Risse im Dachgeschoss

Diskutiere Risse im Dachgeschoss im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ich habe im vergangenen Jahr 2017 mit einem Bauträger ein EFH gebaut. Bezug war 03/18. Nach etwa 6 Monaten habe ich im Dachgeschoss leider...

  1. #1 Pinky1606, 06.12.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.12.2018
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    Hallo!
    Ich habe im vergangenen Jahr 2017 mit einem Bauträger ein EFH gebaut. Bezug war 03/18.
    Nach etwa 6 Monaten habe ich im Dachgeschoss leider große Risse (ca. 6-8mm) im gesamten Deckenbereich festgestellt. Diese ziehen sich relativ gleichmäßig durch alle Räume. Zur Unterkonstruktion kann ich leider nichts weiter sagen.
    Bevor ich meinem Bauträger nun ein Mängelschreiben sende, wollte ich vorab klären, ob dies überhaupt einen Mangel darstellt. Da ich bereits aus verschiedenen Quellen gehört habe, dass dies Normal sei. Mich erschreckt nur die Größe der Risse und halte es dafür für nicht normal. Daher meine Bitte an euch dies einmal anhand der anh. Fotos anzusehen und mir evtl. eine kurze Beurteilung dazu zu geben. Ist dies ein Mangel oder eher nicht?
    Vielen Dank vorab für eure Hilfe. Mfg
     

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  2. #2 Fabian Weber, 07.12.2018
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    So groß ist das nicht normal, vielleicht ist das Holz vom Dachstuhl nochmal kräftig getrocknet im Sommer?
     
  3. Alex88

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    werden die Risse größer oder kleiner bei unterschiedlichen Temperaturen?
    was mir aber auffällt ist, dass vor der Montage der Ständerwände die Außenwand nicht verputzt, oder
    zumindest ein Glattstrich gemacht wurde, das ist ein Mangel, Stichwort: Luftdichtheit
     
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  4. #4 Pinky1606, 07.12.2018
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    Hallo!
    Die Risse bleiben meiner Meinung nach mittlerweile konstant. D.h. also, dass ich dies bei meinem Bauträger reklamieren kann, da es einen Mangel darstellt.
    Ich möchte ungern einen Mangel benennenn, welcher eigentlich keinen darstellt. Gibt es hierzu irgendeine Vorschrift oder DIN in welcher beschrieben steht was zul. ist und was nicht? Ich würde dies in der Anzeige gern Hieb- und Stichfest formulieren und da ist die Nennung einer entsprechenden Vorschrift recht hilfreich. Da ich auch andere Probleme während der Bauphase hatte und die Kommunikation mit dem Bauträger, was Nachbesserungen angeht, vorsichtig formuliert, recht schwierig war! Es gab da permanent richtig böses Blut und böse Worte von den Verantwortlichen.

    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Putz der Außenwand. Sie haben recht die Ständerwände wurden definitiv vor dem Verputzen gestellt. Ich hatte allerdings bereits Bauabnahme. Ist es möglich so etwas im Nachgang zu reklamieren? Nachzubessern ist da ja nix mehr im Nachgang. Was hätte ich für eine Möglichkeit in diesem Fall? Vielen Dank für die Hinweise. Mfg
     
  5. Alex88

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    ich such mal was raus, habe heute aber keine Zeit mehr, sorry
     
  6. Alex88

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    es gibt das IGG Merkblatt 3, Anschlüsse und Fugen, da wird in Pt. 4 genau beschrieben wie die Fugen auszuführen sind
    das geht schon mit der Planung los, die müssen nämlich genau geplant werden.
    Leider ist es immer noch so, dass sich die wenigsten Architekten mit Trockenbau und vor allem mit den Details auskennen,
    und deshalb auch gar nicht wahrhaben wollen, dass sie verpflichtet sind da was zu planen. Es wird meist dem Handwerker
    überlassen wie er das dann ausführt, da meist der billigste den Auftrag erhält, wird auch die Qualität entsprechend......

    wenn ich die Bilder ansehe, glaube ich allerdings nicht, dass hier nur im Trockenbau Fehler gemacht wurden, da bin ich bei Fabian Weber,
    da wurden evtl. Konstruktionsbedingte Fehler "eingebaut"

    Mit einer selbst verfassten Mängelanzeige wirst du wenig Erfolg haben, da diese genauen Vorschriften unterliegt,
    ich würde mir einen BauFACHanwalt suchen und die Mängelanzeige schreiben lassen, das kostet erst mal nicht die Welt,
    dann die Reaktion abwarten, der BT muss dir nachweisen, dass er fachgerecht gearbeitet hat bzw. arbeiten hat lassen nicht umgekehrt.

    Erfahrungsgemäß wird man ohne Anwalt bei einem BT nicht weit kommen, die sind abgebrüht.
     
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  7. #7 Pinky1606, 29.12.2018
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    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Putz der Außenwand. Sie haben recht die Ständerwände wurden definitiv vor dem Verputzen gestellt. Ich hatte allerdings bereits Bauabnahme. Ist es möglich so etwas im Nachgang zu reklamieren? Nachzubessern ist da ja nix mehr im Nachgang. Was hätte ich für eine Möglichkeit in diesem Fall? Vielen Dank für die Hinweise. Mfg[/QUOTE]

    Wie sieht das hier im konkreten nach erfolgter Bauabnahme aus?
    Wie stehen die Chancen nach Bauabnahme?

    Vielen Dank für die bereits erfolgten Antworten.
    Ich werde mir aller Voraussicht nach, einen FA nehmen und eine Mängelanzeige aufsetzen lassen.
    Ich werde hierzu weiter berichten.
     
  8. #8 Fabian Weber, 29.12.2018
    Fabian Weber

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    Die Chancen stehen gut, da der Mangel ja eindeutig ist und nicht durch Dich verschuldet würde.

    Sanierung dann folgendermaßen:

    Altes Acryl aus Riss auskratzen, Trennfix einlegen, wieder mit anspachteln und schleifen, dann kommt der Maler und macht das Acryl neu und malert nochmal die Flächen.

    Max 1Woche Arbeit.
     
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