Risse im Filzputz

Diskutiere Risse im Filzputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo ! Ohne Umschweife ans Eingemachte: Bei unserem Neubau wurden die Innenwände (Kalksandsteinmauerwerk) mit Filzputz vergipst. Da wir...

  1. #1 Protector, 14.11.2003
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    Hallo !

    Ohne Umschweife ans Eingemachte:

    Bei unserem Neubau wurden die Innenwände (Kalksandsteinmauerwerk) mit Filzputz vergipst.

    Da wir auf einen sogenannten Dachspeicher verzichteten, wurde der Putz bis an die innenliegenden Dachsichtbalken verputzt.

    Diese Sichtbalken sind in ihren Aufnahmen verschraubt.
    Ihr ahnt es sicherlich schon....

    An fast allen Stellen, an denen der Putz mit den Balken abschließt, haben sich Längsrisse im Putz gebildet, mal weniger, mal besser sichtbar.

    Die Verputzerfirma hat mir mitgeteilt, dass zwischen Putz und Balken eine Folie gelegt wurde, lediglich der darüberlaufende Putz sei dann direkt an die Balken aus Schönheitsgründen vergipst worden.

    Daher sei dieses Poblem nicht schwerwiegend und mit einem Anstrich aus der Welt.
    Die Farbe würde die Risse verdecken.

    Jetzt ist man ja immer skeptisch:

    1.
    Was ist von dieser Aussage zu halten ? :confused:

    2.
    Lohnt sich überhaupt bei diesem Mangel ein Gutachter oder kann hier nachgebessert werden ? :deal

    Ich weiß natürlich, dass hier mein Problem letztendlich nicht gelöst werden kann....

    Aber vielleicht kann mir jemand verständlich erklären, warum dieser Putz reißt und ob dies vielleicht nicht in Zukunft öfter auftreten kann (daher Frage Nr. 2)

    Schöne Grüße aus dem Saarland.... :)

    Protector
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "vermutung"

    der Putz wurde "hier" an Holz geführt ... Holz lebt und mit ihm dann auch der Putz (!)
    .
    So kenn ich´s:
    ------------------
    Normalerweise setzt man in diesen Bereichen selbstklebende Dichtbänder (Schaumstoffein) ein die zuvor auf die Holzteile aufgebracht werden ... dann putzt man dagegen und schneidet diese Dichtbänder nach Putzaushärtung auf Putzoberfläche zurück und wenn´s ganz edel ausschaun soll kann man diese Dichtbänder mit Aycrl noch überarbeiten und finisch (!)
    .
    Lösung:
    ----------
    "Kellenschnitt" hier trennt man Putz vom Holz und verfugt die dadurch entstehende Fuge ebenfalls mittels Acyrl ... ist übrigens die Alternative zu "so kenn ich´s" ... der Putz bei Ihnen ist bereits erstarrt das heisst da des jetzt schon awengerl ne sch... Arbeit ist diesen Kellenschnitt herzustellen ... "ABER" wenn Sie von diesen Anschlußstellen dauerhaft Ruhe haben wollen dann ist des der letzte Mögliche Weg.
    .
    Rechtlich:
    ------------
    ich bin Praktiker ... wenn man da gescheit arbeitet braucht man des rechtliche ned ... will heissen hier sollte jemand anderes weiterschreiben ... "ABER" es dürfte sich eigentlich überall bereits rumgesprochen haben das die Trennung zwischen Holz und Putz "Stand der Zeit" ist ;)
     
  3. #3 Protector, 14.11.2003
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    Für diese Antwort bedanke ich mich recht herzlich.

    Ich werde mich sowieso nochmals mit der Firma in Verbindung setzen und einen Kellenschnitt verlangen.

    Dann wird auch die Frage zu klären sein, ob die entstandene Fuge, welche mit Acryl verfugt wird, durch den Verputzer (Putzarbeiten) oder den Maler (Malerarbeiten) ausgeführt werden muss.

    Was sind denn da so ihre Erfahrungen ???

    Servus......

    Protector
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    was wurde vereinbart ?

    wär hier die Fragen ... der Kellenschnitt an Holzteilen falls nicht anderst vereinbart ist eine Nebenleistung die sich vermutlich "nun" Ihr Bauunternehmer teuer bezahlen lässt ... Aycrlfuge wird im Zuge der Malerarbeiten hergestellt ... hat eigentlich "nichts" im Putzergewerk verloren.
     
  5. #5 Protector, 14.11.2003
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    Ja, da ist sie wieder, die uralte, alles entscheidende Frage:

    Was wurde vereinbart ?

    Nun, laut Baubeschreibung wird ein Filz-oder Glattputz hergestellt.

    - Kellenschnitt ? Keine Rede !
    - Acrylfugen ? Wat iss dat denn ?

    Spaß beiseite.....

    Es steht natürlich nichts davon im Vertrag.
    Und die Malerarbeiten wurden von uns aus dem Vertrag herausgenommen.

    Na ja, man lernt nie aus...........

    Gruß,
    Protector
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "momentmal"

    ich glaub ich bin hier auf dem Holzweg ... wie gesagt des rechtliche ist nicht des meinige ... zum Zeitpunkt des Putzens hätte der Unternehmer für die Nebenleistung "kellenschnitt" was verlangen können ... "ABER" jetzt haben Sie Risse die Sie nicht bestellt haben sprich ein Mangel ... jetzt "müsst" es Sache des Unternehmers sein die Risse zu beseitigen "ohne" Anspruch auf die oben genannte Nebenleistung .... "HILFE ROBERT" :winken ... hilf mir bitte mal da raus ich glaub ich verrenn mich bei dem rechtlichen :mad:
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Trotz Mangel hat der Verputzer einen Anspruch auf die Sowiesokosten, sprich den Kellenschnitt. D. h. die Risse sind ohne Vergütung zu beseitigen, der Kellenschnitt muss bezahlt werden.

    So lese ich das zumindest.
     
  8. TAMKAT

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    Der Putzer hat anspruch auf garnichts! Er hat einen fehler gemacht, und gegen DIN 18500 verstoßen!
    In der DIN 18500 ist zum tehma Bauteil anschluß klar geregelt wie er verhindern muß das Risse entstehen, durch das von Josef schon erwähnte Schaumstoffband, oder durch Abschlußprofilen, oder sonstige geeignete mittel. Eine Folie reicht hier nicht, um die verformungen des Holzes gerecht zu werden.
    Der Putzer muß die Risse beseitigen, und den Putz vom Holz trennen, kostenlos natürlich. Dann kann der Maler auf kosten des Bauherrn Dauerelastisch versiegeln.
     
  9. #9 bau.de-tu, 17.11.2003
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    stimmt!

    Danke für die Beiträge - ich war bisher der meinung, die Kellenschnitte sind Nebenleistungen. Ist ja auch kein Akt, nach fertigem Verputzen mit der Kelle einmal von oben nach unten, von rechts nach links...
    In der DIN 18350, Pkt. 4.2.25 (Herstellen von Anschlüssen an andere Bauteile, Anschluss-, Bewegungs- und Gebäudetrennfugen) ist es tatsächlich als besondere Leistung enthalten.
    .
    Ich sehe es allerdings im Gegenzug auch so, dass der Putzer nicht fachgerecht gearbeitet hat. Wenn der Kellenschnitt (oder, als Alternative, ein Abschlussprofil) nicht im LV enthalten war, hätte der Putzer darauf hinweisen müssen. Sowiesokosten ok, aber die Mängelbeseitigung ist keinesfalls zu zahlen.
    Übrigens ist das nachträgliche Herstellen von Kellenschnitten so gut wie unmöglich... Die Mängelbeseitigung wir also nur eine hilfsweise Maßnahme darstellen können.
     
  10. #10 Protector, 17.11.2003
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    Wir haben nachgeschaut !

    Da wir gestern einen Fachmann vor Ort hatten, kratzten wir ein wenig Putz direkt unterhalb des Sichtbalkens weg und sahen uns das Werk an.

    Und siehe da, es wurde direkt an die Balken gegipst.
    Keine Folie, keine Trennschiene, kein Kellenschnitt, nix.

    Jetzt muss ich dazu sagen, dass die "Gipser" ansonsten eine fast einwandfreie Arbeit ablieferten.
    Aber uns wurde zugesichert, dass doch eine Trennung zwischen Balken und Gips stattfand, was jedoch gestern definitiv widerlegt wurde.
    Das heißt, ich wurde angelogen. Gute Arbeit hin oder her.

    Mal sehen, wie das jetzt wohl weitergeht...

    Vielen Dank nochmal für alle bisherigen Antworten !!!

    Gruß
    Protector
     
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