.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Wenn ich dir also sage, Du sollst als Galabauer bei mir xyz ausführen, und Du dabei den Vorgarten von meinem Nachbarn zerstörst, bin ich schuld, weil ich habe dich ja beauftragt? Seltsame Logik.

    Realität: Entweder Du siehst im Vorfeld, dass das ohne Beeinträchtigung des Nachbarn nicht geht und lehnst den Auftrag ab (entspricht dem "Anliefern von Schüttgut wird abgelehnt") oder Du gehst das Risiko ein und hoffst, dass nix passiert. Wenn doch was passiert, stehst Du auch dafür gerade.
     
  5. #25 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    heisst für mich , dass wenn wir in deinem garten einen schwimmteich bauen , du uns dafür bezahlst , dass wir eine überfahrt schaffen , über die meine lieferanten (und ich) ohne schaden anzurichten hinkommen und wieder raus .

    wenn du meinst , das können wir sparen , trägst du das risiko .
    wenn ich es nicht richtig mache , und es passiert doch was , bin ich dran .
    wenn der fahrer nachbars auto oder dessen zaun rammt , ist er dran .



    was jetzt der nachbargarten mit der überfahrt zu tun hat verstehe ich nicht ganz , ich soll ja dein grundstück bearbeiten und nicht das des nachbarn :D
     
  6. #26 stockstadt, 19.03.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    das ist doch der Fall ... der Lkw hat das Nachbargrundstück beschädigt ... in dem Fall ist die Gemeinde der "Nachbar"

    Ich verstehe die Denke nicht, warum der Lkw "nicht schuldig" sein soll ... wenn jemand mit dem Auto einen Schaden verursacht, muss er dafür aufkommen.

    LG
     
  7. #27 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ich zeug auf dem grundstück haben will und keine gescheite zufahrt habe , wird im normalfall der fahrer sagen : nö , da fahr ich nicht rein .

    zu recht .

    und wer bezahlt dann den transport von 28 tonnen schotter per schubkarre auf das grundstück ?

    weil , wenn das risiko besteht , dass etwas beschädigt werden kann , fährt dir keiner das zeug rein ,.....
    es sei denn , du sagst ihm fahr , für schäden hafte ich .
     
  8. #28 Kalle88, 19.03.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    WWI: Is wirklich so dass die Spediteure haften. Wenn wir z. B. Schuttcontainer bestellen müssen wir bevor der LKW den Container hinstellt wo wir wollen unterschreiben. Haftungsausschluss seitens des Containerunternehmens. Vorher biegt der keinen Millimeter von der öffentlichen Straße. Beim Anliefern von Ware das Selbe, wobei die meißtens mit Kran entladen.
     
  9. #29 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mir ist schon klar , wie es läuft , wir bewegen durchaus mächtige mengen an material .


    wollt ihr nicht oder könnt ihr nicht logisch denken ?
     
  10. #30 Kalle88, 19.03.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Doch, nur steht hier nirgends das "logische" "fahr mal rauf" und damit die Haftungsübernahme, die vermutlich auch nicht schriftlich vorliegt. Würde es sie geben, gäbe es das Thema ja nicht.
     
  11. #31 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kalle , das weisst du garnicht ,

    da ist der AG , und ein nachbar , der sich beschwert .und ein kaputter rinnstein .

    der tiefbauer hat bisher noch kein wort gesagt .
     
  12. #32 ars vivendi, 19.03.2015
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Logischerweise ist der Fahrer bzw dessen Firma Schuld wenn deren Lkw Schaden anrichtet, ob dies so ok ist oder nicht sei dahingestellt. Ein Fahrer muß sich im Klaren sein wo er mit seinem Lkw vollgeladen drüberrollen kann. Und ggf muß derartige Problematik der Anlieferung im Angebot berücksichtigt werden.
     
  13. #33 wasweissich, 19.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das sind die jungs schon , und freiwillig fahren die da nicht so einfach augen zu und durch rein .
     
  14. #34 Kalle88, 19.03.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Dennoch hat Herr Wortmann doch recht. Es haftet der, der den Schaden verursacht hat. Es ist ungerecht für den Tiefbauer oder sein Fuhrunternehmen, weil andere von etwas profitieren wo für der andere am Ende bezahlen muss und ich gebe dir in so weit recht, dass das Realität ist aber darauf kann ja keine Haftung dritter "unbeteiligter" erwachsen. Du kennst das Spiel dich, es wird immer der letzte in der Kette gebissen...
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist in meinen Augen eine faule Ausrede. Das mag zwar in der Praxis so funktionieren, aber dann darf der Fahrer auch nicht jammern wenn es einen Schaden gibt und er so dämlich war, und ohne sich abzusichern, einfach so auf das Grundstück gefahren ist. Er hätte sich bei seinem Auftraggeber absichern müssen. Es gibt Fälle da kann man sich das sparen, weil offensichtlich ist, dass man das Grundstück auch mit schweren LKW befahren kann (typisch bei einem Betriebsgelände mit Anlieferverkehr o.ä.), eine "Privat"adresse zählt normalerweise nicht dazu.
     
Thema: Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nachbar hat beim verdichten mit der rüttelplatte unser pflaster und die randsteine beschädigt

    ,
  2. Neubau Bordstein kaputt

    ,
  3. Auffahrt Pflaster beschädigt kein Verursacher

    ,
  4. Schaden durch LKW auf Auffahrt ,
  5. Spediteur Pflaster kaputt eibfahrt,
  6. lkw pflaster nachbar kaputt
Die Seite wird geladen...

Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet? - Ähnliche Themen

  1. Nutzungsänderungsgenehmigung durch Wasserschaden zerstört

    Nutzungsänderungsgenehmigung durch Wasserschaden zerstört: Hallo liebe Forumsnutzer, seit 2008 betreibe ich eine kleine Hochzeitshalle in Hamburg. Leider hatte ich 2017 einen Wasserschaden, bei dem meine...
  2. Silikonfugen/zerstörtes Dichtungsband

    Silikonfugen/zerstörtes Dichtungsband: Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Ratschläge. Wir wollten die Silikonfugen unserer bodentiefen Dusche neu machen, weil diese oberflächliche...
  3. Nachbar baut - Fundament / Rabattensteine

    Nachbar baut - Fundament / Rabattensteine: Liebe Forenteilnehmer, ich habe vor ein paar Jahren gebaut. Nun baut mein Nachbar - nun haben "wir" zwei Probleme: - Der Bauträger bzw....
  4. Randbefestigung - Bepflasterung

    Randbefestigung - Bepflasterung: Ich habe Pflastersteine in der Größe 20 x 20 cm und einer Höhe von 10 cm. Damit möchte ich einen Weg (Hinterausgang) in einer Länge von ca. 15...
  5. Wegebau Randbefestigung

    Wegebau Randbefestigung: Hallo, wir wollen endlich ein paar Wege rings um das neue Haus mit Pflaster bzw. Platten versehen. Keiner dieser Wege wird befahren (höchstens...